Amtsgericht Gotha spricht Angeklagten wegen sexuellen Übergriffs frei
Gegen meinen Mandanten wurde seitens der Staatsanwaltschaft Erfurt Anklage wegen sexuellen Übergriffs in besonders schweren Fall (Vergewaltigung) erhoben. Das Amtsgericht Gotha sprach diesen jedoch mit Urteil vom 09.06.2021 frei.
Vernebelte Geschichten – Amtsgericht Gotha spricht Angeklagten wegen sexuellen Übergriffs frei
Gegen meinen Mandanten wurde seitens der Staatsanwaltschaft Erfurt Anklage wegen sexuellen Übergriffs in besonders schweren Fall (Vergewaltigung) erhoben. Das Amtsgericht Gotha sprach diesen jedoch mit Urteil vom 09.06.2021 frei.
Das vorliegende Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet, nachdem die Anzeigenerstatterin – nachfolgend: die Zeugin – in ihrer polizeilichen Vernehmung Folgendes zu Protokoll gegeben hatte:
Die Aussage der Zeugin
Zum besagten Zeitpunkt soll es in der Wohnung meines Mandanten zunächst zu einvernehmlichen Geschlechtsverkehr zwischen ihm und der Zeugin gekommen sein. In der Folgezeit habe mein Mandant Gewalttätigkeiten in Form von Kratzen, Beißen und Würgen an der Zeugin vorgenommen. Ferner habe er Oralverkehr von der Zeugin eingefordert, was diese abgelehnt habe. Dessen ungeachtet soll mein Mandant die Zeugin am Kopf gepackt haben und diesen zu seinem Glied gedrückt haben. Aufgrund der körperlichen Überlegenheit soll es meinem Mandanten gelungen sein, der Zeugin sein Glied in den Mund bis in den Rachen zu drücken. Er selbst soll sodann den Kopf der Zeugin entgegen ihrem erkennbaren Willen hin und her bewegt haben, wobei er sie stets derb am Kopf gepackt gehalten haben soll, bis zum Samenerguss in den Mund der Zeugin.
Bestreiten seitens der Verteidigung
Es konnte seitens der Verteidigung bestätigt werden, dass es zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gekommen ist. Am besagten Abend sei viel Alkohol getrunken worden. Die Zeugin habe eine Auseinandersetzung mit ihrem Freund gehabt und habe nicht zu diesem in die Wohnung zurückgehen wollen. Daher habe sie meinen Mandanten gebeten, bei ihm übernachten zu können, mit ihm die Nacht zu verbringen und mit ihm zu schlafen. Mein Mandant schilderte die besagte Nacht als „wild“, wobei es beim einvernehmlichen Geschlechtsverkehr auch zu Kratzen, Beißen und Würgen gekommen ist. Die Zeugin sei hierbei jedoch völlig enthemmt gewesen und habe meinem Mandanten zu keinem Zeitpunkt zu verstehen gegeben, dass sie dies nicht wolle. Es sei ferner auch zum Oralverkehr zwischen den Beteiligten gekommen.
Am nächsten Morgen habe man gemeinsam gefrühstückt, da die Zeugin noch immer nicht zu ihrem Freund zurückkehren wollte. Daher seien die Beteiligten mit dem Hund meines Mandanten spazieren gegangen. Er habe sie im Laufe des Tages regelrecht wegschicken müssen.
Grunde für den Freispruch
Die Einlassung seitens der Verteidigung konnte das Amtsgericht Gotha nicht mit der erforderlichen Sicherheit widerlegen. Die Schilderungen der Zeugin waren uneinheitlich. Sie wichen in der Hauptverhandlung erheblich von den Angaben im Rahmen der polizeilichen Vernehmung ab.
Bei der Polizei gab die Zeugin an, der Geschlechtsverkehr mit meinem Mandanten sei zunächst einvernehmlich gewesen. Sie sei jedoch in der Folge zum Oralverkehr gezwungen worden, wobei sie ihren entgegenstehenden Willen deutlich geäußert habe.
In der Hauptverhandlung hingegen berichtete die Zeugin, ihr sei während des einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs plötzlich schwarz vor Augen geworden, da mein Mandant sie gewürgt habe und sie ohnmächtig gewesen sei. Am nächsten Morgen, als sie wieder aus der Ohnmacht erwacht sei, habe mein Mandant von ihr verlangt, Oralverkehr durchzuführen. Er habe dies gewalttätig eingefordert.
Ferner war die Anzeigenerstatterin die einzige Tatzeugin. Weitere, insbesondere objektive Beweismittel standen nicht zur Verfügung.
Mein Mandant wurde aus tatsächlichen Gründen freigesprochen; die Anklage wegen sexuellen Übergriffs (Vergewaltigung) hatte keine Aussicht auf Erfolg.