• Slide 1

    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
  • Slide 2
  • Slide 3
  • Slide 4
     

    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

  • Slide 5
  • Slide 6
     

    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Staatsanwaltschaft Leipzig stellt Ermittlungsverfahrens wegen Vergewaltigung ein

Eine besondere Herausforderung im Verteidiger-Alltag stellen immer wieder Belastungsaussagen dar, die Sex unter Alkohol oder Drogen behaupten. In diesem Fall führten Erinnerungslücken und widersprüchliche Aussagen dazu, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellte.

 

Sex im Schlaf – traumhafter Sex oder Sex nur im Traum?

Unklare Erinnerungen und externe Beeinflussung der Aussage

In diesem Fall behauptete die Anzeigeerstatterin, sie sei durch einen Schmerz im Analbereich wach geworden und habe den Druck des Körpers meines Mandanten gespürt. Zeitlich davor, noch im Halbschlaf, habe sie bemerkt, dass dieser vaginal in sie eingedrungen war.

Wie häufig erfolgte die Anzeigeerstattung nach Besuch einer Opferberatung und Bestärkung aus dem Freundes- und Familienkreis, wodurch die Anzeigeerstatterin endgültig überzeugt war, vaginal und anal vergewaltigt worden zu sein.
Gleichzeitig konnte die Zeugin nichts Konkretes schildern – etwa zum Gebrauch eines Kondoms oder Samenerguss — was die Aussagequalität also erheblich verringerte.

Vielmehr wies auch hier die Anzeigeerstatterin erhebliche Erinnerungslücken auf, was auf eine mögliche Verfälschung der Wahrnehmung durch Alkohol oder ähnliche Substanzen hindeutete.

 

Prüfung der Glaubhaftigkeit der Aussage

Der zentrale Bestandteil meiner Arbeit bestand auch hier darin, die Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage zu hinterfragen. Dafür arbeitete ich eng mit Aussagepsychologen zusammen, um eine objektive Bewertung der kognitiven Leistungsfähigkeit der Belastungszeugin zu erhalten. Hierbei stellten wir fest, dass aufgrund des Alkohols bereits die Mindestanforderungen an die Qualität einer Aussage als Beweismittel nicht erfüllt wurden.

So ließ sich in meiner Verteidiger-Erklärung für meinen Mandanten gegenüber der Staatsanwaltschaft bereits die fehlende „Aussagetüchtigkeit“ der Anzeigeerstatterin darlegen. „Aussagetüchtigkeit“ bedeutet die Fähigkeit, ein Geschehen realitätsgetreu wahrzunehmen, im Gedächtnis zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt fehlerfrei abzurufen.
Liegen — etwa aufgrund von Alkohol und Drogen — bereits erwartbare Fehler in der richtigen Wahrnehmung, fehlt es an der Aussagetüchtigkeit des betreffenden Zeugen. Die weitere Prüfung der Glaubhaftigkeit der Aussage erübrigt sich sodann, denn Glaubhaftigkeit setzt Aussagefähigkeit voraus.

 

Schwächen in der Beweislage führten zum Erfolg

Unser Erfolg bestand daher im Vorbringen der Unzulänglichkeiten in der Beweislage und das Aufzeigen von inkonsistenten Aussagen als Beweis für die Unzuverlässigkeit der gegen meinen Mandanten erhobenen Anschuldigungen.

Aussagepsychologisch waren im Ergebnis die Mindestanforderungen an die Qualität einer Aussage als kognitive Leistung von der Anzeigeerstatterin nicht erfüllt worden – gleichgültig, ob aufgrund von Alkohol oder durch entsprechende Substanzen wie etwa „K.-o.-Tropfen“.
Sonach ist die Aussage der Belastungszeugin invalidiert durch ihren, sei es durch Alkohol oder sei es durch Drogen, beschriebenen Zustand, in dem das fragliche Geschehen jedenfalls nicht in der Wachwirklichkeit stattgefunden hat — was zu fordern ist, wenn eine Aussage ein Beweismittel sein soll.

 

Fremdsuggestion und nachträgliche Interpretation

Hilfsweise ließ sich auch die Hypothese der irrtümlichen Falschaussage in Form der Auto- und Fremdsuggestion sowie nachträglicher Bewertungen nicht mit einer die Verurteilung meines Mandanten rechtfertigenden Sicherheit zurückweisen.

Neben der juristischen Verteidigung ist mir das persönliche Wohl meiner Mandanten ebenfalls sehr wichtig. In solch belastenden Situationen biete ich umfassende Unterstützung und Beratung, um den emotionalen Stress zu mindern und Klarheit über den weiteren juristischen Prozess zu geben.

Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden oder Rat in strafrechtlichen Angelegenheiten brauchen, lade ich Sie herzlich ein, mich zu kontaktieren. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und mein Engagement – Ihre Rechte stehen für mich an erster Stelle.

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

Kontaktieren Sie mich