Sind absichtliche Falschaussagen erkennbar?
Absichtliche Falschaussagen des Inhalts sexueller Missbrauch, sexueller Übergriff oder Vergewaltigung, mithin Lügen, „verraten“ sich relativ leicht in der aussagepsychologischen Begutachtung. So zeigen sie häufig bereits einen erhöhten Belastungseifer; zumeist auch zahlreiche Motivfelder wie enttäuschte Liebe, Zurückweisung, Neid, Rache, oder das Bestreben, das Umgangsrecht des getrennt lebenden Partners mit den gemeinsamen Kindern zu sabotieren.
Weitere Rückschlüsse ergeben sich bei der Rekonstruktion von Aussagegenese und Entwicklungsgeschichte der Aussage in ihrem zeitlichen Verlauf.