Welche Tatbestände umfasst das Sexualstrafrecht?
Im Sexualstrafrecht lassen sich die Strafnormen einteilen in Sexualstraftaten zum Nachteil von Erwachsenen, Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen, sowie die Sexualstraftaten sexuelle Beleidigung, § 185 StGB, Ausbeutung von Prostituierten, § 180a StGB, Menschenhandel, §§ 180b, 181 StGB, exhibitionistische Handlung § 183 StGB und Erregung öffentlichen Ärgernisses, § 183 a StGB.
Mit der Gesetzesreform im Sexualstrafrecht neu hinzugekommen sind die Straftatbestände der Sexuellen Belästigung, § 184 i StGB sowie Strafbarkeit aus Gruppen, § 184 j StGB. Die Vorschrift Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger, § 179 StGB, wurde nunmehr aufgehoben; und inhaltlich in § 177 Abs. 2 StGB integriert.
Sexualstraftaten zum Nachteil Erwachsener sind die sexuelle Nötigung - bis zum 10.11.2016 geregelt § 177 Abs.1 StGB, Vergewaltigung, § 177 Abs.2 StGB, Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger, § 179 StGB, Sexueller Missbrauch Gefangener/Kranker, § 174a StGB, Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung, § 174b StGB und Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines besonderen Verhältnisses, § 174c StGB.
Seit Inkrafttreten der Reform des Sexualstrafrechts (als ab 10.11.2016) sind dies nunmehr die Tatbestände Sexueller Übergriff, Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung in § 177 Abs.1 StGB - § 177 Abs. 9 StGB, Sexueller Missbrauch Gefangener/Kranker, § 174a StGB, Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung, § 174b StGB und Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines besonderen Verhältnisses, § 174c StGB.
Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen sind die Tatbestände sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, § 174 StGB, Sexueller Missbrauch von Kindern, § 176 StGB), Sexueller Missbrauch von Jugendlichen, § 182 StGB, Förderung sexueller Handlung Minderjähriger, § 180 StGB sowie Erwerb, Verbreitung und Besitz von kinderpornografischen Schriften, § 184 b StGB und Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften.
Über aktuelle Geschehnisse und wichtige Änderungen, zum Beispiel die Reform des Sexualstrafrechts 2016, informiere ich Sie gern im Bereich "Aktuelles".
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