Mein Weg zur erfolgreichen Strafverteidigerin im Sexualstrafrecht
Ich bin seit 2003 Rechtsanwältin eigener Kanzlei. Seit 2008 bin ich Fachanwältin für Strafrecht und habe schon früh den Fokus meiner Arbeit auf die Verteidigung im Sexualstrafrecht gelegt. Seit 2012 auch Fachanwältin für Medizinrecht, wo ich vor allem in den Bereichen Arzthaftungsrecht, ärztliches Berufsrecht und Medizinstrafrecht verteidige.Medizinstrafrecht in dem Sinn, dass zunehmend gegen Angehörige der medizinischen Berufe, insbesondere gegen Ärzte und Therapeuten, zu Unrecht die Vorwürfe sexueller Übergriffe, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexuelle Belästigung erhoben werden.
Hier drohen dann auch berufsrechtliche Konsequenzen, die die Existenz meiner Mandanten bedrohen;
Approbation und Kassenzulassung geraten in Gefahr. Hier reicht die bloße Strafverteidigung nicht mehr.
Warum Sexualstrafrecht?
Da ist zum einen mein großer Sinn für Gerechtigkeit und mein Anspruch, mit meiner Arbeit unschuldige Personen vor Verurteilung zu bewahren. Gerade dies geschieht bei Vorwürfen aus dem Sexualstrafrecht aber sehr schnell und einfach.
Denn im Sexualstrafrecht ist die Beweislage anders als bei der Verteidigung der meisten anderen Strafsachen – es gibt in der Regel keine Augenzeugen, auch Spuren, DNA, sagen nichts darüber aus, ob der Sex einvernehmlich war oder nicht. Und es geht in der Regel nicht um die Frage, OB denn Sex stattfand, sondern ob gewollt oder nicht.
Dabei sind Falschaussagen, die zu einer ungerechtfertigten Verurteilung führen, nicht nur die plumpen Lügen sexuell frustrierter Anzeigenerstatterinnen. Sondern insbesondere diejenigen Falschaussagen, von deren Wahrheitsgehalt die Belastungszeugin subjektiv und zu Unrecht überzeugt ist.
Dies herausfinden ist mein Anspruch. Und nur mittels der Aussagepsychologie, also der Rechtspsychologie, die mich von jeher fasziniert hat, auch durchsetzen.
Mein besonderes Interesse am Sexualstrafrecht rührt damit also aus dessen Alleinstellung. Dieser Bereich des Strafrechts ist mit keinem anderen Bereich vergleichbar. Hier steht also in der Regel Aussage gegen Aussage. Es geht um einen intimen Sachverhalt, bei dem gewöhnlich nur zwei Personen beteiligt sind; jene beiden, deren Opfer- und Täterschaft später vor Gericht geklärt werden muss. Die Wahrheitsfindung ist das Ergebnis zwischenmenschlicher Psychologie und hat mit ihren Abgründen, irregeleiteten Wahrnehmungen und Gefühlen zu tun. Die Verteidigung und Beweiswürdigung folgt deshalb völlig anderen Regeln als die Verteidigung gegen andere Straftatbestände. Auf keinem anderen Gebiet des Strafrechts kommt es zu mehr Fehlurteilen als im Sexualstrafrecht. Nirgendwo gerät die Unschuldsvermutung bei Ermittlungsbehörden, Gerichten und in der Gesellschaft schneller in Vergessenheit als im Sexualstrafrecht. Gleichzeitig ist die Gefahr zu einem Fehlurteil und zu strafrechtlichen Konsequenzen gravierender als bei anderer Straftaten.
Schon deshalb betrachte ich es als persönliche Herausforderung, für meine Mandanten gegen Vorverurteilung zu schätzen und falsche Beschuldigungen so früh wie möglich zu enttarnen. Erfolgreiche Verteidigung im Sexualstrafrecht bedarf der regelmäßigen Fortbildung. Insbesondere in den Bereichen Vernehmungstaktik, Verteidigungsstrategien im Ermittlungsverfahren, Verteidigungsstrategien in der Hauptverhandlung und Aussagepsychologie. Es bedarf der permanenten Auseinandersetzung und Aktualisierung. Deshalb bin ich Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltsverein und Teil des Arbeitskreises Psychologie im Strafverfahren.