Übersicht einzelner Delikte im Sexualstrafrecht
Vorwürfe im Sexualstrafrecht sind für die Beschuldigten oft sehr belastend. Neben der strafrechtlichen Komponente werden diese Tatvorwürfe auch als unangenehm, peinlich oder belastend empfunden. Schon das Bekanntwerden eines solchen Vorwurfs genügt, um die Existenz der Beschuldigten zu bedrohen und deren Ruf nachhaltig zu schädigen.
Deshalb sollten Sie im Falle eines Vorwurf so früh wie möglich einen spezialisierten Anwalt für Sexualstrafrecht hinzuziehen.
Zu den Sexualdelikten zählen:
- sexuelle Nötigung; sexuelle Nötigung in der Ehe
- Vergewaltigung; Vergewaltigung in der Ehe
- sexueller Missbrauch von Kindern
- Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger („Kuppelei“)
- Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
- sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
- sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
- Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Schriften (Kinderpornographie)
- Exhibitionistische Handlungen
- Beleidigung auf sexueller Basis
- Nachstellung / Stalking
Dabei versteht das Gesetz die sexuelle Handlung als i.S.d. § 184 g StGB als eine Handlung, die ihrem äußeren Erscheinungsbild nach einen eindeutigen sexuellen Bezug aufweist.
Neue Sexualdelikte seit 2016: Sexueller Übergriff, Sexuelle Nötigung
Die Reform des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 brachte einige Änderungen mit sich. Dazu zählt auch die Einführung des Tatbestandes Sexueller Übergriff gem. § 177 Abs. 1, 2 StGB, was neue Grundlagen für die Verteidigung schuf.
Der Tatbestand Sexueller Übergriff fungiert nunmehr als „Grundtatbestand“ des reformierten § 177 StGB. Die Sexualdelikte sexuelle Nötigung sowie Vergewaltigung sind demnach jetzt besondere Begehungsweisen des Tatbestands Sexueller Übergriff.
Tathandlungen beim Sexuellen Übergriff sind sexuelle Handlungen an bzw. mit einer anderen Person gegen den erkennbaren Willen dieser Person, und ebenso dann, wenn die andere Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern.
Die Tatbestandsvariante sexuelle Nötigung liegt vor, wenn der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Partner der sexuellen Handlung bei Widerstand ein empfindliches Übel droht.
Mehr Informationen und rechtlicher Beistand
Auf den angeführten Seiten finden Sie nähere Informationen über die einzelnen Delikte. Auch über die prozessualen Besonderheiten bei der Verteidigung im Sexualstrafrecht können Sie sich informieren. Fallbeispiele aus meiner Arbeit als Strafverteidigerin finden Sie im Bereich "Aktuelles".
Wenn Sie sich dem Vorwurf eines Sexualdeliktes gegenübersehen, sollten Sie so schnell wie möglich Kontakt zu mir aufnehmen. Dank meiner jahrelangen Erfahrung und meiner Spezialisierung im Sexualstrafrecht kann ich Ihnen mit der bestmöglichen Verteidigung zur Seite stehen.