Staatsanwaltschaft Leipzig stellt Ermittlungsverfahren ein
Die vierjährige Tochter der Klägerin berichter ihrer Mutter aus der Tageseinrichtung. Diese vermutet einen sexuellen Übergriff, erstellt ein Gedächtnisprotokoll und erstattet Anzeige. In der späteren Vernehmung macht das Kind keine erneuten Angaben, das Verfahren wird eingestellt, die Rufschädigung bleibt.
Vorwurf Sexueller Missbrauch gegen Tagesvater: Staatsanwaltschaft Leipzig stellt Ermittlungsverfahren ein
Die Belastungszeugin erstattete Anzeige gegen einen „Tagesvater“ wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs ihrer zum vermeintlichen Tatzeitpunkt etwa 2-jährigen Tochter. Diese habe heute, gerade 4-jährig, Fotos aus der Zeit der Kindertagespflege angeschaut und spontan geäußert, der (der Beschuldigte) habe gewollt, dass sie „ihn am Pullermann anfasst."
Die Mutter erstellte sofort ein „Gedächtnisprotokoll“, wandte sich an den Träger der Kindertageseinrichtung und „recherchierte“ bei anderen Eltern, deren Kinder ebenfalls in der Kindertagesstätte meines Mandanten waren.
Dieser wiederum erstattete sofort Anzeige wegen Verleumdung gegen die Mutter.
In der Videovernehmung machte das Kind keinerlei Angaben, welche die Angaben der Mutter untermauert hätten.
Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren mangels hinreichendem Tatverdacht gemäß § 170 Abs. 2 StPO ein.
Hinreichender Tatverdacht besteht, wenn im Rahmen einer Prognoseentscheidung nach der Sach- und Rechtslage die gerichtliche Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlich ist. Diese Voraussetzungen waren hier nicht gegeben; vielmehr ergaben sich aus der polizeilichen Vernehmung des Kindes keinerlei Anhaltspunkte für einen sexuellen Missbrauch.
Die Rufschädigung und verlorene Freude an seinem Beruf als Erzieher durch die übereifrige Beschuldigung lassen sich leider nicht mehr kompensieren.