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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Hilfe - Hausdurchsuchung wegen dem Vorwurf Sexuelle Nötigung/ Vergewaltigung, sexueller Missbrauch oder Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften –- wie verhalten?

Beim Vorwurf Erwerb und Besitz von Kinderpornographie sowie Vergewaltigung erfolgen häufig überraschend Durchsuchungen beim Beschuldigten mit dem Ziel, etwaige Beweismittel bei dem Beschuldigten oder Dritten sicherzustellen und zu beschlagnahmen (§§ 102 f StPO).

Zudem versprechen sich Polizei und Staatsanwaltschaft durch die Ausnutzung des Überraschungsmoments und der für den Beschuldigten sehr belastenden Situation einer Durchsuchung zumeist, Aussagen von dem Beschuldigten zum Tatvorwurf.

Daher: bitte versuchen Sie trotz aller Aufregung, ruhig zu bleiben und während der Durchsuchung keinen Widerstand gegen die Beamten zu leisten. Denn Widerstand könnte Ihnen anderenfalls als Verdunkelungshandlung ausgelegt werden und einen Haftbefehl begründen!

Gleiches gilt vor allem dann, wenn Sie noch versuchen, Daten zu löschen oder weitere Beweismittel beiseite zu schaffen!

Fertigen Sie Notizen zum Verhalten und der Vorgehensweise der Beamten.

Bestehen Sie zu Beginn der Durchsuchung auf der Vorlage der Ausweise der Beamten sowie einer Rechtsbelehrung. Machen Sie von Ihrem Recht, jederzeit einen Anwalt anzurufen, Gebrauch! Bitten Sie die Beamten, mit der Durchsuchung bis zum Eintreffen Ihres Anwalts zu warten.

Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen oder kopieren Sie diesen!

In dem Durchsuchungsbeschluss müssen insbesondere die gesuchten Beweismittel genannt sein. Sichern Sie weitere, dort nicht aufgeführte Unterlagen, indem Sie die im Durchsuchungsbeschluss aufgeführten Beweismittel aushändigen, wenn zu erwarten ist, dass diese ohnehin gefunden werden.

Schweigen Sie insbesondere zum Tatvorwurf und gehen Sie auch nicht auf „informelle“ Gespräche mit den Beamten ein. Sofern sich während der Durchsuchung Ihr Partner, Angehörige oder Bekannte bei Ihnen befinden, gilt dies unbedingt auch für diese!

Widersprechen Sie bitte unbedingt der Sicherstellung der Beweismittel und achten Sie darauf, dass Ihr Widerspruch im Durchsuchungsprotokoll festgehalten wird.

Die Sicherstellung und Mitnahme der Beweismittel und Unterlagen lässt sich durch Ihren Widerspruch zwar nicht verhindern. Der Vorteil des Widerspruchs gegen die Sicherstellung von Beweismitteln besteht jedoch darin, dass hierdurch der Ermittlungsrichter sodann über die der Sicherstellung juristisch folgende Beschlagnahme zu entscheiden hat.

Bitte bestehen Sie nach Beendigung der Durchsuchung darauf, dass sämtliche von den Beamten sichergestellten Beweismittel und Unterlagen in einem Durchsuchungsprotokoll verzeichnet werden. Verlangen Sie die Aushändigung des Durchsuchungsprotokolls oder zumindest einer Kopie.

Verweigern Sie die Unterschrift des Durchsuchungsprotokolls. Bitte verlangen Sie auch, dass die sichergestellten Beweismittel versiegelt werden sowie Ihr Verlangen nach Versiegelung der sichergestellten Beweismittel ebenfalls im Durchsuchungsprotokoll festgehalten wird.