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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Erkennungsdienstliche Behandlung (ED-Behandlung)

Vorladung erkennungsdienstliche Behandlung (ED-Behandlung) - was tun?|closed

Eine Anordnung der Durchführung der erkennungsdienstlichen Behandlung (§ 81 b StPO) ist eine gerichtliche oder staatsanwaltschaftliche Anordnung zur Erfassung personenbezogener Daten durch die Polizei mittels Lichtbildaufnahme, Tonbandaufnahme, Abnahme von Fingerabdrücken und Messung der Körpergröße.

Dabei bestimmt § 81 b StPO, Erkennungsdienstliche Maßnahmen bei dem Beschuldigten, dass „Soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist“, „Lichtbilder und Fingerabdrücke des Beschuldigten auch gegen seinen Willen aufgenommen und Messungen und ähnliche Maßnahmen an ihm vorgenommen werden“.

Hiergegen können Sie vorgehen!

Allerdings müssen Sie hiergegen, im Unterschied zur reinen Vorladung zur polizeilichen Vernehmung, aktiv vorgehen.

Denn gegen die Anordnung zur ED-Behandlung nach § 81 b StPO 1. Alt. (ED-Untersuchung für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens) Rechtschutz durch Einlegen eines Widerspruchs nicht möglich. Vielmehr können hier nur Beschwerde eingelegt bzw. Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden.

Mithin sind Sie dann, wenn die Maßnahme für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens angeordnet wird, verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen und die Maßnahme, zumindest was Lichtbilder und Fingerabdrücke betrifft, zu dulden.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Abgabe einer Stimmprobe, einer Schriftprobe, die Beantwortung von Fragen jeglicher Art, die Angabe Ihrer Adresse sowie Ihre Unterschrift verweigern können!

Auch körperliche Untersuchungen, oder das Verlangen einer Speichelprobe oder Haarprobe sind unzulässig.

Bitte lassen Sie sich von den Beamten nicht in Gespräche verwickeln. Auch haben Sie die Möglichkeit, sich von mir als Ihrem Anwalt zur ED-Untersuchung begleiten zu lassen.

Bleiben Sie indes stillschweigend fern, hätte die Polizei in diesem Fall das Recht, Sie zu diesem Zweck polizeilich vorzuführen.

 

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, er dient nur der ersten Orientierung. Für Fragen im Einzelfall vereinbaren Sie bitte einen Termin für eine zeitnahe Erstberatung in unserer Kanzlei in Frankfurt oder Mannheim, alternativ gerne auch telefonisch oder per E-Mail. Für eine Erstberatung planen Sie bitte rund eine Stunde Zeit ein.

Wir bearbeiten ausschließlich Mandate aus dem Sexualstrafrecht als Verteidiger. Selbstverständlich unterliegen ich als Rechtsanwältin und ebenso mein Team der Verschwiegenheit. Im Sexualstrafrecht stehen meist sensible Themen im Fokus - dabei muss Ihnen nichts unangenehm sein. Durch unsere langjährige Erfahrung und erfolgreiche Verteidigung widmen wir uns professionell und kompetent Ihrem Fall.