Annahme des Mandats
Sofern Sie das Gefühl haben, dass ich die richtige Anwältin bin, um Ihnen in der Verteidigung gegen die Sie erhobenen Vorwürfe beizustehen, berate ich Sie vor Erteilung und Annahme des Mandats selbstverständlich auch über die Kostenfrage. Dabei ist die Honorarvereinbarung der Normalfall.
Die Höhe der Anwaltskosten lassen sich nicht ohne Kenntnis des Falles kalkulieren. Vielmehr kommt es bei der Bemessung der Verteidigerkosten regelmäßig auf den Umfang und inhaltlichen Anspruch meiner Arbeit, Schwierigkeit eines Falles sowie Bedeutung des Falles für den Mandanten an, so dass Sie nur das bezahlen, was auch in einem vernünftigen Verhältnis zu meiner geleisteten Arbeit steht.
Mein persönlicher Anspruch ist, das gegen Sie gerichtete Strafverfahren unter Ausschöpfung aller verfügbarer Mittel erfolgreicher, hochkarätiger und effektiver Strafverteidigung professionell zu seinem erfolgreichen Abschluss zu führen. Um professionelle Arbeit leisten zu können, setzt das auch ein Honorar voraus, das mir als Ihre Anwältin und Verteidigerin dies auch ermöglicht.
Zweitmeinung und Doppelverteidigung
Sie haben bereits einen Anwalt? Sie wünschen eine Zweitmeinung?
Bei der Verteidigung gegen die Vorwürfe sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und sexueller Missbrauch bietet sich häufig eine Doppelverteidigung an! Die Strafprozessordnung sieht vor, dass Sie sich von gleichzeitig bis zu 3 Verteidigern vertreten lassen können.
Denn es geht bei der Verteidigung im Sexualstrafrecht, weit mehr als bei der Verteidigung gegen Vorwürfe anderer Straftaten für den Mandanten regelmäßig um Alles! Daneben ist die Verteidigung gegen Falschaussagen zumeist äußerst konfrontativ zu führen – was einen Verteidiger alle Kraft und Energie kostet. Verteidigungstaktisch birgt eine Doppelverteidigung zudem erhebliche Vorteile!
Auch erfordert die Verteidigung gegen Vorwürfe im Sexualstrafrecht mehr als die Verteidigung gegen jeden anderen Strafvorwurf ein absolutes und sehr persönliches Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant, bei dem Sie sich frei jeglicher Vorbehalte angenommen fühlen müssen. Ist die Verteidigung gegen sexualstrafrechtliche Vorwürfe doch ein Intimmandat, in dem Ihre Persönlichkeit im Vordergrund steht!
Nicht selten öffnet gerade bei der Verteidigung gegen die Vorwürfe sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und sexueller Missbrauch der weibliche Part Ihres Verteidigungsteams „ Türen“! Zumal zwischenzeitlich die meisten Staatsanwälte in den Dezernaten für Sexualstraftaten Staatsanwältinnen (!) sind; die für die Anklage von Sexualdelikten zuständigen Strafkammern sind überwiegend mit Richterinnen (!) besetzt.
Sprechen Sie mich daher gerne auch dann an, wenn Sie bereits einen Verteidiger haben! Gerne stehe ich Ihnen auch für eine Zweitmeinung beratend zur Verfügung!
Unterlagen für Neumandanten
Um Ihnen bei einem Ermittlungsverfahren wegen eines Sexualdelikts möglichst schnell helfen zu können, lassen Sie mir bitte Ihre Vorladung als Beschuldigter zur Vernehmung und/ oder erkennungsdienstlicher Behandlung, gegebenenfalls das Schreiben der Approbationsbehörde oder Ihres Dienstherrn, bei Durchsuchung Durchsuchungsprotokoll, Sicherstellungsprotokoll und Beschlagnahmeprotokoll neben Ihren Kontaktdaten und Ihrer Erreichbarkeit zukommen.
Ist bereits Anklage gegen Sie wegen eines Sexualdelikts erhoben, benötige ich die Anklageschrift; in allen anderen Fällen Ihr Urteil oder den gegen Sie ergangenen Strafbefehl; gegebenenfalls Ihre Ladung zum Strafantritt.