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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Vorladung

Vorladung zur Polizei wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung oder des sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger, Kinder, Jugendlicher oder Schutzbefohlener – was tun?|closed

Haben Sie von der Polizei eine Vorladung wegen des Vorwurfs sexueller Nötigung, Vergewaltigung oder des sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger, Kinder, Jugendlicher oder Schutzbefohlener erhalten, sollten Sie dieser keine Folge leisten.
Vielmehr haben Sie als Beschuldigter in jeder Phase des Verfahrens ein umfassendes Schweigerecht!
Einer polizeilichen Vorladung sollten Sie insbesondere auch dann fernbleiben, wenn Sie unschuldig sind!
Verständlicherweise ist Ihr Bedürfnis, sich zu erklären, umso größer, je klarer Sie wissen, dass die gegen Sie erhobenen Vorwürfe eines Sexualdelikts falsch sind und zu Unrecht erfolgen. Viele Polizeibeamte sympathisieren jedoch regelmäßig mit dem vermeintlichen Opfer und verstricken Sie in Widersprüche und Unstimmigkeiten.
Daher nehmen Sie bitte so früh als möglich Kontakt mit meiner Kanzlei auf. Ich sage den Vernehmungstermin für Sie ab und fordere Ihre Ermittlungsakte mit der Belastungsaussage an.
Als Ihre auf die Verteidigung gegen Sexualstrafsachen hoch spezialisierte Anwältin schirme Sie vor weiteren Maßnahmen der Ermittlungsbehörden ab und gebe Ihnen Verhaltenstipps für die jetzige Situation, um insbesondere die Untersuchungshaft zu vermeiden und die entscheidenden „Weichen“ für eine erfolgreiche Beendigung des Verfahrens von Anfang an und möglichst ohne öffentliche Hauptverhandlung richtig zu stellen.