Staatsanwaltschaft Mainz stellt Verfahren wegen sexuellem Missbrauch von Kindern ein.
Aussagepsychologisch ließ sich bei Betrachtung der Entstehung und Entwicklung der Erlebnisgehalt der Belastungsaussage eines sexuellen Missbrauchs von Kindern nicht bestätigen.
Befragungsdruck und Bedürfnis nach Aufmerksamkeit
Idealer Vater in der Wunschvorstellung der damals 8-jährigen Nachbarstochter war mein Mandant offenbar geworden, indem er - im Gegensatz zum Vater des ihn später beschuldigenden Mädchens - häufig mit seinen zu dem Mädchen gleichaltrigen Söhnen auf der Straße spielte oder Ausflüge unternahm.
Hierzu war häufig auch die kindliche Zeugin eingeladen.
Eher zufällig habe die kindliche Zeugin dann aufgeschnappt, dass in der Region ein „Pädophilenring“ aufgedeckt worden sei. Ein älteres Kind habe ihr dann erklärt, was ein „Pädophilenring“ ist. Sie habe erklärt, der Begriff beschreibe, dass sich Männer bzw. Frauen zu Kindern hingezogen fühlen. Daraufhin habe die kindliche Zeugin dann einem gleichaltrigen Jungen „anvertraut“, mein Mandant habe sie hochgehoben und geküsst.
Durch neugieriges Fragen weiterer Kinder erweiterte sich diese Aussage entsprechend phantasievoll bis hin zu angeblichen Berührungen unterhalb der Kleidung durch meinen Mandanten und „Anfassen“ im Brust- und Intimbereich.
Falschaussage aussagepsychologisch begründbar
Aussagepsychologisch ließ sich bei Betrachtung der Entstehung und Entwicklung der Belastungsaussage deren Erlebnisgehalt nicht bestätigen. Im Gegenteil – die Annahme einer bewussten Falschaussage wie auch die Annahme einer unbeabsichtigten Falschaussage drängte sich aufgrund des Befragungsdrucks geradezu auf: Eine nicht-beabsichtigte Falschaussage infolge der suggestiven Dynamik oder auch eine bewusste Falschaussage aufgrund des Befragungsdrucks und deren Aufrechterhaltung.
Im Ergebnis war das Verfahren demnach einzustellen; eine Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft unterblieb.