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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Was ist eine Schutzschrift?

Die Schutzschrift stellt ein effektives Mittel der Verteidigung im Ermittlungsverfahren dar. In Reaktion auf eine Anzeige wegen sexuellem Übergriff, Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder sexuellem Missbrauch kann die Schutzschrift eines Anwalts für Sexualstrafrecht das Zünglein an der Waage sein und darüber entscheiden, ob ein Verfügungsantrag gestellt wird oder nicht.

Schutzschrift zur Einstellung eines VerfahrensDas Ermittlungsverfahren bezeichnet den zwischen Strafanzeige und Anklageschrift liegenden Zeitraum. Das Zwischenverfahren bezeichnet den Zeitraum zwischen der Anklageschrift und der Eröffnung des Hauptverfahrens.

Die Schutzschrift im Ermittlungsverfahren dient dem Ziel, für Sie die Einstellung des gegen Sie gerichteten Verfahrens zu erreichen. Und damit zu vermeiden, dass die Staatsanwaltschaft überhaupt erst Anklage gegen Sie erhebt.

Denn die Erhebung der Anklage wiederum würde ein öffentliches Hauptverfahren, in dem Sie als Angeklagter bezeichnet würden, bedeuten. In Anbetracht der geringen Freispruchquote (unter 3 %) ein gefährlicher Weg.

In der Schutzschrift legen wir daher unsere Argumente, weshalb die gegen Sie erhobenen Vorwürfe falsch sind, gegenüber der Staatsanwaltschaft dar.

Ich bin unschuldig. Warum dann Geld in eine Schutzschrift investieren?

Dieser Gedanke ist mehr als verständlich. Leider aber auch fatal.

Denn: die Staatsanwaltschaft kennt Sie, Ihre Persönlichkeit und die Gründe, weshalb der gegen Sie erhobene Vorwurf unzutreffend ist, nicht. In einer Schutzschrift können Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt diesen Mangel beheben und plausibel darlegen, warum die Vorwürfe nicht gerechtfertigt sind.

Verzichten Sie auf diese frühe Möglichkeit, sich Gehör zu verschaffen, ist die Gefahr, dass Anklage gegen Sie erhoben wird, weitaus größer. Nutzen Sie die wertvolle Möglichkeit, Ihre Sicht der Dinge in der Schutzschrift zu verdeutlichen. Die einseitige Information der Belastungsaussage kann Sie im schlimmsten Fall Ihre Freiheit kosten.

Polizeiliche Vorladung ersetzt Schutzschrift?

Nun besteht nach dem Gesetz natürlich die Möglichkeit, dass Sie der polizeilichen Vorladung folgen und gegenüber der Polizei erklären, weshalb die gegen Sie erhobenen Vorwürfe unzutreffend sind. Hüten Sie sich allerdings davor, die polizeiliche Vorladung als Alternative zur Schutzschrift zu sehen!

Sie kennen die Belastungsaussage zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Vielmehr ist diese der Akteneinsicht – über einen Anwalt- vorbehalten.

Hinzu kommt: seit etlichen Jahren herrscht insbesondere bei der Erhebung von Vorwürfen im Sexualstrafrecht ein Klima zunehmender „Opfereuphorie“. Dies beginnt damit, dass die Person, die eine Anzeige wegen einer Sexualstraftat gegen Sie erhebt, bereits ab Anzeigeerhebung oft nicht neutral als Zeugin, sondern als „Geschädigte“ bezeichnet wird. Gleichzeitig werden Sie umgehend als „Beschuldigter“ geführt. Dass es sich bei der im Raum stehenden Beschuldigung ebenso um eine Falschaussage handeln kann, wird bereits zu diesem Zeitpunkt nahezu ausgeblendet – Ihre Behandlung gleich nun schon der eines Straftäters.

Leider mache ich im Zuge meiner Verteidigertätigkeit auch immer wieder die Erfahrung, dass Vernehmungsbeamte unter dem Eindruck einer häufig tränenreichen sog. „Geschädigtenvernehmung“ eher versucht sind, der die Strafanzeige gegen Sie erstattenden Person – anstatt Ihnen – zu glauben.

Diese Voreingenommenheit kann zu nicht sachgerechten Protokollierungen führen, zumal das Wortprotokoll in polizeilichen Vernehmungen zwar wünschenswert, aber nicht obligatorisch ist.

Daher ist auch davon abzuraten, der polizeilichen Vorladung Folge zu leisten.

Die Alternative zur Darstellung Ihrer Sichtweise im Rahmen der polizeilichen Vorladung als Beschuldigter ist die Schutzschrift.

Denn sie ermöglicht Ihnen, in Ruhe und nach Kenntnis der Belastungsaussage von Ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör Gebrauch zu machen und die gegen Sie erhobenen Vorwürfe richtigzustellen.

Übrigens kann die Bedeutung der Aussagetüchtigkeit der „Geschädigten“ für den Ausgang Ihres Ermittlungsverfahrens nicht hoch genug eingeschätzt werden. Die Erfahrung jedoch zeigt, dass die Vorwürfe trotzDie Schutzschrift kann Sie vor einer Verurteilung bewahren eindeutiger Unzulänglichkeiten inhaltlicher Art sowie im Bereich der kommunikativen Kompetenz der „Geschädigten“ allzu oft als Tatsachen beurteilt werden. Die Mittel der Aussagepsychologie sind für die Verteidigung die wichtigste Möglichkeit, Zeugenaussagen auf Ihre Glaubhaftigkeit zu prüfen. Entsprechend wird diese Möglichkeit bereits im Zuge der Erstellung einer Schutzschrift wahrgenommen.

Kosten einer Schutzschrift

Sicherlich, die Abfassung einer Schutzschrift kostet Geld.

Indessen kostet eine Hauptverhandlung (und v.a. die Revision bei Verurteilung) vor Gericht wesentlich mehr Geld als eine Schutzschrift im Ermittlungsverfahren.

Hinzu kommen Schmerzensgeldforderungen der vermeintlich Geschädigten sowie die Verfahrenskosten. Das kann uferlos werden. Ganz zu schweigen von der emotionalen und nervlichen Beeinträchtigung sowie gesellschaftlichen und beruflichen Einbußen, die eine Anklageerhebung mit sich bringen würde. Sie haben Angst vor einer Anklage? Nehmen Sie die Möglichkeit wahr, eine Erstberatung bei einem spezialisierten Anwalt in Anspruch zu nehmen. Die Erfolgsaussichten, sich gegen eine Falschaussage sexueller Missbrauch zur Wehr zu setzen – ganz gleich, ob es sich dabei um absichtliche Falschaussagen oder unabsichtliche Falschaussagen handelt, sind gut, wenn Sie Ihre Chance nutzen.