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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Erfolg durch Fach-Spezialisierung

Erfolgreiche Strafverteidigung wegen eines Sexualdelikts ist eine hochspezialisierte Aufgabe, bei der es nicht ausreicht, einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Strafrecht an der Seite zu haben.

Erfolgreich für Sie tätig sein kann hier nur, wer die strafrechtlich spezialisierte und gesellschafspolitisch brisante Disziplin Sexualrecht und Sexualstrafrecht fundiert und versiert beherrscht und Ihre gesamte Situation einschließlich der Folgen für Sie und Ihre Existenz im Blick hat. Ihre vollständige Entlastung wird nur erreichen, wer sich auf allen Stufen des Verfahrens auf das Spezialgebiet der sog. Aussagepsychologie versteht sowie die Autorität und Konfliktbereitschaft besitzt, sie überzeugend zu verargumentieren und damit die Belastungsaussage wirkungsvoll zu entkräften.

Sehen Sie nun selbst welche Kompetenzen ich Ihnen bieten kann: als spezialisierte Fachanwältin für Strafrecht mit Schwerpunkt Sexualstrafrecht und Fachanwältin für ärztliches Berufsrecht sowie als Expertin für forensische Aussage-Psychologie. Zu der ebenso wichtigen Frage, welche Persönlichkeit und Haltung mich ausmacht, möchte ich Ihnen unter RA Anne Patsch Auskunft geben.

Spezialisiert auf Sexualstrafrecht und auf die Beschuldigten

Seit 2003 vertrete ich Mandate wegen Sexualdelikten. Mittlerweile spezialisiert als Fachanwältin für Strafrecht mit Schwerpunkt Sexualstrafrecht und mit einer Spezialisierung, die noch eine Stufe weiter geht: auf die bewusste Entscheidung, ausschließlich die Strafverteidigung angeblich Beschuldigter zu übernehmen.

Das Gebot der Unschuldsvermutung bleibt oft auf der Strecke. Justizirrtümer sind vorprogrammiert.

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anne patsch portrait sexualstrafrecht

Die Vertretung vermeintlicher Opfer hat mein Verständnis für die angeblichen Täter wachsen lassen. Umso mehr seit der Reform der Gesetzgebung des Sexualrechts von 2017 "zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung". Sie ist Ausdruck eines gesellschaftspolitischen Klimas, das zur Vorverurteilung des angeblichen Täters neigt, von dem auch ermittelnde Beamte, Staatsanwalt und Richter nicht ausgenommen sind. Das Gebot der Unschuldsvermutung bleibt oft auf der Strecke. Justizirrtümer sind vorprogrammiert.

Das Sexualstrafrecht hat mit § 271 StGB Kriterien eingeführt, die dem subjektiven Faktor eher Raum geben als ihn zu unterbinden. So schaffen der vage Begriff eines "entgegenstehenden Willen" als maßgebendes Kriterium der Strafbeurteilung und die vom Gesetzgeber in diesem Zusammenhang eingeführte Konstruktion eines "objektiven Beobachters" als Gradmesser eine Situation, in der die Anwendung des Strafrechts zu einer Frage der Auslegung wird – immer auch abhängig von der Einstellung des urteilenden Richters.

Erfolgreiche Strafverteidigung wegen eines Sexualdelikts ist deshalb eine diffizile Herausforderung. Sie kann nur gelingen, wenn spezialisiertes Fachwissen immer wieder vom Anwalt für Sexualstrafrecht individuell angewendet werden kann, indem es eine erfolgreiche Argumentation für die konkreten Umstände und die am Verfahren beteiligten Personen liefert. Gepaart mit einem hohen Maß an Konfliktbereitschaft und juristischer Autorität auf allen Ebenen des Verfahrens. Und es funktioniert nicht ohne die geschulte Fähigkeit, mit der sog. Aussagepsychologie die Belastungsaussage grundsätzlich in Frage stellen zu können.

Aufgrund meiner hohen Spezialisierung auf die Verteidigung gegen Vorwürfe Sexualstrafrecht, insbesondere bei sexueller Nötigung, Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch, kann ich bundesweit für Sie tätig sein.

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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