Staatsanwaltschaft Siegen nimmt Anklage wegen Vergewaltigung zurück
Nach erfolgreicher Stellungnahme der Verteidigung im Zwischenverfahren des Jugendschöffengerichts Siegen nahm die Staatsanwaltschaft Siegen ihre Anklage wegen Vergewaltigung zurück und stellte das Ermittlungsverfahren ein.
Damit folgte sie letztendlich der umfangreichen Stellungnahme der Verteidigung...
Anzeige wegen Vergewaltigung unter Jugendlichen: Staatsanwaltschaft Siegen nimmt Anklage wegen Vergewaltigung zurück
Nach erfolgreicher Stellungnahme der Verteidigung im Zwischenverfahren des Jugendschöffengerichts Siegen nahm die Staatsanwaltschaft Siegen ihre Anklage wegen Vergewaltigung zurück und stellte das Ermittlungsverfahren ein.
Damit folgte sie letztendlich der umfangreichen Stellungnahme der Verteidigung, die sowohl mit objektiv gegebenen Ungereimtheiten als auch aussagepsychologischen Gesichtspunkten argumentierte. So will die vermeintlich Geschädigte nach eigener Bekundung während der angeblichen Vergewaltigung ein Videotelefonat von ihrem Vater angenommen haben (!). Die Verteidigung hatte im sog. Zwischenverfahren – das ist der Verfahrensabschnitt, in dem das Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft über die Zulassung der Anklage zum Hauptverfahren entscheidet- beantragt, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen.
Anzeige wegen Vergewaltigung schon bei Jugendlichen..
Die Anklage der Staatsanwaltschaft Siegen hatte meinem – zur Tatzeit gerade 16 Jahre jungen – Mandanten, nachfolgend „Beschuldigter“ tatmehrheitlich ein Vergehen und ein Verbrechen gem. §§ 177 Abs. 6 Nr. 1, 184 i Abs. 1, vor, also die Tatbestände Sexueller Übergriff (Vergewaltigung) sowie Sexuelle Belästigung an jeweils unterschiedlichen Tagen vorgeworfen.
Konkret soll er seine damalige, 14-jährige Freundin (die spätere Anzeige-Erstatterin und Zeugin) „in sexuell bestimmter Weise berührt und damit belästigt“ haben sowie gegen deren erkennbaren Willen an dieser „dem Beischlaf ähnliche Handlungen vorgenommen“ haben, „die diese besonders erniedrigen“, indem er mit dem Finger in deren Vagina eingedrungen war.
Angeblich widerwilliges „Fingern“ zwischen Pizza und Bushaltestelle…
Zuvor habe man zusammen im Bett der Zeugin Pizza gegessen. Anschließend habe sie ihn noch zur Bushaltestelle begleitet. Es sei eine "On Off"- Beziehung gewesen; die junge Frau habe sich bereits vor den „Taten“ in psychotherapeutischer Behandlung befunden. Zu vermuten bleibt, dass sie mit dem Kontaktabbruch nicht zurechtkam, und so die Verbindung zu dem ursprünglich Beschuldigten und Angeklagten durch ihre Anzeige aufrechterhalten wollte. Was dies für ihn, seine Ausbildung und seine Eltern bedeutete, hatte sie offenbar nicht bedacht und ist nicht nachvollziehbar.
Ebenso wenig nachvollziehbar war ihre Schilderung der vermeintlichen Tathandlung betreffend der „Vergewaltigung“. So war schon nicht vorstellbar, wie er über einen Zeitraum von etwa 45 – 60 Minuten (!) mit einer Hand – welcher Hand erinnert die Zeugin nicht- beide Hände der „Dame“ über deren Kopf festgehalten und gleichzeitig mit 2 Fingern der anderen Hand die Zeugin vaginal penetriert haben soll. Dies ist schon physikalisch nicht möglich.
Nicht nachvollziehbar ist sodann weiter, wie die Zeugin versucht haben will, seine Hände wegzudrücken, wenn dabei seine eine Hand beide Hände der Zeugin festgehalten und seine andere Hand die Zeugin „gefingert“ - vaginal penetriert - haben soll und diese hierbei auch noch ihre Hose angehabt haben will.