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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Warum Sie beim Vorwurf eines Sexualdelikts sofort einen spezialisierten Fachanwalt für Sexualstrafrecht aufsuchen sollten

Die Anschuldigung wegen eines Sexualdelikts und ein Herzinfarkt haben vieles gemeinsam. Beides ist lebensbedrohlich. Beides kann ihre Existenz gefährden. Und in beiden Fällen sollte Sie umgehend den Spezialisten aufsuchen.

Schon die bloße Anschuldigung wegen eines Sexualdelikts reicht aus, um existentielle Not und extreme psychische Belastung hervorzurufen. 

Während Sie bei einer Erkrankung des Herzens dem Mitgefühl ihres sozialen Umfelds, ihrer Kollegen und Familie sicher sein können, bedeutet der Vorwurf eines Sexualdelikts allerdings sofort, dass die Empathie für ihre Person ins Gegenteil kippen kann und sie plötzlich völlig isoliert dastehen. 

Allein der Verdachtsfall, auch wenn er nicht zutreffen sollte, ruft meist ihren Arbeitgeber auf den Plan. Schnell werden sie suspendiert und wie eine unaufhaltsame Lawine bricht Abwendung und Ablehnung über sie herein, der erfahrungsgemäß selbst ihre Familie in Zweifel stürzen kann. 

Mit der Unschuldsvermutung ist es dann nicht mehr weit her. Eine öffentliche Meinung, die sich gerne auch ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts zum Moralapostel und Racheengel erklärt, politischer Profilierungswahn wie er sich in einer rigiden und zum Teil vernunftfreien Gesetzgebung des Sexualstrafrechts manifestiert, befeuern eine solche brisante, hochgefährliche Lage.

Der „normale“ Fachanwalt ist dann – um im Vergleich zu bleiben – so etwas wie ein Facharzt für Allgemeinmedizin und angesichts der besonderen Abläufe, Gefahrenlage und emotionalisierten gesellschaftlichen Situation in der Regel überfordert und nicht die richtige Wahl. Er steht auch zur Verfügung für Wirtschaftsstrafrecht, Vermögensdelikte, Drogen-Delikte, Kapitalverbrechen oder Tötungsdelikte, die alle völlig andere Fragen aufwerfen als das Sexualstrafrecht. 

Im Grunde sollte ein solcher Fachanwalt oder eine solche Fachanwältin für Strafrecht schon aus Gründen der Verantwortung sofort die Überweisung zum Spezialisten veranlassen. 

Wenn dann zudem die „Opfervertretung“ im Portfolio ist, mag das ehrenwert erscheinen, bedeutet aber, dass er den Auftrag der Strafverteidigung schon aus psychologischen Gründen bei einem vermeintlichen Sexualdelikt in der Regel nicht zu 100 % erfolgreich ausführen kann. 

Oft bedeutet eine solche „Opfervertretung“ eine Art Verbeugung vor der öffentlichen negativen Meinung und einen Mangel an konsequentem und streitbaren Geist zugunsten des Angeschuldigten, ohne den ein Erfolg kaum denkbar ist.

Bedauerlicherweise suchen aber Mandanten oft genug erst dann den Spezialisten für Sexualstrafrecht auf, wenn sie in eine leidvolle, fast schon ausweglose Lage geraten sind.

Gerade in den letzten Jahren suchen Klienten meine Hilfe, die bereits eine Verurteilung eines Amtsgerichts erhalten haben, oder, fast noch gefährlicher, die in laufender Berufungsverhandlung feststellen, dass ihr Fachanwalt oder ihre Fachanwältin für Strafrecht durchaus ein guter Verteidiger ist, der aber an seine Grenzen gerät, da er zu wenig Erfahrung und Kenntnis über die eigenen Mechanismen und Strategien der Verteidigung im Sexualstrafrecht besitzt.

In der Regel geht es dann um das, was im Sexualstrafrecht die Basis jeder erfolgreichen Verteidigungsstrategie ist: die sog. Aussagepsychologie. Nur sie ist in der Lage, mit der bei Sexualdelikten komplizierten Frage nach der Glaubhaftigkeit einer Anschuldigung diese zu entkräften. Und sie erfordert reichlich Expertise und Erfahrung.

Mit der Entwicklung des Internets ergibt sich zugunsten erfolgreicher Verteidigung noch ein weiteres Feld, dessen Dimensionen dem unspezialisierten Fachanwalt für Strafrecht zu wenig bekannt ist. Die anklagende Aussage kann dann quasi aus dem virtuellen Nichts kommen und nur die digitale Expertise in der Nachforschung der verschlungenen Wege von Cyberverläufen kann dafür sorgen, dass Unschuldige nicht in gerichtsrelevante Schuld geraten.

 

Die Strategie erfolgreicher Sexualstraf-Verteidigung: Die Psychologie der Glaubhaftigkeit

Mann ist verzweifelt, weil er eines Sexualdelikts beschuldigt wird.Das Sexualstrafrecht verhandelt Delikte, bei denen in der Regel Aussage gegen Aussage steht. Greifbare Beweise sind hier meist nicht gegeben. Es geht um das schwer zu fassende Feld zwischengeschlechtlicher oder gleichgeschlechtlicher Beziehung, dessen Beurteilung sich komplett anders darstellt als in anderen Feldern des Strafrechts. Der Wahrheitsfindung steht oft die subjektive Wahrnehmung der Person im Wege, die den anderen oder die andere einer Sexualstraftat beschuldigt. 

Wir haben es dabei mit dem ganzen möglichen Irrsinn menschlicher Gefühlswelt zu tun. Eifersucht, egozentrisches Verhalten, narzisstische Denkmuster, Projektionen können erfahrungsgemäß zu einer verzerrten Wahrnehmung führen, die tatsächlich voller Überzeugung als Wahrheit wahrgenommen wird. 

In einer Zeit, die sich gerne auf die Seite des vermeintlichen Opfers schlägt und einer öffentlichen Meinung, die das befeuert, ist das natürlich fatal. 

Auch Ermittlungsbehörden und Prozessbeteiligte neigen bei vermeintlichen Sexualstraftaten dazu, vermeintlichen Opfern zu glauben und entsprechend vermeintlichen Tätern zu misstrauen.

Die zentrale Frage der Verteidigung, egal ob es nun um sexuellen Übergriff, Missbrauch oder Kinderpornografie handelt, ist deshalb, wie kann die Glaubhaftigkeit einer Aussage überprüft und verifiziert werden. 

Der Zweifel, der in anderen strafrechtlichen Feldern für den Angeklagten spricht, bedeutet bei einem Sexualdelikt, dass die Glaubhaftigkeit der Aussage begründet in Zweifel stehen muss. 

In der Praxis eines strafrechtlichen Verfahrens heißt das, dass die Strafverteidigung alle Möglichkeiten ausschöpfen muss, die Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage in Zweifel zu ziehen.

Es ist verwunderlich, dass schon deshalb „normale“ Fachanwälte für Strafrecht nicht soforteinen Mandanten auf erfahrene Spezialisten für Sexualstrafrecht verweisen.

Das BGH sieht die Aussagepsychologie als gutachterliche Überprüfung der Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage mit wissenschaftlichen Methoden vor. 

Ihre Methode besteht in der Bildung der sog. Null-Hypothese. Sie bedeutet die konsequente Unschuldsvermutung des Beschuldigten. 

Ausgehend davon werden alle Hypothesen ins Feld geführt, die für einen fehlenden Erlebnisbezug der Aussage in Betracht kommen.

Diverse Analyse-Verfahren überprüfen Struktur, Konsistenz, Kohärenz, deliktspezifische Elemente und potenzielle Motive. Bei Kindern und u. U. auch bei Erwachsenen wird dabei auch das intellektuelle Vermögen und die Fähigkeit zur Selbstreflexion überprüft.

 

Gleichzeitig muss man wissen: diese Merkmale (sog. Realkennzeichen), sind indes jeder erlebnisbezogenen Aussage – allerdings auch in jeder nicht intentionalen Falschaussage erwartungsgemäß enthalten.

Denn bei der nicht-intentionalen Falschaussage ist die jeweilige Aussageperson zwar subjektiv davon überzeugt, den berichteten Sachverhalt auch wirklich so wie berichtet erlebt zu haben, tatsächlich ist dies aber nicht der Fall. Vielmehr ist die subjektiv für wahr im Sinne von „erlebt“ empfundene Aussage das Ergebnis von u.a. Fremd- und Autosuggestion sowie von Übertragung.

Entsprechend lässt die nicht-intentionale Falschaussage sich von der Aussage über tatsächlich Erlebtes einzig anhand der Entstehungsgeschichte und Entwicklungsgeschichte der Aussage unterscheiden.

Hinzu kommt: Liegt den Vorwürfen wie hier ein Geschehen zudem zugrunde, aus dem emotionale Erlebnisse und Angaben zum Randgeschehen ohne Weiteres aus neutralen Erlebniswahrnehmungen generiert werden können, sind vorhandene Realkennzeichen, die üblicherweise auf eine erlebnisfundierte Tatschilderung hindeuten, wenig aussagekräftig (BGH, Beschluss vom 25.02.2016 - 2 StR 308/15 , juris). 

Sie werden nun sicher verstehen, dass hier reichlich geschultes psychologisches Fingerspitzengefühl erforderlich ist. Nur eine psychologische Schulung mit regelmäßiger Auffrischung und Vertiefung sowie langjährige Erfahrung befähigen dazu, zu einer fundierten Grundlage einer gelungenen Verteidigung im Sexualstrafrecht zu gelangen. 

Mit der Aussagepsychologie erfolgreich zu sein, erfordert sonach eine entwickelte und geschulte interpretatorische Fähigkeit.

Und das bedeutet auch, dass der Fachanwalt mit Spezialisierung auf das Sexualstrafrecht ein hohes Maß an Konfliktbereitschaft und zur kontroversen Argumentation mitbringen muss, um oft schon gegen eine öffentliche Meinung zu agieren, die geprägt ist von Empathie mit dem vermeintlichen Opfer und Vorverurteilung der vermeintlichen Täter. 

Die Erfahrung lehrt immer wieder, dass davon auch ermittelnde Beamte, Staatsanwälte und Richter trotz des Gebots zur Objektivität nicht frei sind. 

Es ist ein unabhängiges Denken erforderlich, das in jahrelanger Erfahrung alle Möglichkeiten menschlicher Fehlleistungen und Abgründe in Betracht ziehen kann, die zu einer Belastungsaussage bewusst oder unbewusst geführt haben.

In der Praxis ziehen Staatsanwalt und Richter sachverständige Gutachten heran. Nicht immer sind diese Gutachten frei von Einflüssen, die sich durch ihre Auftraggeber ergeben.

Nur ein fundiertes Gegen-Gutachten kann dann die Strafverteidigung zum Erfolg führen. Ich weiß, wovon ich spreche. 

Nur durch meine Expertise in diesem Feld, ergänzt durch ein Netzwerk herausragender Experten, auf das ich zur Unterstützung zurückgreifen kann, konnte ich Erfolge in Straferfahren erzielen, die zunächst aussichtslos erschienen.

 

Cyber-Fachkompetenz: eine Expertise innovativer Sexualstraf-Verteidigung

Mann ist verzweifelt, weil er eines Sexualdelikts im Internet beschuldigt wird.In den letzten Jahren hat sich zur Aussagepsychologie, die den zentralen zwischen menschlichen Aspekt von Anschuldigungen wegen eines Sexualdelikts betrifft, noch eine sehr technische Seite erfolgreicher Strafverteidigung ergeben. 

Es geht dabei in gewisser Weise auch um Aussage-gegen-Aussage. Nur dass die Aussage der Anschuldigung sich im virtuellen Raum bewegt. 

Meist in Form von Bildern oder Videos, die auf einem Rechner oder Smartphones vorgefunden wurden. Die Bilder haben hohe Beweiskraft. Die Anklage steht. 

Und doch sind es oft Anschuldigungen, welche die hintergründigen Wege und Eigenheiten des Netzes zur Grundlage haben und auch Unschuldige schnell zu Schuldigen machen und die Existenz gefährden.

Gerade im Bereich kinderpornografischer Vorwürfe kommt es vor, dass harmlose Bilder, die vor Jahren aufgenommen wurden, plötzlich eine Schuldfrage entstehen lassen. 

So wurde der ehemalige Lebensgefährte einer Frau, dessen Tochter er zehn Jahre zuvor mit dem Smartphone der Mutter am Gardasee nackig ablichtete, plötzlich zum Verdachtsfall. Und in der 1. Instanz verurteilt (!). 

Oder noch gravierender und schwerer zu entkräften. Auf dem Rechner eines Mandanten wurden pornografische Inhalte gefunden, von denen er selbst keine Ahnung hatte. Nur der für meine Kanzlei arbeitende Cyber-Experte konnte nachweisen, was normalerweise schwerfällt. Eine amerikanische App, über die harmlose und weniger harmlose Inhalte geteilt wurden, die beispielsweise auch Roger Federer für Echtzeit-Übertragungen oder das Frankfurter Städelmuseum zur Selbstdarstellung nutzte, war dafür verantwortlich. Die detektivischen Recherchen unserer Netzspezialisten konnten nachweisen, dass über diese Plattform unerwünschte Inhalte unwissentlich auf dem Cachespeicher eines Computers landen konnten. 

Näher habe ich diesen Vorgang in meinem Blogartikel „Unschuldig in Schuld geraten“ ausgeführt. So viel ist festzustellen:

Nur wer weiß, was im verborgenen Hintergrund des Netzes alles geschehen kann, wird auch in der Lage sein, die verschlungenen Wege aufzudecken und entsprechende Anschuldigungen zu entkräften. Es verlangt eine technische Expertise der digitalen Welt, die nur durch Spezialisierung zum Tragen kommen kann.

Gehen Sie also besser gleich zum Spezialisten.

Die Strafverteidigung bei einem Sexualdelikt folgt eigenen Regeln. Ein Fachanwalt, für Strafrecht, der bei Diebstahl- oder Drogendelikten verteidigt, kann da sicher nicht die richtige Wahl sein.

Es geht um die Strafverteidigung in einem hochemotionalen, hochpsychologischen Feld auf einer subjektiven Grundlage und der Tendenz zur subjektiven Bewertung. 

Ich kann ihnen also im Fall der Fälle nur ans Herz legen: Nur ein auf Sexualstrafrecht spezialisierter und versierter Fachanwalt für Strafrecht kann ihnen im Verdachtsfall tatsächlich erfolgreich helfen.

Dabei ist spezialisiertes Fachwissen auf das Fachgebiet nicht alles. Es geht immer auch um ein Einfühlungsvermögen, das sich durch diese Spezialisierung erst entwickeln kann.

Der Beschuldigte ist in einer existenzbedrohten Lage und sieht sich sehr intimen Fragen gegenüber. Es geht auch um den Faktor Verständnis und Vertrauen zwischen Verteidigung und Mandanten. Vertrauen aber ist immer auch etwas, das sich im Strafrecht nur durch eine genaue Kenntnis und große Erfahrung dessen ergeben kann, was das Thema ausmacht und zu einer erfolgreichen Verteidigung führt.