Was bedeutet Aussagetüchtigkeit?
Die Aussagetüchtigkeit einer Person bedeutet im engeren Sinn deren Kompetenz und Fähigkeit, überhaupt eine nachvollziehbare Aussage zu machen.
Aussagetüchtigkeit bedeutet also, vereinfacht, Zeugeneignung und Zuverlässigkeit der Aussage.
Demnach ist eine Zeugin aussagetüchtig, wenn sie intellektuell in der Lage ist, „ einen spezifischen Sachverhalt zuverlässig wahrzunehmen, diesen in der zwischen dem Geschehen und der Befragung liegenden Zeit im Gedächtnis zu behalten, das Ereignis angemessen abzurufen, Erlebtes von anders generierten Vorstellungen zu unterscheiden und die Geschehnisse in einer Befragungssituation verbal wiederzugeben“ (Greuel, 1998).
Hinsichtlich des letztgenannten Aspektes „sind insbesondere sprachliches Ausdrucksvermögen, das Vorhandenseins von Kontrollmöglichkeiten gegenüber Suggestiveinflüssen und kommunikative Kompetenz von Relevanz“ (Volbert, 2005).
Erkennt die Aussagepsychologie auch die irrtümliche Falschaussage?
Nach speziellen Kriterien prüft die Aussagepsychologie Glaubhaftigkeit von Zeugen. Wie aber steht es mit irrtümlichen Falschaussagen?
Anhaltspunkte für Suggestibilität liegen insbesondere dann deutlich vor, wenn einzelne Aussageteile den Eindruck vermitteln, reaktiv auf Fragen Dritter entstanden zu sein.
Die Untersuchung der Falschaussage lässt dann bei Betrachtung der Anknüpfungstatsachen und der Aussagegenese regelmäßig Anhaltspunkte für eine Suggestion erkennen.
Die Suggestibilität der Aussageperson kann sich insbesondere auch an ihrem Verhalten in einem gutachterlichen Gespräch zeigen.
So gibt beispielsweise eine sich im Gespräch selbstbewusst zeigende Person, die auch deutlich macht, wenn sie etwas nicht versteht, insbesondere Suggestivfragen überwiegend nicht gemäß der Suggestion beantwortet, auch weniger Anhaltspunkte für Suggestibilität.
Zu hinterfragen ist jeweils, ob die Aussageperson generell über ein ausreichendes Maß an Kontrollmöglichkeiten gegenüber Suggestiveinflüssen verfügt.
Unabsichtliche Falschaussagen – wie kommt es dazu?
Häufig ist der Vorwurf sexueller Missbrauch auch die Folge einer unabsichtlichen Falschaussage. Auch der Vorwurf sexueller Übergriff oder Vergewaltigung kann auf unabsichtliche Falschaussagen zurückgehen.
Unabsichtliche Falschaussagen entstehen oft infolge von Suggestion.
Eine Suggestion kann bewusst oder unbewusst; autosuggestiv oder durch Dritte induziert sein (Heterosuggestion).
Sind absichtliche Falschaussagen erkennbar?
Absichtliche Falschaussagen des Inhalts sexueller Missbrauch, sexueller Übergriff oder Vergewaltigung, mithin Lügen, „verraten“ sich relativ leicht in der aussagepsychologischen Begutachtung. So zeigen sie häufig bereits einen erhöhten Belastungseifer; zumeist auch zahlreiche Motivfelder wie enttäuschte Liebe, Zurückweisung, Neid, Rache, oder das Bestreben, das Umgangsrecht des getrennt lebenden Partners mit den gemeinsamen Kindern zu sabotieren.
Weitere Rückschlüsse ergeben sich bei der Rekonstruktion von Aussagegenese und Entwicklungsgeschichte der Aussage in ihrem zeitlichen Verlauf.
Diese Änderungen bringt die Reform des Sexualstrafrechts mit sich
Vorwurf & Anzeige wegen sexueller Belästigung oder sexuellem Übergriff
Sexuelle Belästigung und sexueller Übergriff sind Themen, die seit der Reform des Sexualstrafrechts häufig diskutiert werden. Beide Begriffe betreffen unerwünschte sexuelle Handlungen, die von verbalen Äußerungen bis hin zu körperlichen Übergriffen reichen können. Mit der Reform des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 wurden diese Delikte neu definiert und schärfer sanktioniert, wodurch bei strafrechtlichen Prozessen neue Herausforderungen entstehen.
Sowohl die Verteidigung als auch die Gerichte stehen seither vor der Aufgabe, die neu gefassten Tathandlungen zu überblicken und potenziellen rechtlichen Grauzonen frühzeitig entgegenzuwirken. Um Betroffene erfolgreich bei einer Anzeige wegen sexueller Belästigung oder einem sexuellen Übergriff zu verteidigen, ist es für einen Anwalt für Sexualstrafrecht daher wichtig, frühzeitig handeln zu können.
Möchten Sie sich gegen den Vorwurf sexueller Belästigung oder sexuellen Übergriffs rechtlich zur Wehr setzen, stehe ich Ihnen gerne mit meinem umfassenden Wissen und meiner Erfahrung als Anwältin für Sexualstrafrecht bei. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf und legen Sie Ihre Verteidigung vertrauensvoll in meine Hände.
Rechtsgrundlagen und Gesetzesänderungen
Der Tatbestand “Sexueller Übergriff” wird durch den § 177 StGB definiert. Gemäß der im Jahr 2016 reformierten Ausführungen liegt ein sexueller Übergriff dann vor, wenn eine sexuelle Handlung „gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person“ erfolgt. Zuvor bedurfte es für den Tatbestand weitere Voraussetzungen wie die Androhung von Gewalt; Drohung mit Gefahr für Leib und Leben oder die Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer dem Täter schutzlos ausgeliefert ist und daher die sexuelle Handlung dulden muss.
Voraussetzung des Tatbestands “Sexueller Übergriff” ist also eine sexuelle Handlung im Sinne des § 184h StGB – also eine sexuelle (und damit objektiv sexualbezogene) Handlung, “die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit” ist.
Die nunmehr strafbare Handlung des im Jahr 2016 neu eingeführten Tatbestands der “sexuellen Belästigung” definiert sich durch den neu eingeführten Absatz § 184i StGB. Hier wird eine Überrumpelung durch den Beschuldigten (z.B. bei einem spontanen Kuss oder auch beim medial immer wieder erwähnten “Grapschen”) zu einem Straftatbestand, wenn das Opfer wegen des Überraschungsmoments keinen Widerstand leistet. Delikte dieser Art galten vor der Gesetzesreform im November 2016 noch als Beleidigung nach §185 StGB. Nunmehr können sie als sexuelle Belästigung mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.
Auswirkungen der Reform auf die Verteidigung bei Strafanzeigen
In den Medien war nach der Reform des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 immer wieder die Überschrift “Nein heißt nein.” zu lesen. Dies sollte den Charakter der Änderungen unterstreichen, die in erster Linie die sexuelle Selbstbestimmung bestärken sollten. Doch die neue Definition des Rechtstextes öffnet Grauzonen für Falschbeschuldigung und Willkür.
Denn nach der neuen Gesetzeslage ist ein "sexueller Übergriff" auch dann gegeben, wenn das „Opfer“ seinen Willen nur rein verbal äußert. Darüber hinaus liegt der Tatbestand bei der Nutzung eines Überraschungsmoments durch den Täter oder das Fehlen einer klaren Einwilligung vor. Für Betroffene, die zu Unrecht der Tat beschuldigt werden, erschwert dies die Verteidigung bei einer Anzeige wegen sexueller Belästigung oder sexuellem Übergriff. In vielen Fällen kommt es nach einem Vorwurf und der offiziellen Strafanzeige zu einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, welche ohne eine gründliche aussagepsychologische Bewertung kaum aufzulösen ist.
Wenn Sie sich also mit dem Vorwurf eines sexuellen Übergriffs konfrontiert sehen oder etwa eine Anzeige wegen sexueller Belästigung erhalten haben, sollten Sie sich frühestmöglich rechtliche Unterstützung einholen. Nur so kann der Straftatbestand sowie die Glaubhaftigkeit der Aussage des vermeintlichen Opfers ausreichend geprüft und ggf. widerlegt werden. Kontaktieren Sie mich und ziehen Sie mich als erfahrene Anwältin für Sexualstrafrecht hinzu, um eine effektive Verteidigung zu planen!
Beim Vorwurf einer sexuellen Belästigung einen Anwalt konsultieren
Wird Ihnen ein Sexualdelikt vorgeworfen, ist es wichtig, schnell und gezielt zu handeln. Meine langjährige Erfahrung im Sexualstrafrecht und die Teilnahme an
wertvollen Fortbildungen ermöglichen es mir, Sie mit umfassendem Wissen zu unterstützen. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie zur Verteidigung bei einer Anzeige wegen sexueller Belästigung oder sexuellem Übergriff. Mir ist bewusst, dass jeder Fall einzigartig ist und demnach eine individuelle Verteidigung erfordert. Vertrauen Sie auf meine Kompetenz und lassen Sie sich individuell zu Ihrem Fall beraten!
Hinweis: Auch beim Vorwurf der Vergewaltigung oder des Kindesmissbrauchs ist professioneller Rechtsbeistand wertvoll. Ziehen Sie mich gerne als Anwältin hinzu!
Häufig gestellte Fragen
Anzeige bei einem sexuellen Übergriff oder einer sexuellen Belästigung
Wie läuft das Ermittlungsverfahren bei Sexualdelikten ab und was passiert bei einer Vorladung?
Nach der Strafanzeige des vermeintlichen Opfers beginnt die Polizei mit den Ermittlungen. Dazu gehört das Sammeln von Beweisen, die Befragung von Zeugen und die Anhörung der beteiligten Parteien. Während der laufenden Strafverfolgung werden Sie als Beschuldigter demnach zu Befragungszwecken vorgeladen.
Dieser Vorladung müssen Sie zunächst allerdings nicht Folge leisten, es sei denn, sie kommt von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht. Wurde die Vorladung von der Polizei ausgestellt, können Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, zum Tatvorwurf schweigen und müssen demnach auch nicht zum Vernehmungstermin erscheinen.
In diesem Fall sagen wir gerne den Vernehmungstermin für Sie ab und beantragen für Sie Einsicht in Ihre Ermittlungsakte.
Sollten Sie an der Vernehmung teilnehmen wollen, sollten Sie dieses nicht ohne einen erfahrenen Rechtsbeistand tun.
Was passiert, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt?
Wenn die Staatsanwaltschaft nach den Ermittlungen zu dem Entschluss kommt, dass genügend Beweise vorliegen, kann sie Anklage erheben und ein Verfahren vor Gericht einleiten. Während des gesamten Verfahrens haben Sie das Recht auf einen Verteidiger. Dabei ist es besonders wichtig, die Anklage und die Beweise gründlich zu prüfen und eine geeignete Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Erfahrungsgemäß ist es umso wichtiger, bereits bei Erhalt einer Anzeige wegen sexueller Belästigung oder sexuellem Übergriff einen Anwalt zu konsultieren, um frühestmöglich mit der Verteidigung zu beginnen und ggf. ein Verfahren vor Gericht zu verhindern.
Denn gerade dann, wenn “Aussage gegen Aussage” steht, gelingt es zumeist mit einem Angriff auf die Glaubhaftigkeit der Aussage des vermeintlichen Tatopfers, Anklage und Gerichtsverhandlung durch die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu verhindern.
Hierzu wiederum kommt es meiner Erfahrung nach sehr darauf an, Ihre Sicht der Dinge und Erinnerung an das verfahrensgegenständliche Geschehen plausibel darzulegen. Denn “Aussage gegen Aussage” bedeutet nicht automatisch die Einstellung des Verfahrens. Die Chancen auf eine Verfahrenseinstellung sind um ein Vielfaches höher, wenn Ihre Darstellung des fraglichen Geschehens mindestens gleichermaßen plausibel erscheint wie die zumeist tränenreich vorgebrachte Darstellung des vermeintlichen Opfers.
Welche Strafen können nach einer Verurteilung folgen?
Eine Verurteilung wegen eines sexuellen Übergriffs oder einer sexuellen Belästigung kann schwerwiegende Folgen haben. Dazu gehören Freiheitsstrafen, Geldstrafen und mögliche Einträge ins Strafregister, die das Leben des Betroffenen nachhaltig beeinflussen können. Auch berufliche Folgen können drohen. Darüber hinaus kann der gesamte Prozess, beginnend bei den ersten Vorwürfen bis zur Verurteilung, das berufliche und soziale Leben des Betroffenen maßgeblich beeinträchtigen.
Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.
Ihnen wird ein Sexualdelikt vorgeworfen? Sie haben Fragen zu Ihrer Situation?
Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, er dient nur der ersten Orientierung. Für Fragen im Einzelfall vereinbaren Sie bitte einen Termin für eine zeitnahe Erstberatung in unserer Kanzlei in Frankfurt oder Mannheim, alternativ gerne auch telefonisch oder per E-Mail. Für eine Erstberatung planen Sie bitte rund eine Stunde Zeit ein.
Wir bearbeiten ausschließlich Mandate aus dem Sexualstrafrecht als Verteidiger. Selbstverständlich unterliegen ich als Rechtsanwältin und ebenso mein Team der Verschwiegenheit. Im Sexualstrafrecht stehen meist sensible Themen im Fokus - dabei muss Ihnen nichts unangenehm sein. Durch unsere langjährige Erfahrung und erfolgreiche Verteidigung widmen wir uns professionell und kompetent Ihrem Fall.