Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat sämtliche Verfahren wegen schweren Kindesmissbrauchs gegen meinen Mandanten eingestellt.
Einstellung nach Anzeige wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat sämtliche Verfahren wegen schweren Kindesmissbrauchs gegen meinen Mandanten eingestellt.
Die Ermittlungsverfahren wurden nach Anzeige der Ex-Ehefrau meines Mandanten eingeleitet; dieser soll in mehrere seiner Neffen in deren Kindheit sexuell missbraucht haben.
Was die Anzeige-Erstatterin in ihrem offenbar blinden „Rundumschlag“ nicht bedacht hatte: die angeblichen Opfer – inzwischen längst im eigenen Leben stehend, gaben entweder glaubhaft an, dass sie sich nicht an Vorfälle in Bezug zu einem sexuellen Missbrauch erinnern konnten.
Vielmehr hatten sie die Zeit in der Kindheit mit ihrem Onkel in sehr schöner Erinnerung.
Die Verfahren wurden gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt, zumal nicht ausschließbar Verjährung eingetreten war, so dass ein Verfahrenshindernis bestand – den Tatbestand schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, heute § 176 a StGB, gab es zu der fraglichen Tatzeit noch nicht.