Anzeige wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz: Alles was Sie wissen müssen!
Laut einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gaben rund 13 Prozent der Arbeitnehmerinnen an, Opfer sexueller Belästigung am Arbeitsplatz geworden zu sein. Bemerkenswert ist dabei, dass weder Branche oder Einkommensniveau eine Rolle zu spielen scheinen. Unter juristischen Gesichtspunkten verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) jede Form sexueller Übergriffe und nimmt zugleich den Arbeitgeber in die Pflicht, seine Angestellten vor Missbrauch zu schützen. Doch was bedeutet eine Anzeige wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im Detail? Und wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie zu Unrecht einer anzüglichen Bemerkung oder unsittlichen Berührung bezichtigt werden? Antworten auf diese und weitere Fragen zu tatsächlichen und vermeintlichen übergriffigen Handlungen im Job erhalten Sie im folgenden Artikel.
Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular. Kontaktieren Sie mich
Sexuelle Belästigung: Arbeitsrecht versus Strafrecht
Zunächst muss der Tatbestand der sexuellen Belästigung von anderen Sexualstraftaten abgegrenzt werden. Diese sind insbesondere der Tatbestand des sexuellen Übergriffs, wozu auch der Tatbestand der Vergewaltigung zählt. Nach § 177 StGB setzt der sexuelle Übergriff sexuellen Kontakt durch körperliche Berührung voraus. Gleiches gilt für die sexuelle Belästigung gem. § 184 I StGB. Hingegen erfordert die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz keinen Körperkontakt zwischen den Beteiligten; die Voraussetzungen der Strafbarkeit eines Sexualdelikts sind also weitaus geringer, wenn diese im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses begangen wird.
Ebenso relevant für eine Anzeige wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz: Der Tatbestand der sexuellen Belästigung ist von sexuellem Missbrauch zu unterscheiden. Dieser erfolgt, wenn sexuelle Handlungen an Minderjährigen bzw. Kindern oder besonders gefährdeten Erwachsenen vorgenommen werden. In Abgrenzung dazu ist der Tatbestand der sexuellen Belästigung nach § 184i StGB erreicht, wenn eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt wird und sich diese dadurch belästigt fühlt.
Im Arbeitsrecht soll das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitnehmer vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz schützen. Dazu zählen etwa unerwünschtes, sexuell aufgeladenes Verhalten oder verbale Bemerkungen mit sexuellem Inhalt. Der Arbeitgeber unterliegt nach AGG der Pflicht, seine Arbeitnehmer vor Benachteiligung zu schützen. Dazu zählt im Sinne des Gesetzes auch die sexuelle Belästigung. Einer Anzeige wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz gehen also Verstöße gegen § 3 Abs. 4 AGG und § 184i StGB voraus.
Wird Ihnen eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorgeworfen, kann nur noch ein Anwalt für Sexualstrafrecht helfen. Ich bin Ihre erfahrene Verteidigerin im Sexualstrafrecht und helfe Ihnen aus dieser misslichen Lage!
Welche Konsequenzen hat eine sexuelle Belästigung für den Arbeitnehmer?
Die sexuelle Belästigung einer Kollegin oder eines Kollegen ist eine schwerwiegende Pflichtverletzung, die die weitere Zusammenarbeit im Betrieb massiv stört. Das fehlerhafte Verhalten kann gravierende Konsequenzen für den Täter nach sich ziehen. Gemäß AGG stehen dem Arbeitgeber folgende Maßnahmen zur Verfügung:
- Abmahnung
- Kündigung
- Umsetzung
- Versetzung
Unter strafrechtlichen Gesichtspunkten hat eine Anzeige wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz deutlich weitreichendere Folgen. § 184i StGB ahndet sexuelle Belästigung mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. In besonders schweren Fällen sind Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren möglich. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Tat von mehreren Tätern gemeinschaftlich begangen wird.
Auch im Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist der Schwere der Tat von Relevanz. Ob zunächst nur eine Abmahnung erfolgt oder sofort eine Kündigung ausgesprochen wird, ist abhängig von der Intensität der sexuellen Belästigung. Gemäß § 626 BGB kann in besonders schwerwiegenden Fällen auch eine fristlose außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgen.
Sie sehen also, dass es juristisch durchaus gewisse Spielräume gibt. Wurde gegen Sie Anzeige wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz erstattet, helfe ich Ihnen mit Kompetenz und Sachverstand aus dieser kritischen Situation. Auch wenn die Anschuldigungen wie häufig aus der Luft gegriffen sind und Sie das Opfer einer falschen Behauptung sind, bin ich für Sie da. Ich konzentriere mich vollständig auf die Verteidigung von Personen, die einer Sexualstraftat beschuldigt werden, und stehe nicht für Opfervertretungen zur Verfügung.
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Welche Formen sexueller Belästigung gibt es?
Für eine Anzeige wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sind die verschiedenen Formen des Tatbestands grundlegend. So kann die Tat verbal, non-verbal und/oder körperlich erfolgen. Die sexuelle Belästigung auf körperlicher Ebene erfolgt in sexuell bestimmter Weise. Dieser Tatbestand ist erfüllt, wenn der Täter im Zuge der körperlichen Berührung sexuell motiviert handelt und diese gegen den Willen des Opfers geschieht. Beispiele für unerwünschte, sexuell motivierte Berührungen sind etwa aufgezwungene Küsse und Umarmungen sowie das Anfassen der primären oder sekundären Geschlechtsmerkmale.
Obgleich sich der Wortlaut der Vorschrift zu sexueller Belästigung lediglich auf körperliche Handlungen beschränkt, sind verbale oder non-verbale Belästigungen mit sexueller Motivation jedenfalls im Arbeitsrecht keineswegs frei von negativen Folgen. Voraussetzung für eine Anzeige wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ist allerdings, dass ein mündlicher Übergriff oder eine sexuell konnotierte Geste den Tatbestand der Beleidigung erfüllt, also ehrverletzend ist. Im Sinne des Gesetzes ist also eine vermutlich sexuell konnotierte Bezeichnung wie “Na, du hübsches Ding!” noch lange keine sexuelle Belästigung, während ein Schimpfwort wie “Schlampe!” den Tatbestand durchaus erfüllt.
Sexuelle Belästigung: Besonderheiten im Arbeitsrecht
Der Arbeitgeber steht in der Pflicht, Beschwerden über Handlungen sexueller Belästigung nachzugehen. Das Gesetz sieht nach § 3 Abs. 4 AGG vor, dass abhängig von der Schwere der Tat entsprechende Strafen durch den Arbeitgeber verhängt werden. Folgende Maßnahmen kann dieser in die Wege leiten: Abmahnung, Versetzung, Umsetzung oder (fristlose) Kündigung.
Steht eine Anzeige wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im Raum, muss zunächst geklärt werden, ob die entsprechenden Handlungen vorsätzlich und sexuell motiviert erfolgte. Im Sinne des Gesetzes muss also geklärt werden, ob die betroffene Person tatsächlich Opfer einer sexuellen Belästigung wurde oder ob der Beschwerde ein Versehen respektive eine unbeholfene Handlung zugrunde liegt.
Ein besonderer Aspekt im Arbeitsrecht ist die sogenannte Verdachtskündigung. In diesem Zusammenhang wird eine Kündigung ausgesprochen, wenn lediglich der Verdacht der sexuellen Belästigung im Raum steht. Ob die Beschwerde auf tatsächlich ausgeübte Taten fußt oder nicht wird gar nicht erst zweifelsfrei geklärt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich vermeintlich betroffene Personen als Opfer flüchtiger Berührungen oder verbaler Äußerungen sehen. Anzeigen wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz erfolgen in diesem Zusammenhang häufig auch, wenn sich Kolleginnen durch Handlungen, Gesten oder Aussagen verletzt fühlen, die nicht den Tatbestand einer sexuellen Straftat erfüllen.
Werden Sie fälschlicherweise einer unerwünschten sexuell motivierten Handlung beschuldigt, verhelfe ich Ihnen zu Ihrem Recht! Als kompetente Verteidigerin im Sexualstrafrecht weiß ich, dass nicht jede Berührung oder jeder Flirtversuch eine sexuelle Belästigung darstellt. Schenken Sie mir Ihr Vertrauen und profitieren Sie von meiner Erfahrung!
Welche Tatbestände umfasst das Sexualstrafrecht?
Im Sexualstrafrecht lassen sich die Strafnormen einteilen in Sexualstraftaten zum Nachteil von Erwachsenen, Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen, sowie die Sexualstraftaten sexuelle Beleidigung, § 185 StGB, Ausbeutung von Prostituierten, § 180a StGB, Menschenhandel, §§ 180b, 181 StGB, exhibitionistische Handlung § 183 StGB und Erregung öffentlichen Ärgernisses, § 183 a StGB.
Mit der Gesetzesreform im Sexualstrafrecht neu hinzugekommen sind die Straftatbestände der Sexuellen Belästigung, § 184 i StGB sowie Strafbarkeit aus Gruppen, § 184 j StGB. Die Vorschrift Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger, § 179 StGB, wurde nunmehr aufgehoben; und inhaltlich in § 177 Abs. 2 StGB integriert.
Sexualstraftaten zum Nachteil Erwachsener sind die sexuelle Nötigung - bis zum 10.11.2016 geregelt § 177 Abs.1 StGB, Vergewaltigung, § 177 Abs.2 StGB, Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger, § 179 StGB, Sexueller Missbrauch Gefangener/Kranker, § 174a StGB, Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung, § 174b StGB und Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines besonderen Verhältnisses, § 174c StGB.
Seit Inkrafttreten der Reform des Sexualstrafrechts (als ab 10.11.2016) sind dies nunmehr die Tatbestände Sexueller Übergriff, Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung in § 177 Abs.1 StGB - § 177 Abs. 9 StGB, Sexueller Missbrauch Gefangener/Kranker, § 174a StGB, Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung, § 174b StGB und Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines besonderen Verhältnisses, § 174c StGB.
Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen sind die Tatbestände sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, § 174 StGB, Sexueller Missbrauch von Kindern, § 176 StGB), Sexueller Missbrauch von Jugendlichen, § 182 StGB, Förderung sexueller Handlung Minderjähriger, § 180 StGB sowie Erwerb, Verbreitung und Besitz von kinderpornografischen Schriften, § 184 b StGB und Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften.
Über aktuelle Geschehnisse und wichtige Änderungen, zum Beispiel die Reform des Sexualstrafrechts 2016, informiere ich Sie gern im Bereich "Aktuelles".
Ihre Fachanwältin
Hauptverhandlung
Anklage wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung oder des sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger, Kinder, Jugendlicher oder Schutzbefohlener – was kann der Anwalt in der Hauptverhandlung für Sie tun?|closed
Auch dann, wenn Ihnen eine Anklageschrift wegen einer Sexualstraftat bereits zugegangen ist, kann ich als Ihr Anwalt für Sie noch in dem sog. Zwischenverfahren auf eine Verfahrensbeendigung ohne öffentliche Hauptverhandlung hinwirken.
Mithin kann ich für Sie eine Verfahrenseinstellung oder für Sie durch entsprechende Abstimmung mit Staatsanwaltschaft und Gericht die Verfahrensbeendigung durch einen Strafbefehl erreichen. Dabei bietet sich die Verfahrensbeendigung mittels eines Strafbefehls regelmäßig bei Vergehen mit klarer Sachlage und einer Straferwartung von maximal 1 Jahr Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird an.
So insbesondere bei den Delikten Einfacher sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger, sexueller Missbrauch von Jugendlichen, sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen Kinderpornographie und exhibitionistischen Handlungen.
Kommt es aufgrund einer Anklage wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauchs indes zur Hauptverhandlung, kann ich als Ihr Anwalt und Strafverteidiger für Sie die oft entscheidende Frage, ob Sie dort von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, sorgfältig mit Ihnen abwägen. Oft bietet sich auch eine umfassende, fundierte Verteidigererklärung meinerseits als Ihrem Anwalt für Sie sowie die Vorbereitung eines sog. opening statement an.
Weiter kann ich Sie als Ihr Anwalt vor Presse und Öffentlichkeit abschirmen; insbesondere den Ausschluss der Öffentlichkeit während der Dauer der Hauptverhandlung beantragen.
Daneben kann – und werde!- ich als Ihr Anwalt für Sie Ihre prozessualen Befugnisse engagiert und unerschrocken wahrnehmen; insbesondere Beweisanträge stellen und erforderlichenfalls die Rügerechte der Verteidigung wahrnehmen.
Besteht hierfür die Veranlassung, kann ich für Sie als Ihr Anwalt und Strafverteidiger selbstverständlich jederzeit den Dialog mit Gericht, Staatsanwaltschaft und Nebenklage suchen und auf eine konsensuale Verfahrensbeendigung hinwirken.
Daneben verspreche ich Ihnen die vorurteilsfreie und mentale Begleitung in jeder Situation des Verfahrens. Dies sollte selbstverständlich sein!
Hauptverhandlung wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung oder des sexuellen Missbrauchs – wie läuft die Hauptverhandlung ab?
Die Hauptverhandlung in Strafsachen folgt strengen Formalien wie: Aufruf zur Sache, Feststellung der Personalien, Belehrung etwaiger Zeugen, Entlassung potentieller Zeugen aus dem Sitzungssaal; Verlesung der Anklageschrift, Belehrung des Angeklagten über sein prozessuales Schweigerecht, ggf. Vernehmung zur Sache; Beweisaufnahme mit der Vernehmung der Zeugen und/ oder Auswertung weiterer Beweismittel (Kern der Hauptverhandlung); Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung, 'Recht zu letzten Wort' für den Angeklagten; Unterbrechung der Hauptverhandlung für Beratung des Gerichts, Urteilsverkündung, Belehrung des Angeklagten über Rechtsmittel (Berufung und/ oder Revision).
Angehörige
Haftbefehl gegen Ehemann, Sohn oder Angehörigen in Vollzug – was tut der Anwalt?|closed
Gegen den Haftbefehl kann ich als Anwalt eine mündliche Haftprüfung beantragen oder Haftbeschwerde einlegen.
Zumeist bietet sich an, mündliche Haftprüfung zu beantragen.
Wird Haftprüfung beantragt, muss der Haftrichter innerhalb der auf den Antrag folgenden 14 Tage einen mündlichen Termin anberaumen.
Diese Haftprüfung ist sehr bedeutsam, da ich hier als Anwalt weitere Argumente gegen den Tatvorwurf und die Haftgründe vortragen kann; insbesondere auch zu den Lebensverhältnissen des Beschuldigten Ausführungen machen kann.
So bestehen insbesondere dann, wenn der Beschuldigte über ein stabiles soziales Umfeld, einen festen Wohnsitz und Arbeitsplatz verfügt, gute Chancen, dass der Anwalt die Aufhebung oder zumindest Außervollzugsetzung des Haftbefehls für den Beschuldigten erreicht.
Häufig besteht auch die Möglichkeit, die Haftfrage in einem persönlichen Gespräch zwischen Anwalt und Staatsanwalt bzw. Haftrichter zu Gunsten Ihres Angehörigen zu entscheiden.
Dagegen erfolgt die Haftbeschwerde im schriftlichen Verfahren. Sie bietet sich dann an, wenn der Haftbefehl von Anfang an rechtswidrig ist und auf falschen Voraussetzungen beruht.
Haftbefehl gegen Ehemann, Sohn oder Angehörigen in Vollzug – wie können Sie selbst als Angehöriger helfen?
Bis Sie selbst eine Besuchserlaubnis zum Besuch bei Ihrem Angehörigen erhalten, können Sie mit Ihrem Angehörigen über mich als Anwalt und Strafverteidiger in Kontakt bleiben. Hilfreich für ihn ist zumeist, dass Sie ihn als vertraute Person sowie ich ihn als Anwalt möglichst schnell in der Haft besuchen.
Mann oder Angehöriger in Haft - was kostet mich der Anwalt?
Wird Ihr Mann oder Angehöriger verhaftet, steht ihm bereits nach dem Gesetz und unabhängig von seinen Vermögensverhältnissen ein Anwalt zu.
Dabei kann Ihr Mann oder Angehöriger darauf hinwirken, dass ich ihm als Anwalt seines Vertrauens als „Pflichtverteidiger“ (sog. notwendige Verteidigung) vom Haftrichter beigeordnet werde.
In diesem Fall entstehen Ihrem Angehörigen bzw. Ihnen zunächst keine Anwaltskosten. Würde Ihr Angehöriger jedoch später nicht freigesprochen, wird die Staatskasse versuchen, die Anwaltskosten von ihm zurückzuerhalten.
Daher ist es wesentlich, dass Sie umgehend nach der Festnahme Ihres Mannes oder Angehörigen Kontakt mit mir als Anwalt aufnehmen.
Denn dann kann ich beim Haftrichter für Ihren Angehörigen beantragen, dass ich ihm als Verteidiger beigeordnet werde.
Anderenfalls wird der Haftrichter einen Verteidiger nach Wahl des Gerichts für Ihren Angehörigen auch gegen dessen ausdrücklichen Willen (!) bestellen, der zumeist nicht die Interessen Ihres Angehörigen, sondern vielmehr die Interessen des Gerichts nach einer schnellen Aussage und Verurteilung wahrnimmt.
Hausdurchsuchung
Hilfe - Hausdurchsuchung - wie verhalten?|closed
Beim Vorwurf Erwerb und Besitz von Kinderpornographie sowie Vergewaltigung erfolgen häufig überraschend Durchsuchungen beim Beschuldigten mit dem Ziel, etwaige Beweismittel bei dem Beschuldigten oder Dritten sicherzustellen und zu beschlagnahmen (§§ 102 f StPO). Zudem versprechen sich Polizei und Staatsanwaltschaft durch die Ausnutzung des Überraschungsmoments und der für den Beschuldigten sehr belastenden Situation einer Durchsuchung zumeist, Aussagen von dem Beschuldigten zum Tatvorwurf.
Daher: bitte versuchen Sie trotz aller Aufregung, ruhig zu bleiben und während der Durchsuchung keinen Widerstand gegen die Beamten zu leisten.
Denn Widerstand könnte Ihnen anderenfalls als Verdunkelungshandlung ausgelegt werden und einen Haftbefehl begründen!
Gleiches gilt vor allem dann, wenn Sie noch versuchen, Daten zu löschen oder weitere Beweismittel beiseite zu schaffen!
Fertigen Sie Notizen zum Verhalten und der Vorgehensweise der Beamten.
Bestehen Sie zu Beginn der Durchsuchung auf der Vorlage der Ausweise der Beamten sowie einer Rechtsbelehrung. Machen Sie von Ihrem Recht, jederzeit einen Anwalt anzurufen, Gebrauch! Bitten Sie die Beamten, mit der Durchsuchung bis zum Eintreffen Ihres Anwalts zu warten.
Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen oder kopieren Sie diesen!
In dem Durchsuchungsbeschluss müssen insbesondere die gesuchten Beweismittel genannt sein. Sichern Sie weitere, dort nicht aufgeführte Unterlagen, indem Sie die im Durchsuchungsbeschluss aufgeführten Beweismittel aushändigen, wenn zu erwarten ist, dass diese ohnehin gefunden werden.
Schweigen Sie insbesondere zum Tatvorwurf und gehen Sie auch nicht auf „informelle“ Gespräche mit den Beamten ein. Sofern sich während der Durchsuchung Ihr Partner, Angehörige oder Bekannte bei Ihnen befinden, gilt dies unbedingt auch für diese!
Widersprechen Sie bitte unbedingt der Sicherstellung der Beweismittel und achten Sie darauf, dass Ihr Widerspruch im Durchsuchungsprotokoll festgehalten wird.
Die Sicherstellung und Mitnahme der Beweismittel und Unterlagen lässt sich durch Ihren Widerspruch zwar nicht verhindern. Der Vorteil des Widerspruchs gegen die Sicherstellung von Beweismitteln besteht jedoch darin, dass hierdurch der Ermittlungsrichter sodann über die der Sicherstellung juristisch folgende Beschlagnahme zu entscheiden hat.
Bitte bestehen Sie nach Beendigung der Durchsuchung darauf, dass sämtliche von den Beamten sichergestellten Beweismittel und Unterlagen in einem Durchsuchungsprotokoll verzeichnet werden. Verlangen Sie die Aushändigung des Durchsuchungsprotokolls oder zumindest einer Kopie.
Verweigern Sie die Unterschrift des Durchsuchungsprotokolls. Bitte verlangen Sie auch, dass die sichergestellten Beweismittel versiegelt werden sowie Ihr Verlangen nach Versiegelung der sichergestellten Beweismittel ebenfalls im Durchsuchungsprotokoll festgehalten wird.
Hausdurchsuchung wegen Verdacht der Kinderpornographie oder Vergewaltigung – wie hilft ein Anwalt?
Bei Hausdurchsuchung wegen Verdacht der Kinderpornographie oder Vergewaltigung kann ich als Ihr Anwalt und Strafverteidiger wertvolle Hilfe leisten. Insbesondere kann ich die Durchsuchung lenken und Beschlagnahme und Sicherstellung von Beweismitteln und Unterlagen prüfen.
Zudem kenne ich sämtliche etwaige Rechtsverstöße während der Durchsuchung und kann diese umgehend sowie im späteren Prozess geltend machen.
Ferner prüfe ich für Sie die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung und Sicherstellung der Beweismittel und gehe rechtlich gegen diese vor; insbesondere kann ich als Ihr Anwalt die schnellere Herausgabe von für Sie wichtigen Unterlagen erreichen.
Rechtsanwalt Steffen Dietrich
Wiener Straße 7 10999 Berlin
030 / 609 857 413
Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.
Ihnen wird ein Sexualdelikt vorgeworfen? Sie haben Fragen zu Ihrer Situation?
Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, er dient nur der ersten Orientierung. Für Fragen im Einzelfall vereinbaren Sie bitte einen Termin für eine zeitnahe Erstberatung in unserer Kanzlei in Frankfurt oder Mannheim, alternativ gerne auch telefonisch oder per E-Mail. Für eine Erstberatung planen Sie bitte rund eine Stunde Zeit ein.
Wir bearbeiten ausschließlich Mandate aus dem Sexualstrafrecht als Verteidiger. Selbstverständlich unterliegen ich als Rechtsanwältin und ebenso mein Team der Verschwiegenheit. Im Sexualstrafrecht stehen meist sensible Themen im Fokus - dabei muss Ihnen nichts unangenehm sein. Durch unsere langjährige Erfahrung und erfolgreiche Verteidigung widmen wir uns professionell und kompetent Ihrem Fall.