Aussagepsychologie klärt die Schuldfrage
Nahezu jeder Vorwurf eines Sexualdelikts, ob sexueller Übergriff, Missbrauch oder Kinderpornographie, beruht auf der subjektiven Belastungs-Aussage des vermeintlich Geschädigten. Der Zweifel, der in anderen strafrechtlichen Feldern für den Angeklagten spricht, bedeutet bei einem Sexualdelikt, dass die Glaubhaftigkeit der Aussage begründet in Zweifel stehen muss. In der Praxis eines strafrechtlichen Verfahrens heißt das, dass die Strafverteidigung alle Möglichkeiten ausschöpfen muss, die Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage in Zweifel zu ziehen. Meist muss sie konfliktbereit und kontrovers agieren, denn sie hat es mit der Verteidigung in einem sehr subjektiven Feld gegen eine öffentliche Meinung zu tun, die geprägt ist von Empathie mit dem vermeintlichen Opfer, von der auch ermittelnde Beamte, Staatsanwälte und Richter trotz des Gebots zur Objektivität nicht frei sind.
Zur Objektivierung der Lage sieht der BGH die gutachterliche Überprüfung der Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage mit wissenschaftlichen Methoden vor, die sog. Aussagepsychologie. Ihre Methode besteht in der Bildung der sog. Null-Hypothese. Die Null-Hypothese bedeutet die konsequente Unschuldsvermutung des Beschuldigten. Ausgehend davon werden alle Hypothesen ins Feld geführt, die für einen fehlenden Erlebnisbezug der Aussage in Betracht kommen. Diverse Analyse-Verfahren überprüfen Struktur, Konsistenz, Kohärenz, deliktspezifische Elemente und potentielle Motive. Bei Kindern und u.U. auch bei Erwachsenen wird die intellektuelle Kompetenz zur Aussage in Betracht gezogen.
Mit der Aussagepsychologie erfolgreich zu sein, erfordert eine entwickelte und geschulte interpretatorische Fähigkeit sowie eine konfliktbereite und überzeugende Argumentation. Darüber hinaus ein unabhängiges Denken, das in jahrelanger Erfahrung alle Möglichkeiten menschlicher Fehlleistungen und Abgründe in Betracht ziehen kann, die zu einer Belastungsaussage bewusst oder unbewusst geführt haben.
In der Praxis ziehen Staatsanwalt und Richter sachverständige Gutachten heran. Nicht immer sind diese Gutachten frei von Einflüssen, die sich durch ihre Auftraggeber ergeben. Nur ein wirklich fundiertes Gegen-Gutachten kann dann Strafverteidigung zum Erfolg führen. Durch meine große Expertise in diesem Bereich und dem hervorragenden Experten-Netzwerk, auf das ich im Zweifel zurückgreifen kann, konnte ich bereits zahlreiche Erfolge erzielen.