Befürchten Sie eine Verhaftung?
Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren wegen dem Vorwurf sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch und Sie befürchten, dass Sie aus diesem Grund festgenommen werden?
Folgende Tipps sollen Ihnen helfen, Untersuchungshaft möglichst zu vermeiden:
- Bitte vermeiden Sie unbedingt jegliche Kontaktaufnahme zu Zeugen; insbesondere versuchen Sie nicht, die Belastungszeugin zur Rede zu stellen! Denn hier droht schnell der Haftgrund "Verdunkelungsgefahr" § 112 Abs. 2 Nr. 3 b StPO.
- Sprechen Sie Auslandsreisen, Verkauf von Immobilien und Wertgegenständen sowie Kapitaltransfers ins Ausland bitte vorher mit mir ab! Denn auch dann, wenn Ihr Tun in absolut keinem Zusammenhang zu dem Ermittlungsverfahren steht, birgt es die Gefahr eines Haftbefehls wegen angeblicher Fluchtgefahr, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO. Dies sollten wir vermeiden!