K.O.-Tropfen
Oft spielen hierbei in jüngster Vergangenheit die sog. "K.O.-Tropfen" eine entscheidende Rolle – diese sind nur sehr wenige Stunden im Körper nachweisbar. Wenn Sie also ein Opfer einer Sexualstraftat sind oder glauben, dass sie eines sein könnten, sofort ins Krankenhaus zur Blutanalyse – nicht erst einen Tag später, dann wird es meist zu spät sein für einen Nachweis!
Besonderheit bei § 179 StGB: K.O.-Tropfen
K.O.-Tropfen, „Knockout-Tropfen“ sind Drogen mit narkotisierender Wirkung; oft Benzodiazepine, Rohypnol, GHB oder Liquid Ecstasy, verabreicht insbesondere über Getränke. Die Folgen sind Gedächtnislücken bis hin zur völligen Amnäsie für die Wirkungszeit, je nach stofflicher Zusammensetzung bei gleichzeitig zeitlich sehr beschränkter Nachweisbarkeit.