• Slide 1

    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
  • Slide 2
  • Slide 3
  • Slide 4
     

    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

  • Slide 5
  • Slide 6
     

    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Staatsanwaltschaft Potsdam erlässt voreilig Haftbefehl gegen Mandanten
Verheißungsvolle Chats und ein romantisch auf dem Hausboot meines Mandanten vorbereitetes Date nahmen eine dramatische Wendung – das Date entpuppte sich als Fake. In diesem bizarren Fall erließ die Staatsanwaltschaft Potsdam voreilig Haftbefehl gegen meinen Mandanten, einen Stabsoffizier der Bundeswehr.

 

BDSM-Date ohne Einwilligung?

Der Fall

Die Anschuldigung der Frau gegenüber der Kriminalpolizei führte zum Haftbefehl gegen meinen Mandanten. Sie behauptete, dass er sie auf seinem Hausboot an einem Drehschäkel mit einem Seil aufgehängt und in dieser Position sexuell motiviert geschlagen habe. Die Polizei, die in solchen Fällen oft mit großer „Opfer-Empathie“ agiert, nahm die Aussage der Frau für bare Münze und leitete die Ermittlungen ein.

 

Unmögliche Vorwürfe und das Ergebnis

Erst ein Ortstermin mit Verteidigung, Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft auf dem Hausboot brachte die entscheidende Klarheit. Die physikalischen Gegebenheiten des Tatorts machten die Behauptung der Anzeigenerstatterin objektiv unmöglich. Es war schlichtweg nicht möglich, die geschilderten Handlungen unter den herrschenden Umständen auszuführen.

Aufgrund dieser Erkenntnisse und ergänzender Ausführungen zur fehlenden Glaubhaftigkeit der Aussage stellte die Staatsanwaltschaft Potsdam das Verfahren ein. Der Tatverdacht war nicht hinreichend begründet, und der Fall wurde ohne Anklageerhebung eingestellt.

 

Folgen und Fazit

Obwohl das Verfahren eingestellt wurde, erlebte mein Mandant aufgrund der Festnahme, Hausdurchsuchung und Untersuchungshaft berufliche Einbußen. Die geplante Versetzung zu einer NATO-Dienststelle, bei der ihm internationale Verantwortung übertragen werden sollte, wurde durch den Vorfall verzögert. Diese beruflichen Folgen hätten mit einer unvoreingenommenen Untersuchung durch die Kriminalpolizei von Anfang an vermieden werden können.

Dieser Fall zeigt auf, wie gefährlich voreilige Schlussfolgerungen und unzureichende Ermittlungen sein können. Es bleibt zu hoffen, dass in Zukunft der Grundsatz der Unschuldsvermutung auch in solch sensiblen Fällen mehr Beachtung findet.

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

Kontaktieren Sie mich