Staatsanwaltschaft Mainz stellt Ermittlungsverfahren ein!
Best-Konditionen für sich bei der Ehescheidung erhoffte sich offensichtlich die getrennt lebende Ehefrau meines Mandanten, indem sie sich, möglicherweise auch unter Druck ihres neuen Partners, als vermeintliches Vergewaltigungsopfer inszenierte.
Falschanzeige wegen Vergewaltigung zwecks schneller Ehescheidung - Staatsanwaltschaft Mainz stellt Ermittlungsverfahren ein!
Best-Konditionen für sich bei der Ehescheidung erhoffte sich offensichtlich die getrennt lebende Ehefrau meines Mandanten, indem sie sich, möglicherweise auch unter Druck ihres neuen Partners, als vermeintliches Vergewaltigungsopfer inszenierte.
Nach einem heftigen Streit über die beabsichtigte Trennung (er bat sie, die Trennung aufgrund seiner gesundheitlich akut schlechten Verfassung noch einige Zeit aufzuschieben) in der Neujahrsnacht versöhnte man sich mit einvernehmlichen Sex. Am Neujahrstag wurde mein Mandant, der später Beschuldigte, von mehrere Einsatzfahrzeugen der Polizei überrascht. Denn anstatt wie ihm mitgeteilt den Hund bei Verwandten abzuholen, hatte seine Ehefrau bereits gemeinsam mit ihrem neuen Partner gegen ihn Anzeige wegen Vergewaltigung erstattet.
Mit unserer umfangreichen Stellungnahme (Schutzschrift) im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz zeigten wir neben etlichen objektiven Unstimmigkeiten in der Belastungsaussage deren fehlende Glaubhaftigkeit auf.
In diesem Fall nicht einfach. Denn auf den ersten Blick schien die Belastungsaussage aufgrund ihrer vordergründig sehr hohen Aussagequalität glaubhaft; insbesondere konstant und voller scheinbar origineller Details. Widerlegbar glücklicherweise, denn die hohe Aussagekonstanz ließ sich mit dem photographischen Gedächtnis der Zeugin erklären. Und die scheinbar originellen Details mit dem Umstand, dass die Zeugin nach etlichen Ehejahren unzählige Alltagssituationen erlebt hatte, in deren Kontext sie die angebliche Vergewaltigung nur „einbetten“ musste.
Das daraufhin von der Staatsanwaltschaft eingeholte aussagepsychologische Gutachten bestätigte nach Exploration der Zeugin die fehlende Glaubhaftigkeit ihrer Aussage.