Amtsgericht Tiergarten: Einstellung nach Vorwurf der Vergewaltigung trotz Nachweis von Liquid Exstasy und DNA
Zunächst wenig aussichtsreich gestalte sich die Verteidigung gegen den Vorwurf der sexuellen Nötigung/ Vergewaltigung gegen meinen Mandanten. Denn: Im Blut der Anzeigenerstatterin fanden sich tatsächlich Spuren von Liquid Ecstasy; ebenfalls der Nachweis der DNA meines Mandanten im Intimbereich der Anzeigenerstatterin.
Amtsgericht Tiergarten: Einstellung nach Vorwurf der Vergewaltigung trotz Nachweis von Liquid Exstasy und DNA
Zunächst wenig aussichtsreich gestalte sich die Verteidigung gegen den Vorwurf der sexuellen Nötigung/ Vergewaltigung gegen meinen Mandanten. Denn: Im Blut der Anzeigenerstatterin fanden sich tatsächlich Spuren von Liquid Ecstasy; ebenfalls der Nachweis der DNA meines Mandanten im Intimbereich der Anzeigenerstatterin.
So warf die Staatsanwaltschaft Berlin diesem mit ihrer Anklageschrift vor, „in der Zeit vom 24.07.2021 bis zum 25.07.2021 sexuelle Handlungen an einer anderen Person vorgenommen zu haben, wobei er ausnutzte, dass die Person nicht in' der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden und er den Beischlaf sowie sexuelle Handlungen an dem Opfer vorgenommen hat, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere da sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung).“
Konkret soll er die Anzeigenerstatterin gegen deren Willen mit einem Finger vaginal penetriert haben.
Was war geschehen?
Die Beteiligten lernten sich kennen, nachdem die Anzeigenerstatterin an dem fraglich „Tat-Tag“ bei einem Stadtspaziergang am Teepeeland bei der Köpenicker Str. 40, 10179 Berlin vorbeilief. Mein Mandat bot ihr an, ihr das Gelände zu zeigen.
Den Abend verbrachten die Beteiligten mit weiteren Bewohnern des Teepeelandes in der dort befindlichen Strandbar. Anschließend begab man sich einvernehmlich zu dem Zelt meines Mandanten.
Später in der Nacht alarmierte die Anzeigenerstatterin hysterisch weitere Bewohner des Teepeelandes und behauptete, ein mit Drogen zugesetztes Bier von meinem Mandanten erhalten zu haben. Sodann habe er sie in einem nahezu ohnmächtigen Zustand in sein Zelt gebracht und daraufhin vergewaltigt.
Tatsächlich Liquid Ecstasy im Blut - doch von wem?
Tatsächlich ergab sich der Nachweis von Liquid Ecstasy (GHB, „K.O.-Tropfen“) im Blut der Anzeigenerstatterin.
Indes bestätigte sich gerade nicht, dass mein Mandant es gewesen ist, der – wie von der Anzeigenerstatterin zunächst behauptet und von der Staatsanwaltschaft unterstellt - dieser ein weiteres Bier anbot, welchem er entweder selbst oder durch eine andere Person ohne Kenntnis der Zeugin sog. Liquid Extasy beifügte.
Weiter ließ sich nicht mit einer die Verurteilung rechtfertigenden Sicherheit feststellen, dass die tatsächlich zwischen den Beteiligten erfolgten sexuellen Handlungen tatsächlich gegen den Willen der Anzeigenerstatterin stattfanden. Entsprechend erklärte sich auch der Umstand, dass DNA-Spuren meines Mandanten im Intimbereich der Anzeigenerstatterin festgestellt werden konnten.
Verfahren eingestellt
Im Rahmen der Hauptverhandlung konnten wir dies sowie insbesondere das insgesamt widersprüchliche Aussageverhalten der Anzeigenerstatterin herausarbeiten. Mit der Folge, dass das Amtsgericht Tiergarten das Verfahren mit Einverständnis der Staatsanwaltschaft einstellte.
Zusammenfassend bleibt anzumerken: Selbst Spuren von GHB und/oder DNA beweisen nicht zwingend Ihre Schuld bzw. Täterschaft an einem Sexualdelikt. Vielmehr lässt sich Ihre Unschuld auch dann mit einer sehr guten Verteidigung beweisen!