Landesarbeitsgericht Mainz bestätigt erfolgreiche Kündigungsschutzklage
Dient der Vorwurf Sexuelle Belästigung bereits jenseits des Arbeitsrechts sehr oft dazu, gesellschaftliche und berufliche Anerkennung durch eine simple Falschaussage zu gefährden, gilt dies umso mehr innerhalb des Arbeitsrechts.
Angebliche Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Landesarbeitsgericht Mainz bestätigt erfolgreiche Kündigungsschutzklage
Dient der Vorwurf Sexuelle Belästigung bereits jenseits des Arbeitsrechts sehr oft dazu, gesellschaftliche und berufliche Anerkennung durch eine simple Falschaussage zu gefährden, gilt dies umso mehr innerhalb des Arbeitsrechts.
Denn: sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz hat noch weniger tatbestandliche Voraussetzungen, als dies die im Jahr 2016 eingeführte „normale“ sexuelle Belästigung nach § 184 i StGB ohnehin schon hat. Vielmehr bedarf es im Arbeitsrecht noch nicht einmal einer körperlichen Berührung dafür.
Ein beliebtes Mittel also, den unliebsamen Kollegen oder Vorgesetzten loszuwerden und das ganz ohne Abfindung?
Der Arbeitgeber eines Mandanten hat dies zumindest versucht und dem Mandanten fristlos, hilfsweise fristgerecht das Arbeitsverhältnis gekündigt.
Unsere Kündigungsschutzklage hatte in beiden Instanzen Erfolg.