Ermittlungsverfahren nach 20 Jahren eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt stellt Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen nach § 179 StGB a.F. ein
Scheinerinnerung
Was war geschehen?
Rund 20 Jahre später erstattete die Belastungszeugin Anzeige gegen ihren ehemaligen Kommilitonen. Der Auslöser: Ein Clubbesuch, nach dem mein Mandant sie – stark alkoholisiert – sicher nach Hause begleitete. Erst Jahrzehnte später interpretierte sie die damalige Situation rückwirkend als Missbrauch und unterstellte ihm, ihren Zustand ausgenutzt zu haben.
Das Ergebnis
Durch detaillierte Verteidigung und die Betonung der retrospektiven Fehlinterpretation konnte nachgewiesen werden, dass es keine belastbaren Beweise für den Vorwurf gab. Die Staatsanwaltschaft entschied sich daher, das Verfahren einzustellen. Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung einer sachlichen und faktenbasierten Überprüfung von Behauptungen – auch und insbesondere in Fällen, die auf lange zurückliegenden Ereignissen basieren.