Hauptverhandlung wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung oder des sexuellen Missbrauchs – wie läuft die Hauptverhandlung ab?
Die Hauptverhandlung in Strafsachen folgt strengen Formalien wie: Aufruf zur Sache, Feststellung der Personalien, Belehrung etwaiger Zeugen, Entlassung potentieller Zeugen aus dem Sitzungssaal; Verlesung der Anklageschrift, Belehrung des Angeklagten über sein prozessuales Schweigerecht, ggf. Vernehmung zur Sache; Beweisaufnahme mit der Vernehmung der Zeugen und/ oder Auswertung weiterer Beweismittel (Kern der Hauptverhandlung); Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung, 'Recht zu letzten Wort' für den Angeklagten; Unterbrechung der Hauptverhandlung für Beratung des Gerichts, Urteilsverkündung, Belehrung des Angeklagten über Rechtsmittel (Berufung und/ oder Revision).