Was tun?
Seien Sie vorsichtig.
Bereits die bloße Anzeige eines Sexualdelikts kanneine umfassende und die Rechte des Beschuldigten in unverhältnismäßiger Weise beschneidende und diffamierende „Ermittlungsmaschinerie“ in Gang setzen. Die Ermittlungsmaßnahmen reichen von der Vorladung zur Vernehmung, über die Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung, die Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume, die Überwachung der Telekommunikation bis hin zu Verhaftung und Untersuchungshaft.
Oft gehen damit gesellschaftliche Ausgrenzung, Verdachtskündigungen und Disziplinarverfahren einher. Polizei und Staatsanwaltschaft neigen gerade heutzutage dazu, unkritisch mit Vorwürfen umzugehen. Nach meiner Erfahrung steht oftmals nicht die Umschuldsvermutung im Raum, sondern eher der Grundsatz, es werde schon irgendetwas an den Beschuldigungen dran sein.
Machen Sie keine Aussagen die vorherige Absprache mit einem erfahrenen Anwalt für Sexualstrafrecht. Auch wenn Sie von Ihrer Unschuld überzeugt sind, kann jedes in Ihren Augen richtige Wort im Zweifel gegen Sie gewendet werden.
Meiden Sie Kontakt mit dem Opfer oder dritten Personen.
Gehen Sie davon aus, dass der Kontakt mit dem mutmaßlichen Opfer schnell eskalieren kann. Er kann im schlimmsten Fall sogar zur sofortigen Festnahme und U-Haft führen. Auch wenn es schwerfällt: Freunde und Bekannte sind jetzt nicht die richtigen Gesprächspartner. Sie können als Zeugen in Betracht kommen und müssen dann ggf. auch als Zeugen über jene Gespräche berichten.