Anne Patsch: Anwältin für Sexualstrafrecht
Als Strafverteidigerin und Fachanwältin für Strafrecht habe ich mich bundesweit ganz auf das Sexualstrafrecht und damit den Vorwurf der sexuellen Nötigung, der Vergewaltigung, den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs und der Kinderpornographie spezialisiert.
Für meine Mandanten kämpfe ich vorbehaltslos, entschieden und leidenschaftlich gegen Vorwürfe der sexuellen Nötigung, Vergewaltigung und Kindesmissbrauchs. Denn meine jahrelange Erfahrung und die Statistik zeigen, dass insbesondere der Vorwurf sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und sexueller Missbrauch sehr oft vorschnell und zu Unrecht erhoben wird; es sich also um falsche Verdächtigungen und falsche Beschuldigungen handelt.
Kontaktieren Sie michAls Spezialistin für Sexualstrafrecht konnte ich in den letzten Jahren nahezu 85% meiner Mandate erfolgreich abschließen. In der Regel, bevor es zu einer Anklage kam.
Schwerpunkt: Arbeit an der Aussage
Als Anwältin für Sexualstrafrecht liegt ein Schwerpunkt meiner Arbeit auf der Aussagepsychologie. In keinem anderen Rechtgebiet ist die Beweislage so schwierig wie im Sexualstrafrecht. Zumeist waren lediglich zwei Personen an der fraglichen Handlung beteiligt: das vermeintliche Opfer und der vermeintliche Täter. Niemand hat zugesehen, oft gibt es keine Beweisstücke. Dadurch wiegen die Aussagen der beiden Beteiligten hier besonders schwer - und es ist umso wichtiger, dass deren Richtigkeit geprüft und diskutiert wird.
Wenn Sie mich als Ihre Strafverteidigerin engagieren, enttarne ich Falschaussagen und falsche Erinnerungen und erarbeite eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Damit ich mein Wissen und meine Erfahrung optimal für Sie zum Einsatz bringen kann, sollten Sie mich so früh wie möglich kontaktieren. Ich unterstütze Sie bei Vorwürfen wie:
- Sexuelle Nötigung,
- Vergewaltigung,
- Sexueller Übergriff,
- Sexueller Missbrauch von Kindern und
- Erwerb und Besitz von Kinderpornographie.
Grundsätze bei meiner Arbeit als Rechtsanwältin
Entschieden schütze ich Sie vor gesellschaftlicher Diffamierung, staatlicher Willkür und Vorverurteilung. Diese Missstände sind besonders bei Vorwürfen aus dem Sexualstrafrecht häufig und können auch unschuldig Beschuldigte nachhaltig in Bedrängnis bringen.
Deshalb sind Diskretion und Vertrauen für mich bei meiner Arbeit als Strafverteidigerin unabdingbar. Ich begleite Sie auch bei Untersuchungshaft durch das Verfahren. Engagiert kämpfe ich für Sie bis zu seinem erfolgreichen Abschluss. Mein Anspruch ist, Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigung auf juristisch wie menschlich höchstem Niveau zu bieten!
Ihre Anne Patsch, Rechtsanwältin & Fachanwältin für Strafrecht, Strafverteidigerin