Erfolgsfaktor Frau
Warum Sie mit einer weiblichen Verteidigung im Sexualstrafrecht gut beraten sind
Die prozessualen und strafrechtliche Abläufe bei einem Vorwurf im Sexualstrafrecht sind durch eine sehr emotionale und subjektive Ebene gekennzeichnet, die mit intimen Beziehungsverhältnissen zu tun hat. Eine auf alle Nuancen eines solchen Verfahrens spezialisierte Strafverteidigerin dann an der Seite zu haben, kann für den Beschuldigten sehr hilfreich sein. Als Frau kann ich unter Umständen ein tieferes Verständnis dafür entwickeln, welche Motive den Vorwürfen wegen eines Sexualdelikts zugrunde liegen und ihnen entsprechend erfolgreich entgegentreten.
Bei Sexual-Verfahren, in denen Frauen Anklage erheben, kann ich als weibliche Strafverteidigerin in der Konfrontation häufig eine ganz andere Bereitschaft erreichen, der anderen Seite Gehör zu schenken.
Als Frau trete ich für eine generell gleichberechtigte Beziehung zwischen Mann und Frau ein. Viele Verfahren bestärken meinen Eindruck, dass bei manchen Frauen nicht selten die Bereitschaft zur Opfer-Rolle den Hintergrund falscher Beschuldigungen bildet. Ich bin der festen Ansicht, dass sie damit der Sache der Frau keinen Gefallen tun. Im Gegenteil: Ein solches Verhalten ist das Gegenteil eines emanzipierten Verhaltens. Außerdem schaden falsche Vorwürfe wie Vergewaltigung und sexuelle Nötigung am Ende besonders jenen Frauen, die tatsächlich davon betroffen sind. Ich bin also gerade kein sexuell unbefriedigtes „Frauchen“, das Männer dabei unterstützt, sich über die Rechte der Frauen hinwegzusetzen. Und verstehe es zugleich als meine Aufgabe zu verhindern, dass dies umgekehrt passiert indem Frauen meinen Mandanten die Gleichberechtigung nehmen.
Auch hier liegt ein Grund, weshalb ich generell ausschließlich Beschuldigte vertrete. Zudem sehe ich mich als eine große Verfechterin des im Grundgesetz verankerten Menschenrechts der Unschuldsvermutung; diese bleibt bei Sexualdelikten leider allzu oft auf der Strecke. Um eines klarzustellen: Mein Engagement für die vermeintlichen Täter bedeutet selbstverständlich nicht, dass ich, als Privatperson, sexuelle Gewalt gegen Frauen, Männer oder Kinder gutheiße, auch wenn ich, in meiner Funktion als Strafverteidigerin, in einem solchen Fall alle Mittel nutze, um ein bestmögliches Urteil für meinen Mandanten zu erreichen.