Die Beschuldigung wegen einer Sexualstraftat ist heute nicht mehr das „Ende“
Für den Artikel „Strafverteidigerin Anne Patsch: 85 Prozent meiner Klienten werden zu Unrecht beschuldigt“ vom 19.01.2024 habe ich der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) ein Interview über meine Arbeit als Strafverteidigerin gegeben. Gern möchte ich die Inhalte auch hier mit Ihnen teilen.
Natürlich, es ist ein großer Schock, wenn Ihnen plötzlich eine Vorladung wegen sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung, sexuellem Übergriff oder sexueller Belästigung ins Haus flattert. Und vermutlich können Sie sich den Vorwurf zunächst auch nicht einmal erklären.
Die gute Nachricht: Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit werden Sie zu Unrecht beschuldigt.
Und: es gibt ein Gegenmittel dafür.
Deshalb: folgen Sie bitte nicht Ihrem vermutlich ersten Impuls, spontan zur Polizei zu gehen, um das Ganze zu klären.Denn die Polizei ist nicht ihr Freund, der Ihnen dabei hilft, ein „Missverständnis“ aufzuklären. Sondern steht in vielen Fällen unter dem Eindruck einer tränenreichen „Opfer“-Aussage und allein schon deshalb häufig voreingenommen Ihnen gegenüber.
Selbstverständlich sollen Sie also Stellung zu den Vorwürfen nehmen. Aber erst dann, sobald Sie die Belastungsaussage kennen und überhaupt wissen, was Ihnen vorgeworfen wird. Rufen Sie daher bitte unsere Kanzlei an, sodass wir für Sie den Vernehmungstermin vorläufig absagen und Akteneinsicht für Sie unter Hinweis auf eine spätere Stellungnahme beantragen können.
Die Hintergründe dazu:
Unsere Erfolgsquote ist hoch.
Mit einer Erfolgsquote von über 80 % konnten wir in den letzten Jahren Anschuldigungen gegen unsere Mandanten aus der Welt schaffen.
Der hohe Anteil bedeutet, dass über 80 % unserer Mandanten einer falschen Anschuldigung ausgesetzt waren.
Nicht zuletzt durch die Pandemie leben wir gerade in einem unguten gesellschaftlichen Klima: in den Medien wird der Schrecken von Sexualdelikten gehypt; Beschuldigte gesellschaftlich geächtet und vorverurteilt, Familien und Existenzen zerstört, ohne dass geklärt ist, ob und was denn tatsächlich passiert sein soll.
Natürlich gibt es auch tatsächlich Sexualstraftaten. Und natürlich verdienen diese genauso eine professionelle und vorbehaltsfreie Verteidigung wie die vielen zu Unrecht Beschuldigten.
Der Anteil tatsächlicher Sexualstraftaten ist nur eben weitaus geringer als die Zahl der falschen Beschuldigungen.
Dieses Augenmaß haben Medien und Gesellschaft scheinbar verloren.
Schamlos und moraltriefend, prüde zugleich
Gleichzeitig herrscht eine widersprüchliche Doppelmoral beim Thema Sexualität in unserer Gesellschaft.
Auf der einen Seite haben wir es mit einer Shades-of-Grey-Mentalität, einer fast schon pornografischen Freizügigkeit und fortschreitender Enthemmung zu tun. Auf der anderen Seite ist eine seltsame Entwicklung zur Prüderie und moralischen Empörung festzustellen, die schnell harmlose Flirtoffensiven unter Sexismus Verdacht stellt und unzählige Anzeigen wegen sexueller Belästigung nach sich zieht. Medien und Öffentlichkeit sind geprägt vom rigorosem Schrei nach hartem Durchgreifen, dem Politik und Gesetzgebung gerne folgen.
Die im Gesetz verankerte Unschuldsvermutung bleibt bei Sexualdelikten oft richtiggehend außer Kraft gesetzt. Zwischen Sexhype und Moralkeule bedeutet es eine regelrechte Herausforderung, bei der Bewertung angeblicher Sexualdelikte einen kühlen, objektiven Kopf zu bewahren. Die Reaktionen auf Vorwürfe sind selbst bei ermittelnden Beamten bis in die Gerichtssäle hinein häufig von einer nicht hinterfragten Opfer-Mentalität geprägt. Und die „Opfer-Industrie“ hat „aufgerüstet“: mit sog. psychosozialer Prozessbegleitung und umfassenden Rechten der Opfer-Vertretung.
Eine Anschuldigung wegen eines Sexualdelikts kann heute wirklich jeden treffen.
Eine Anschuldigung kann in diesem unentspannten Klima der Angst wirklich jeden treffen und ist brandgefährlich.
Unsere Mandanten kommen aus allen Gruppen der Gesellschaft. Die allermeisten unserer Mandanten hatten noch nie Kontakt mit der Polizei, geschweige denn der Staatsanwaltschaft und der Strafjustiz. Sondern sind fürsorgliche Familienväter, Arbeitnehmer, Selbstständige, und leben zumeist in gefestigten Paar-Beziehungen.
Auffallend ist, dass insbesondere die Gruppe der medizinischen, therapeutischen, heilenden und helfenden Berufe zunehmend mit Vorwürfen wegen sexueller Übergriffe oder Nötigung bedroht sind. In und nach der Pandemie hat das sogar zugenommen.
Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Mediziner und Lehrpersonen sind von Anschuldigungen betroffen, die sich bei genauem Hinsehen als haltlos erweisen. Viele dieser Anschuldigungen basieren auf schlichten Missverständnissen. Sie sind oft das Ergebnis von Zurückweisung, fehlgeleiteter Wahrnehmung und zweifelhafter Projektionen. Problem dabei: Das muss erstmal in einem komplizierten Verfahren nachgewiesen werden. Der bloße Vorwurf wegen eines Sexualdelikts entwickelt eine gefährliche Eigendynamik. Es drohen berufsrechtliche Konsequenzen. Es kommt zu Suspendierungen, Approbation und Kassenzulassung werden augenblicklich in Frage gestellt. Hier muss ganz schnell gehandelt werden. Es sollte sofort ein Spezialist für Sexualstrafrecht aufgesucht werden, der umgehend nicht nur strafrechtlich, sondern auch wie unsere Kanzlei berufsrechtlich tätig wird.
Entsprechend ist unsere Kanzlei sehr eng spezialisiert und bearbeitet ausschließlich Mandate in der Verteidigung im Sexualstrafrecht sowie im Berufsrecht der Heilberufe, die auch bei anderen gefährdeten Berufsgruppen greift.
Über Eifersucht, Rachsucht und zurückgewiesene Liebe.
Die hier in der Kanzlei alltäglich betreuten Verfahren zeigen das ganze Ausmaß menschlicher und zwischenmenschlicher Tragödien und teilen vor allem Ärzten und anderen Vertrauenspersonen mit, dass heutzutage Vorsicht geboten ist.
So kann sich zum Beispiel ein Arzt schon in justiziable Gefahr begeben, wenn eine Patientin Gefühle entwickelt. Ein Arzt im Rettungsdienst hat mit einer Frau zu tun, die ihm Avancen macht. Sie will unbedingt näheren Kontakt. Der Arzt distanziert sich. Aus narzisstisch geprägter Enttäuschung zeigt sie ihn wegen sexuellen Missbrauchs im Behandlungsverhältnis an. Der Arzt steht unter heftigem Rechtfertigungszwang und hat Familie. Nur beherztes anwaltschaftliches Eingreifen konnte hier dabei helfen, dass die Patientin ein Einsehen hat und die Familie wieder zur Normalität zurückkehren konnte.
Dass auch ausdrückliches Einvernehmen nicht vor Strafverfolgung schützt, zeigt ein anderer Fall. So verlieben sich ein Internist und eine langjährige Patientin. Sie beginnen eine einvernehmliche Affäre. Der Ehemann der Patientin findet dies heraus und zeigt ihn an. Mit den üblichen Folgen der Gefährdung seiner Praxis und Approbation. Höchst kompliziert aus dieser Zwangslage berufsrechtlich wieder herauszukommen.
Und ein weiterer Fall zeigt, wie sehr die Einbildungskraft zu einer falschen Wahrnehmung führen kann. Selbst K.O.-Tropfen können eingebildet sein. Das war der Fall bei Frau, bei der man das nie vermuten würde, akademisch gebildet und im mittleren Alter. Am Ende erwies sich, dass die Vorstellung, dass ihr Schlimmes angetan wurde, allein auf Projektionen beruhte. Enttäuschung und fehlgeleitete Gefühle hatten sie dazu gebracht. In diesem Fall befeuert durch den Zwang zur Rechtfertigung gegenüber ultrakonservativen Eltern und einer sog. Traumatherapie, die erst die falsche Vorstellung hervorgebracht hatte. So tatsächlich geschehen in einer mittelgroßen Stadt in Nord-Rhein-Westfalen.
Ziemlich schwierig, nachzuweisen, dass nicht stimmt, wovon jemand fest überzeugt ist.
Bei Anschuldigungen wegen eines sexuellen Vergehens gibt es nur ein Gegenmittel: die Kunst der Aussagepsychologie.
So klar es sich am Ende in den genannten Fällen herausstellte, dass die Anschuldigungen nicht der Wahrheit entsprachen, so aufwändig und kompliziert ist der Nachweis. In der Regel steht Aussage gegen Aussage. Meist bei Sexualdelikten gibt es keine Zeugen und keine Beweise. Beweismittel ist in der Regel allein die belastende Aussage des vermeintlichen Opfers. Das heißt aber nicht, dass im Zweifel für den Beschuldigten bzw. Angeklagten entschieden wird. Der Zweifel ist im
Sexualstrafrecht kein objektives Kriterium, sondern es geht allein um "Glaubhaftigkeit". Zur Überprüfung der Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage ist die Aussagepsychologie als Teil der Rechtspsychologie vorgesehen. Es handelt sich dabei um ein komplexes System, in dem die konsequente Unschuldsvermutung als sog. Null-Hypothese angesetzt wird und diverse interpretatorische Verfahren auf wissenschaftlicher Grundlage die Aussage auf inhaltliche Konsistenz, Kohärenz, Konstanz überprüfen. Erfolgreich durchführen kann so ein aussagepsychologisches Gutachten nur ein spezialisierter Fachanwalt, der auch über ein entsprechendes Netzwerk an Expertise verfügt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das in einem Grundsatzurteil anerkannt: BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98.
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Die Erfahrung lehrt, dass eine Belastungsaussage nicht objektiv wiedergibt, was tatsächlich geschehen ist. Sie kann eine bewusste oder unbewusste Lüge sein, etwa in einem Sorgerechtsstreit oder bei Rachegefühlen. Mitunter werden Vorwürfe erst Jahre nach der angeblichen Tat erhoben und stellen das Ergebnis einer verwandelten Erinnerung dar, manchmal auch als Resultat einer fehlgeleiteten Therapie. Eine aussagepsychologische Analyse als alleinigem Instrument der Entlastung von einer Anklage erfordert sehr viel Erfahrung. Das ist auch der Grund dafür, dass „normale“ Strafrechtler bei Sexualdelikten schnell scheitern. Sexualstrafrecht folgt ganz anderen Anforderungen und Gesetzmäßigkeiten als das Strafrecht, wenn es um Delikte geht, die nach Beweislast verhandelt werden.
Heute wird einfach zu oft die Sexismus-Karte gespielt.
Tatsache ist also, dass die Wahrheit über Sex zwischen dem späteren Beschuldigten und der späteren Anzeigenerstatterin oft ganz anders ist, als wir und die Öffentlichkeit meinen und es die Medien darstellen. Wir haben so häufig erlebt, dass eine Anschuldigung für Betroffene sofort zur existentiellen Bedrohung wird. Und uns deshalb entgegen dem Mainstream vorbehaltlos auf die Seite der Beschuldigten gestellt.
Strafverteidigung in Zeiten der Cyberkriminalität.
Seit einiger Zeit häufen sich in unserer Kanzlei auch Fälle, die erst durch das Internet entstanden sind. Es geht dabei um den Vorwurf wegen Besitz und die Verbreitung kinderpornografischen Materials.
Selbstverständlich sind das Handlungen, die nicht straflos bleiben können, wenn es sich dabei tatsächlich um vorsätzliche Handlungen dreht, und Kinder und Jugendliche massiv geschädigt werden. Häufig aber stellt sich heraus, dass der eigentliche Übeltäter die schwer zu ergründenden Mechanismen des weltweiten Netzes sind.
So wurden schon Videos und Fotos mit kinderpornografischen Inhalten auf Rechnern festgestellt, von deren Herkunft die Besitzer tatsächlich keine Ahnung hatten. Auch hier entsteht schnell eine existentielle Bedrohung. Ein solcher Vorgang kann die betreffende Person schnell ins gesellschaftliche Abseits bringen. Der Nachweis, dass die Anschuldigung unbegründet ist, ist so kompliziert wie die unergründlichen Weiten des Internets.
Daher ist in unserer Kanzlei ein Mitarbeiter alltäglich ausschließlich damit befasst, den Weg von Dateien in den internationalen Netzwerken nachzuvollziehen, und damit sichtbar macht, wie die strafbaren Bilder und Videos denn tatsächlich auf Ihre Datenträger kommen konnten. Und dass dies ohne Ihre Absicht geschah.
So konnten wir schon in einigen Fällen unsere ihre Mandanten vor Strafverfolgung retten, indem nachgewiesen wurde, dass Dateien ohne ihr Wissen in den sog. Caches gespeichert wurden. Beim Zappen durch das Internet müssen solche Dateien noch nicht einmal für den Nutzer sichtbar sein. Oft werden sie automatisch, ohne persönliches Zutun heruntergeladen.
In einem Fall handelte es sich um kompromittierende Reste einer US-amerikanischen Video-Plattform, die selbst von anerkannten Institutionen und Prominenten genutzt wurde, um Bilder in Echtzeit zu übertragen.
In einem Fall wurden bei einem Mann alle elektronischen Geräte beschlagnahmt, auf dem sich nach 10 Jahren ein Foto der unbekleideten 9-jährigen Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin, die die Lebensgefährtin an einem Badestrand gemacht hatte.
Die rigide und nicht immer realitätsnahe Gesetzgebung gibt das in Deutschland jederzeit her. Umso mehr gilt es, das gegen Sie gerichtete Ermittlungsverfahren ohne Anklage und Gerichtsverhandlung zur Einstellung zu bringen. In den meisten der Ermittlungsverfahren gelingt dies durch eine gelungene Verteidiger-Erklärung. Diese enthält zum einen Ihre Sicht der Dinge und zum anderen eine umfassende rechtliche Würdigung sowie Beweiswürdigung auf der Grundlage der Aussagepsychologie.
Uns sollte dennoch Anklage gegen Sie erhoben worden sein, etwa, weil Ihr bisheriger Anwalt diesen wesentlichen Schritt im Ermittlungsverfahren versäumt hat oder Sie bisher noch keinen Anwalt beauftragt hatten, bedeutet auch dies nicht zwangsläufig Ihre rechtskräftige Verurteilung.
Gleiches gilt natürlich dann, wenn Sie bereits von einem Amtsgericht verurteilt worden sind und es jetzt darum geht, das Blatt im Berufungsverfahren bzw. in der Berufungsverhandlung zu Ihren Gunsten zu wenden.
Wir bieten Ihnen eine handlungsstarke und bei Bedarf natürlich auch konfrontative Verteidigung vor Gericht.
Und der Bereitschaft, sich der öffentlichen Meinung, der Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaft mit guten Argumenten zu in diesem hochemotionalen und so negativ besetzten Feld des Strafrechts zu widersetzen.
Und häufig kommt mir persönlich dabei auch zugute, eine Frau zu sein; und sei es, wenn es um den „Drahtseil-Akt“ geht, die Belastungszeugin (in den Worten der Justiz leider regelmäßig „die Geschädigte“) zu befragen. Für mich ist meine Haltung gerade ein Zeichen von Emanzipation – nicht des Gegenteils. Und des unbedingten Eintretens für mehr Realitätssinn und Gerechtigkeit.
Mit der Opfer-Rolle, mit der heute noch überraschend viele Frauen bewusst oder unbewusst agieren, und Männern massiven Schaden zuzufügen, tun sich die Frauen keinen Gefallen. Vielmehr bin ich überzeugt davon, dass die Opferrolle zu instrumentalisieren weit entfernt von dem Anspruch nach Gleichberechtigung ist.
Im richtigen Leben wie in der Sexualität.
Erfahren Sie auf meiner Website mehr über mich als Strafverteidigerin und Fachanwältin im Sexualstrafrecht.