„Gerichtsgutachten“ oft fehlerhaft!
Leider zeigt die Erfahrung, dass die von den Staatsanwaltschaften und Gerichten in Auftrag gegebenen Gutachten oft mangelhaft sind. So bestätigen sie oft unkritisch und ungerechtfertigt die Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage durch ihrerseits suggestive Befragung.
Dem kann die Verteidigung „vorbeugen“, indem sie die aussagepsychologische Bewertung bereits in einem sehr frühen Verfahrensstadium selbst vornimmt.
Daneben haben wir die Möglichkeit, ein methodenkritisches Gutachten zu dem von Staatsanwaltschaft oder Gericht in Auftrag gegebenen Gutachtens einzuholen und dieses damit konstruktiv anzugreifen.