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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Landgericht Hanau spricht Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern frei

Gegen meinen Mandanten wurde seitens der Staatsanwaltschaft Hanau Anklage wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern erhoben. Das Landgericht Hanau sprach diesen nach mehrtägiger Verhandlung mit Urteil vom 24.07.2021 frei.

Folgenreiche Freundschaft- Landgericht Hanau spricht Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern frei

Gegen meinen Mandanten wurde seitens der Staatsanwaltschaft Hanau Anklage wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern erhoben. Das Landgericht Hanau sprach diesen nach mehrtägiger Verhandlung mit Urteil vom 24.07.2021 frei.

Das Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet, nachdem die Anzeigenerstatterinnen – nachfolgend: die Zeuginnen – in ihrer polizeilichen Vernehmung Folgendes zu Protokoll gegeben hatte:

Die Aussage der Zeuginnen

Mein Mandant soll in einem Zeitraum von 6 Jahren in seiner Wohnung ein zu diesem Zeitpunkt jugendliches und ein kindliches Mädchen vergewaltigt haben. Die Zeuginnen sind Schwestern und mein Mandant und seine Partnerin waren zu dieser wie eine „Ersatzfamilie“ für die insgesamt drei Mädchen. Daher hätten diese des Öfteren, etwa einmal im Monat, bei meinem Mandanten und seiner Partnerin übernachtet.

Bei etwaigen Übernachtungen sei es dazu gekommen, dass mein Mandant die Zeugin 1 nachts aufgesucht habe und ihr oberhalb der Unterhose mit seiner Hand zwischen die Beine gegriffen habe. Ihrer jüngeren Schwester, der Zeugin 2, sei, im Ehebett liegend, Ähnliches passiert. Mein Mandant soll die Zeuginnen unterhalb ihrer Klamotten sodann auch unterhalb ihrer Unterwäsche mit den Händen berührt haben.

Die Zeugin 2 gab an, dass etwaige Vorfälle sich dreimal ereignet hätten. Jedes Mal davon habe sie im Ehebett meines Mandanten und seiner Partnerin gelegen.

Die Zeugin 1 erzählte ihrer besten Freundin, dass mein Mandant sie angefasst habe und vaginal eindringen wollte.

Bestreiten seitens der Verteidigung

Zutreffend sei gewesen, dass er, aufgrund des persönlichen Näheverhältnisses zu der Familie der Zeuginnen, des Öfteren Übernachtungsbesuche zuließ, bei denen er selbstverständlich stets persönlich zugegen gewesen sei.

Es sei jedoch zu keinem Zeitpunkt dazu gekommen, dass eines der Kinder im Ehebett meines Mandanten geschlafen haben. Auch habe er sich niemals zu einem der Kinder ins (Gäste-)Bett gelegt.

Auch die Aussage der jetzigen Ehefrau meines Mandanten hat die Einlassung seitens der Verteidigung bestärkt. Sie habe oftmals an Schlaflosigkeit gelitten, weshalb sie bemerkt hätte, wenn ihr Ehemann das Bett verlassen hätte, um zu einem der Mädchen zu gehen.

Gründe für den Freispruch

Aufgrund der glaubhaften Aussagen meines Mandanten und seiner Ehefrau ging die entscheidende Kammer des Landgerichts bei ihrer Überzeugungsbildung davon aus, dass es in der streitgegenständlichen Wohnung niemals zu Übernachtungen der Zeuginnen im Ehebett gegeben hat.
Diese Überzeugung ließ sich auch nicht durch die Aussagen der Zeuginnen erschüttern, zumal sich diese in ihrem Aussageverhalten ohnehin widersprüchlich und in deutlicher Belastungstendenz zeigten.

Beide Zeuginnen wiederholten in der Hauptverhandlung wenig anschaulich von dem Angeklagten zu ihrem Nachteil begangenen Missbrauchshandlungen, welche jedoch inhaltlich sowohl im Kern- als auch im Randgeschehen von ihrer zuvor gegenüber ihrem Vater und der Polizei getätigten Angaben abwich.

Auch die Einholung eines aussagepsychologischen Glaubhaftigkeitsgutachtens zeigte, dass die Zeuginnen nicht von tatsächlich Erlebtem berichteten. In etlichen Aussagesituationen habe vor allem die jüngere Schwester nur knappe Antworten zum Tathergang geben können. Sie sei nicht in der Lage gewesen, ihre eigene psychische Situation zu reflektieren oder über die Folgen des Tatvorwurfs zu sprechen. Auffällig oft habe die Zeugin vorgegebene Antwortalternativen aufgegriffen, ohne dass dadurch ein eigenes, von ihr erlebtes Geschehen transparent geworden wäre.

Mein Mandant wurde aus tatsächlichen Gründen freigesprochen; die Anklage wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern hatte keine Aussicht auf Erfolg.

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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