Die entscheidende Wahl eines Fachanwalts
Die Strafverteidigung bei einem Sexualdelikt folgt eigenen Regeln. Ein Fachanwalt für Strafrecht bei Diebstahl- oder Drogendelikten kann dann nicht die richtige Wahl sein. Es geht um die Strafverteidigung in einem hochemotionalen, hochpsychologischen Feld auf einer subjektiven Grundlage und der Tendenz zur subjektiven Bewertung. Nur ein auf Sexualstrafrecht spezialisierter und versierter Fachanwalt für Strafrecht kann Ihnen jetzt erfolgreich helfen.
Nicht nur die Spezialisierung spielt eine Rolle bei der Wahl des Verteidigers. Der Beschuldigte ist in einer brisanten Situation und sieht sich sehr intimen Fragen gegenüber - da spielt auch der Faktor Vertrauen zwischen Verteidigung und Mandanten eine entscheidende Rolle.
Bei einer Beschuldigung wegen eines Sexualdeliktes sehen sich die Betroffenen oft mehr als nur den rechtlichen Konsequenzen gegenüber. Von einem Tag auf den anderen ist die Karriere und soziale Stellung in Frage gestellt, oft auch die Ehe oder Partnerschaft. Das Umfeld reagiert verständnislos. Verdächtigungen, Vorwürfe, Misstrauen greifen um sich. Als Ihre Strafverteidigerin betrachte ich es als meine erste Aufgabe, Sie als Beschuldigten in dieser Situation aufzufangen. Ihnen als diskreter und vorurteilsfreier Gesprächspartner über das rein Juristische hinaus zur Verfügung zu stehen. Gerade weil ich um die Perfidität so mancher Belastungsaussage und die Methoden des sog. Opfer-Schutzes weiß, kenne ich Ihnen gegenüber keine Vorwürfe, Tabus, Zweifel und kein Misstrauen. Auch dann, wenn Sie „schuldig“ im Sinne des Strafgesetzes sind oder sich so fühlen. Es muss noch keinen staatlichen Schuldspruch bedeuten.
Meinen Auftrag als Strafverteidigerin und meine anwaltliche Schweigepflicht nehme ich sehr ernst.
Sie können auf meine volle Diskretion vertrauen. Erfolgreiche Strafverteidigung bei Sexualdelikten ist immer auch ein Intim-Mandat.
Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular. Kontaktieren Sie mich
Frühes professionelles Handeln verhindert spätere Konsequenzen
Die unberechenbare Dynamik des Vorwurfs eines Sexualdelikts, ob sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Missbrauch oder Kinderpornografie, erfordert schnelles Handeln. Ihr Ansehen kann noch so gut sein, Ihre Beziehungen noch so sehr intakt. Unterschätzen Sie nicht, wie schnell sich im familiären und beruflichen Umfeld Misstrauen aufbaut. Ehen und Freundschaften werden in Frage gestellt, Suspendierungen und Kündigungen auf Verdacht ausgesprochen. Es drohen Disziplinarverfahren, in medizinischen- und therapeutischen Berufen der Verlust der Approbation.
Folgen Sie aber nun nicht dem ersten Impuls, alles richtigstellen zu wollen und vielleicht eine Gegenanzeige zu erstatten. Geht Ihnen eine polizeiliche Vorladung zur Vernehmung zu, kontaktieren Sie mich bitte umgehend und machen Sie von Ihrem Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch.
Erfolgversprechend ist jetzt allein die professionelle Vorgehensweise, die mit dem hochsensiblen, emotionalen Umfeld und den Abläufen vertraut ist. Nur ein erfahrener Anwalt für Sexualstrafrecht weiß, was in der aktuellen Situation am besten zu tun ist und findet für den individuellen Fall die beste Verteidigungsstrategie.
Essentiell ist dabei eine Verteidigungsschrift bzw. Schutzschrift, die auf Grundlage der Wissenschaft der Aussagepsychologie alle Argumente anführt, die der Belastungsaussage Ihre Unschuldsaussage entgegensetzt und wirkungsvoll verargumentiert.
Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular. Kontaktieren Sie mich
Meine Erfahrung: Je früher ich im Ermittlungsverfahren tätig werde, desto erfolgreicher kann ich den gravierenden Folgen einer Verurteilung, hohen Strafdrohung und möglichen Folgen wie Einreiseverboten in andere Staaten entgegenwirken und ggf. die selten gegebene Möglichkeit der Bewährung bzw. Erleichterungen im Strafvollzug erreichen.
Aussagepsychologie klärt die Schuldfrage
Nahezu jeder Vorwurf eines Sexualdelikts, ob sexueller Übergriff, Missbrauch oder Kinderpornographie, beruht auf der subjektiven Belastungs-Aussage des vermeintlich Geschädigten. Der Zweifel, der in anderen strafrechtlichen Feldern für den Angeklagten spricht, bedeutet bei einem Sexualdelikt, dass die Glaubhaftigkeit der Aussage begründet in Zweifel stehen muss. In der Praxis eines strafrechtlichen Verfahrens heißt das, dass die Strafverteidigung alle Möglichkeiten ausschöpfen muss, die Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage in Zweifel zu ziehen. Meist muss sie konfliktbereit und kontrovers agieren, denn sie hat es mit der Verteidigung in einem sehr subjektiven Feld gegen eine öffentliche Meinung zu tun, die geprägt ist von Empathie mit dem vermeintlichen Opfer, von der auch ermittelnde Beamte, Staatsanwälte und Richter trotz des Gebots zur Objektivität nicht frei sind.
Zur Objektivierung der Lage sieht der BGH die gutachterliche Überprüfung der Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage mit wissenschaftlichen Methoden vor, die sog. Aussagepsychologie. Ihre Methode besteht in der Bildung der sog. Null-Hypothese. Die Null-Hypothese bedeutet die konsequente Unschuldsvermutung des Beschuldigten. Ausgehend davon werden alle Hypothesen ins Feld geführt, die für einen fehlenden Erlebnisbezug der Aussage in Betracht kommen. Diverse Analyse-Verfahren überprüfen Struktur, Konsistenz, Kohärenz, deliktspezifische Elemente und potentielle Motive. Bei Kindern und u.U. auch bei Erwachsenen wird die intellektuelle Kompetenz zur Aussage in Betracht gezogen.
Mit der Aussagepsychologie erfolgreich zu sein, erfordert eine entwickelte und geschulte interpretatorische Fähigkeit sowie eine konfliktbereite und überzeugende Argumentation. Darüber hinaus ein unabhängiges Denken, das in jahrelanger Erfahrung alle Möglichkeiten menschlicher Fehlleistungen und Abgründe in Betracht ziehen kann, die zu einer Belastungsaussage bewusst oder unbewusst geführt haben.
In der Praxis ziehen Staatsanwalt und Richter sachverständige Gutachten heran. Nicht immer sind diese Gutachten frei von Einflüssen, die sich durch ihre Auftraggeber ergeben. Nur ein wirklich fundiertes Gegen-Gutachten kann dann Strafverteidigung zum Erfolg führen. Durch meine große Expertise in diesem Bereich und dem hervorragenden Experten-Netzwerk, auf das ich im Zweifel zurückgreifen kann, konnte ich bereits zahlreiche Erfolge erzielen.