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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Staatsanwaltschaft Köln: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie des Besitzes/Verbreitens von Kinder-/Jugendpornographie

Ein schwerwiegender Missbrauchsvorwurf führte zu einer Strafanzeige, einer Hausdurchsuchung und umfangreichen Ermittlungen gegen meinen Mandanten. Doch durch eine fundierte aussagepsychologische Analyse und eine sorgfältige IT-Auswertung konnten die Vorwürfe entkräftet werden. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein – ein Fall, der zeigt, wie schnell Beschuldigungen in der Bereitschaftspflege existenzbedrohende Konsequenzen haben können.

 

Riskante Bereitschaftspflege: Vorwürfe erfolgreich abgewendet!

Der Ausgangspunkt: Eine Anschuldigung in der Pflegefamilie

Riskant im Nachhinein für meinen Mandanten erwies sich der berufliche Einsatz seiner Ehefrau in der Bereitschaftspflege. Denn ein unlängst in eine Dauer-Pflegefamilie vermitteltes Kind sollte gegenüber seinen Pflegeeltern Oralverkehr durch meinen Mandanten behauptet haben.

 

Strafanzeige und Hausdurchsuchung

Entsprechend erfolgte eine Strafanzeige durch die Pflegeeltern des damals 5-jährigen Kindes. Sowie ein auf Antrag der Staatsanwaltschaft gemäß §§ 102, 105 S t P O Antrag auf Anordnung der Durchsuchung der Wohnräume, einschließlich sämtlicher Nebenräume meines Mandanten und seiner Familie, sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen (einschließlich Kraftfahrzeugen).

Die Staatsanwaltschaft vermutete, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird, u. a. von Datenträgern und Datenverarbeitungsanlagen, mittels derer inkriminierte Videosequenzen und Bilder erstellt, gespeichert und ggfls. für den Zugang Dritter bereitgestellt worden sind, sowie von weiteren Speichermedien, auf denen sie verwahrt werden.

Zumeist zieht der Vorwurf sexueller Missbrauch an Kindern eine Hausdurchsuchung wie auch in diesem Verfahren nach sich, da die Staatsanwaltschaft hofft, Bilder über den fraglichen Missbrauch zu finden. Oder „zumindest“ eine Sammlung von Kinderpornographie/Jugendpornographie.

Denn – so die Begründung des Amtsgerichts Köln, auch wenn das Kind nie das Anfertigen von Bildern über den fraglichen Kindesmissbrauch behauptet hatte, sei „nach kriminalistischer Erfahrung gerade bei Kleinstkindern in diesem Deliktsbereich es nicht unüblich, dass Täter eines sexuellen Missbrauchs von Kindern ihre Taten filmen, weil sie aufgrund des Alters des Kindes nicht damit rechnen, von anderen Personen bei der Tat entdeckt zu werden.“ Ebenfalls sei „nach kriminalistischer Erfahrung nicht auszuschließen, dass Täter dieses Deliktsbereichs — insbesondere aufgrund ihrer sexuellen Präferenz — kinderpornografische Bild- und Videodateien besitzen, welche sie gleichfalls wie die selbst auf genommenen Missbrauchsbilder bzw. -videos mit anderen Personen teilen.“

 

Aussagepsychologische Analyse und Speichermedien entkräften die Vorwürfe

Die aussagepsychologische Exploration des Kindes ergab die fehlende Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage. Insbesondere ließen die Fantasie-Hypothese sowie die Annahme eingeschränkter Aussagetüchtigkeit nicht zurückweisen.

Gleichzeitig ergaben sich ausweislich des Auswerteberichts über die sichergestellten Speichermedien und Smartphone neben knapp 100.000 Bildern des alltäglichen Lebens, Emojis und ICONs insgesamt 7 KiPo-Verdachtsbilder sowie 23 JuPo-Verdachtsbilder; augenscheinlich Screenshots, jeweils versehen mit Schriftzügen wie "Group in Telegra:m" oder "2021cp IU0\L 0 ... ".

Auffällige Gemeinsamkeiten der Bilder war unter anderem der Dateipfad. Hieraus ergab sich, dass vermutlich die App "Periscope“ verwendet wurde.

 

Unfreiwilliger Download als Erklärung

Im Ergebnis ließ sich dank akribischer Arbeit unseres EDV-Administrators zeigen, dass sich nicht mit der für eine Anklageerhebung rechtfertigen Sicherheit ausschließen ließ, dass sämtliche inkriminierte Bilder beim Benutzen der Anwendung PERISCPE.TV ungewollt und unbemerkt in den Cache heruntergeladen worden sind.

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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