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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Frühes professionelles Handeln verhindert spätere Konsequenzen

Die unberechenbare Dynamik des Vorwurfs eines Sexualdelikts, ob sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Missbrauch oder Kinderpornografie, erfordert schnelles Handeln. Ihr Ansehen kann noch so gut sein, Ihre Beziehungen noch so sehr intakt. Unterschätzen Sie nicht, wie schnell sich im familiären und beruflichen Umfeld Misstrauen aufbaut. Ehen und Freundschaften werden in Frage gestellt, Suspendierungen und Kündigungen auf Verdacht ausgesprochen. Es drohen Disziplinarverfahren, in medizinischen- und therapeutischen Berufen der Verlust der Approbation.

Folgen Sie aber nun nicht dem ersten Impuls, alles richtigstellen zu wollen und vielleicht eine Gegenanzeige zu erstatten. Geht Ihnen eine polizeiliche Vorladung zur Vernehmung zu, kontaktieren Sie mich bitte umgehend und machen Sie von Ihrem Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch.

Erfolgversprechend ist jetzt allein die professionelle Vorgehensweise, die mit dem hochsensiblen, emotionalen Umfeld und den Abläufen vertraut ist. Nur ein erfahrener Anwalt für Sexualstrafrecht weiß, was in der aktuellen Situation am besten zu tun ist und findet für den individuellen Fall die beste Verteidigungsstrategie.
Essentiell ist dabei eine Verteidigungsschrift bzw. Schutzschrift, die auf Grundlage der Wissenschaft der Aussagepsychologie alle Argumente anführt, die der Belastungsaussage Ihre Unschuldsaussage entgegensetzt und wirkungsvoll verargumentiert.

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular. Kontaktieren Sie mich


Meine Erfahrung: Je früher ich im Ermittlungsverfahren tätig werde, desto erfolgreicher kann ich den gravierenden Folgen einer Verurteilung, hohen Strafdrohung und möglichen Folgen wie Einreiseverboten in andere Staaten entgegenwirken und ggf. die selten gegebene Möglichkeit der Bewährung bzw. Erleichterungen im Strafvollzug erreichen.

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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