Staatsanwaltschaft Kleve (Zweigstelle Moers) stellt Ermittlungsverfahren wegen Nachstellung ein
Gegen meinen Mandanten wurde seitens der Staatsanwaltschaft Kleve ein Ermittlungsverfahren wegen Nachstellung („Stalking“) eingeleitet. Dieses wurde jedoch eingestellt, womit die Beschwerde der Anzeigeerstatterin erfolglos blieb.
Ambivalente Kontakte – Staatsanwaltschaft Kleve (Zweigstelle Moers) stellt Ermittlungsverfahren wegen Nachstellung ein
Gegen meinen Mandanten wurde seitens der Staatsanwaltschaft Kleve ein Ermittlungsverfahren wegen Nachstellung („Stalking“) eingeleitet. Dieses wurde jedoch eingestellt, womit die Beschwerde der Anzeigeerstatterin erfolglos blieb.
Einstellungsgründe
Die Kontaktversuche seitens meines Mandanten haben zunächst Anklang gefunden. Die Anzeigeerstatterin ist vielmehr zu Beginn auf diese eingegangen.
Die weiteren Geschehensabläufe und inkriminierten Handlungen des Mandanten sind nicht als, die Lebensgestaltung beeinträchtigende Handlungen, sondern vielmehr als sozialadäquat anzusehende Kontaktaufnahmen zu verstehen.
Auch in diesem Fall standen sich die Aussage der Anzeigeerstatterin und die meines Mandanten unvereinbar gegenüber. In welchem Maße folglich ein Kontakt zwischen den Beteiligten gewollt war, konnte konkret nicht festgestellt werden. Keiner der Sachverhaltsschilderungen konnte ein höherer Beweiswert beigemessen werden.
Ein für die Anklageerhebung erforderlicher, hinreichender Tatverdacht (§§ 170 Abs. 1, 203 StPO) besteht folglich nicht. Das Verfahren wurde eingestellt; eine Anklage wegen Nachstellung hätte mangels ausreichender Verurteilungswahrscheinlichkeit keine Aussicht auf Erfolg.