Anwalt bei Kinderpornografie-Vorwürfen
Kompetente Verteidigung im Einzelfall
Ein Vorwurf im Zusammenhang mit Kinderpornografie ist belastend und wirft schwerwiegende rechtliche und persönliche Fragen auf. Gerade in solchen sensiblen Fällen ist es wichtig, einen erfahrenen Anwalt für Kinderpornografie-Vorwürfe hinzuziehen, um Ihre Rechte zu schützen und eine differenzierte Bewertung des Einzelfalls sicherzustellen. Dank aktueller Gesetzesänderungen gibt es neue Möglichkeiten für milde Lösungen, die Diskretion und den Erhalt Ihrer beruflichen und persönlichen Perspektiven in den Vordergrund stellen.
Gesetzesänderungen im Sexualstrafrecht: § 184b StGB Abs. 1
Am 28. Juni 2024 ist eine Gesetzesänderung des Kinderpornografie-Paragraphen § 184b StGB in Kraft getreten, die sich vor allem auf die Mindeststrafen beim Vorwurf Verbreitung, Herstellung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte auswirken. Die Änderungen führen zu einer differenzierteren Betrachtung des einzelnen Falles und eröffnen einem Anwalt im Bereich Kinderpornografie so auch neue Möglichkeiten bei der Strafverteidigung - insbesondere bei weniger schwerwiegenden Sachverhalten.
Die wesentlichen Neuerungen sind:
- Möglichkeit zur Einstellung des Verfahrens: Der Straftatbestand des § 184b wurde wieder als Vergehen eingeordnet. Dadurch sind Verfahrenseinstellungen nach §§ 153, 153a StPO bei geringfügigen Fällen oder Ersttätern möglich. Durch bestimmte Lösungen ist eine Einstellung bereits im Ermittlungsverfahren möglich, sodass dem Beschuldigten die öffentliche Hauptverhandlung sowie das gesamte gerichtliche Verfahren erspart bleibt. Auch eine Vorstrafe und damit negative Einträge im Bundeszentralregister oder Führungszeugnis können so vermieden werden.
- Herabsenkung der Mindeststrafe: Die Mindeststrafe für die Verbreitung oder Herstellung kinderpornografischer Inhalte wurde von einem Jahr auf sechs Monate reduziert. Beim Besitz oder Erwerb (ohne Verbreitung) liegt die neue Mindeststrafe bei drei Monaten.
- Einstufung als Vergehen: In Fällen, in denen eine Einstellung nicht in Betracht kommt, kann die Verfahrensbeendigung durch einen Strafbefehl eine schnelle und diskrete Lösung bieten. Dies kann der Anwalt im Kinderpornografie-Verfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft anregen und so die öffentliche Hauptverhandlung vermeiden. Die damit oft ebenso einhergehende Rufschädigung und Stigmatisierung bleiben dem Beschuldigten ebenso erspart.
- Geltung für Altfälle: Die mildere Rechtslage gilt rückwirkend auch für Verfahren, die zwischen dem 1. Juli 2021 und dem 28. Juni 2024 anhängig wurden.
Einzelfallorientierte Verteidigung: Die Reform ermöglicht es Verteidigern, maßgeschneiderte Lösungen für jeden individuellen Fall zu finden. Die Handhabung als Vergehen schafft für einen Anwalt für Kinderpornografie neuen Spielraum, um belastende öffentliche Gerichtsverfahren und unangemessene Strafen zu vermeiden.
Ein wichtiger Schritt im Sinne der Verhältnismäßigkeit
Bei der Verschärfung der Mindeststrafe im Jahr 2021 hatte der Gesetzgeber im Sinn, Personen, die hunderttausende inkriminierte Bilder und / oder Videos auf ihren Datenträgern gesammelt hatten, härter zu bestrafen und so einen wichtigen Schritt gegen pädokriminelle Netzwerke zu gehen. Schon damals äußerten sich Experten Zweifel an der Verhältnismäßigkeit und auch ich schrieb in meinem Blog darüber, wie schnell eine Vorladung wegen Kinderpornografie erfolgen kann. In den Fokus kamen durch die Gestzesverschärfung z.B. unabsichtliche Täter, die das Material z.B. durch einen automatischen Download erhalten haben; Jugendliche in Chatgruppen, die kinderpornografische Inhalte verbreiteten, ohne sich der strafrechtlichen Konsequenzen und der Leidensdimension der betroffenen Kinder bewusst zu sein; aber auch Lehrer oder Eltern, die gefundenes Material mit bester Absicht sichern oder weiterleiten, um Missstände anzeigen zu können.
Durch die Gesetzesänderung ist es nun wieder möglich, verschiedene Taten in ihrer Schwere bewerten und bestrafen zu können. Die Strafverfolgungsbehörden sind nicht mehr verpflichtet, alle Vorwürfe zu ermitteln, sondern können ihre Kräfte wieder für die Verfolgung verbotener Pornografie verwenden.
Die Änderung von § 184 - Folgen für die Definition kinderpornografischer Schriften (Kinderpornografie)
Eine wichtige Änderung für Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie: Seit der Gesetzesänderung im Januar 2015 gilt in Reaktion auf die Edathy-Affäre gem. § 184b Abs. 1 jede pornografische Schrift (Definition gem. § 11 Absatz 3 StGB) als kinderpornografisch, wenn sie:
- sexuelle Handlungen von, an oder vor einem Kind zeigt; ferner, wenn sie
- ein ganz oder teilweise unbekleidetes Kind in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigt; sowie, wenn sie
- die unbekleideten Genitalien oder das unbekleidete Gesäß eines Kindes in „sexuell aufreizender“ Weise abbildet.
Diese nunmehr sehr detaillierte Legaldefinition der Gesetzesnovelle löst die seit 2008 geltende Legaldefinition kinderpornografischer Schriften als Schriften, „die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zeigen“, ab. Folgender Umstand verdeutlicht die Notwendigkeit, im Rahmen des Verdachts einen erfahrenen Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie hinzuzuziehen:
Mithin tritt neben die Strafbarkeit der Abbildung der sexuellen Handlung gleichrangig die Abbildung einer entsprechend sexualisierten Körperhaltung; ferner die Abbildung der Genitalien. Hierbei führt sie die unbestimmten Rechtsbegriffe „unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung“ und „in sexuell aufreizender Weise“ sowie „sexuell aufreizende Wiedergabe“ ein.
Dabei entscheidet nunmehr die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe „unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung“, „in sexuell aufreizender Weise“ und „sexuell aufreizender Wiedergabe“ über die Abgrenzung zwischen strafbarer Kinderpornografie und straflosen Kinderbildern.
Seit 2020 wurde auch der Tatbestand Cybergrooming im Strafrecht ausgeweitet. So kann bereits die Kontaktaufnahme mit Minderjährigen als Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern ausgelegt werden.
VERSCHÄRFUNG FÜR POSING-BILDER, NAHAUFNAHMEN UND BILDER SCHLAFENDER KINDER
Praktische Auswirkungen hat die neue Legaldefinition der kinderpornografischen Schriften, insbesondere auf sog. Posing-Bilder. Entscheidend für Strafverteidiger bzw. Anwälte bei Kinderpornografie: Nahaufnahmen der Genitalien von Kindern sowie Bilder teilweise bekleideter schlafender Kinder unterfallen nunmehr ebenfalls grundsätzlich der Strafbarkeit.
Berufliche Folgen
Der Erwerb und der Besitz von Kinderpornografie ist aus gesellschaftspolitischen Gründen mit einer massiven Strafdrohung sowie einschneidender weiterer strafrechtlicher Konsequenzen (Hausdurchsuchung, Sicherstellung und Einziehung sämtlicher inkriminierter PCs und Speichermedien, polizeilicher Vorladung und Vernehmung, erkennungsdienstliche Behandlung, unter Umständen Untersuchungshaft, gesellschaftliche Ächtung) bedroht.
Zudem kann eine Verurteilung wegen des Besitzes von Kinderpornografie, selbst wenn es sich nur um eine einzelne Datei handelt, erhebliche berufliche Konsequenzen haben. Insbesondere Rechtsanwälte und Ärzte können aufgrund einer solchen Verurteilung ihre Zulassung oder Approbation verlieren. Ebenso droht Lehrern, Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst die Entlassung aus dem Dienstverhältnis.
Folgen auch für die Strafprozessordnung
In Anbetracht dieser Umstände mag es verwundern, dass der bloße Konsum von Kinderpornografie nicht strafbar ist! Strafbar sind vielmehr allein der Erwerb und der Besitz von Kinderpornografie. Indes ergeben sich hieraus erhebliche Verteidigungsspielräume!
Die Verjährungsfrist bei Taten, die mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bedroht sind, beträgt zehn Jahre. Außerdem soll die Zeitspanne, in der das Herstellen kinderpornografischer Inhalte (genauer: solche, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben), verfolgt werden kann, verlängert werden.
Weiterführende Informationen zum Vorwurf Kindesmissbrauch oder Missbrauch von Schutzbefohlenen lesen Sie ebenfalls auf meiner Webseite.
RECHTSWIDRIGE ERLANGUNG VON BEWEISMITTELN KANN ZU BEWEISVERWERTUNGSVERBOTEN FÜHREN
Nicht immer verhalten sich Internetfahnder und Polizeibeamte bei Hausdurchsuchungen rechtmäßig, wenn es um das Aufspüren von kinderpornografischen Dateien geht. Vielmehr unterliegen auch die Ermittlungsbehörden bei der Überwachung rechtsstaatlichen Verhaltenspflichten.
In diesem Zusammenhang kann sich für den Beschuldigten und seinen Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie ein wichtiger Vorteil ergeben: Ein Verstoß hiergegen kann Beweisverwertungsverbote nach sich ziehen, sobald bei Fahndung und Hausdurchsuchung gegen Beweismittel auf rechtswidrige Weise erlangt werden.
Anwalt § 184b StGB: Haben Sie eine Vorladung wegen Kinderpornografie erhalten?
Sind Sie mit dem Tatvorwurf konfrontiert, Materialien zu besitzen, die Kinder in pornografischer Weise darstellen? Dann stehen Ihrem Strafverteidiger bzw. Ihrem Anwalt für Kinderpornografie diverse Argumentationsmuster und Verteidigungsansätze zur Verfügung. Auf diese sollen in den nächsten Kapiteln noch genauer eingegangen werden.
Als erfahrene Strafverteidigerin und Fachanwältin für Strafrecht stehe ich Ihnen rund um den Tatbestand des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Schriften zur Verfügung. Haben Sie noch Fragen — etwa zur Vorladung selbst, zur Durchsuchung Ihrer Räumlichkeiten oder zum Strafmaß? Treten Sie jetzt für eine Beratung mit meiner Kanzlei in Kontakt.
Erwerb pornografischer Schriften
Der Erwerb kinderpornografischer Schriften setzt das wissentliche und willentliche „sich-Verschaffen“ pornografischer Schriften im Sinne einer „Datenherrschaft“ dergestalt voraus, dass die Inhalte jederzeit nach Belieben wieder aufgerufen, gelöscht oder wiederhergestellt werden können. Ein wichtiges Detail für Beschuldigte sowie Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie: Werden indes unwillentlich oder unwissentlich kinderpornografische Dateien, etwa über Verlinkung mit legaler Pornografie heruntergeladen, liegt hierin mangels Vorsatzes kein Erwerb kinderpornografischer Schriften vor.
Besitz pornografischer Schriften
Zumindest hier differenziert die Rechtsprechung zwischenzeitlich, sofern die inkriminierten Daten bisher nur in den Arbeitsspeicher geladen wurden. Bloßes Betrachten kinderpornografischen Materials begründet also nicht mehr zwingend die Strafbarkeit!
Vormalig galt der Besitz kinderpornografischen Materials bereits dann als begründet, da ja bereits beim bloßen Betrachten von Kinderpornografie am PC automatisch Daten in irgendeinem Cache, also bereits im Arbeitsspeicher abgelegt wurden.
Eine signifikante Änderung für Beschuldigte sowie Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie: Nunmehr ist der Tatbestand Besitz von Kinderpornografie nicht mehr bereits dann schon erfüllt, wenn die inkriminierten Daten beim Betrachten im Arbeitsspeicher gespeichert werden. Vielmehr nur und erst dann, wenn das kinderpornografische Material im Festplatten-Cache abgelegt werden.
Denn damit können die Inhalte jederzeit beliebig reaktiviert und erneut aufgerufen werden, so dass der Betroffene aufgrund der Speicherung im Browser-Cache Verfügungsgewalt über die Daten und somit Besitz an den Daten hat.
Somit besteht also weiterhin die Gefahr der Strafbarkeit auch ohne bewussten Download auf die Festplatte oder externe Speichermedien, denn der PC speichert das kinderpornografische Material automatisch in den Browser-Cache und damit im Festplatten-Cache.
Der für die Strafbarkeit wegen Besitz von Kinderpornografie erforderliche Besitzwille gilt sonach nur dann, wenn das jeweilige Datenmaterial nach dem Betrachten nicht sofort manuell gelöscht wird. Die Vertretung durch einen kompetenten Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie kann insbesondere in solchen Details kriegsentscheidend sein.
WANN LIEGT EIN VERBREITEN PORNOGRAFISCHER SCHRIFTEN VOR?
Ein Verbreiten pornografischer Schriften nach §184 liegt etwa beim Filesharing vor, indem die inkriminierten Dateien beim Herunterladen gleichzeitig anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden – vorausgesetzt, es erfolgt ein tatsächlicher Lesezugriff durch Dritte.
Für das Verbreiten muss damit die übertragene Datei entweder auf einem permanenten Medium gespeichert oder im Arbeitsspeicher des Rechners angekommen sein, erfordert also den tatsächlichen Zugriff.
FILESHARING
Filesharing, mithin das Herunterladen und Tauschen von Dateien im Internet mittels entsprechender Software wie „BitTorrent“, „eDonkey“ oder „eMule“ ist grundsätzlich rechtswidrig.
TAUSCHBÖRSEN
In Tauschbörsen, also einem Netzwerk von Rechnern ohne zentralen Server, stellen Nutzer Dateien zum Upload bereit und lassen diese von anderen Nutzern downloaden, so dass die Dateien im Internet verteilt werden. Wesentlich für Beschuldigte sowie Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie ist, dass hierbei jeder Nutzer, der eine Datei downloadet, diese auch wieder zum Upload durch Dritte freigeben muss. Ist eine Datei gespeichert, können auch die anderen Nutzer der Tauschbörse auf diese Datei zugreifen. Verbreiten von Kinderpornografie ist demnach bereits dann gegeben, sobald ein anderer Nutzer der Tauschbörse auf die entsprechende Datei zugreift.
KEIN VERBREITEN VON KINDERPORNOGRAFIE BEI GEZIELTER ZUSENDUNG AN EINZELPERSONEN!
Der BGH hat mit Beschluss vom 22.01.2015 – 3 StR 490/14 klargestellt, dass das Verbreiten von (Kinder)-Pornografie die Weitergabe des Bildmaterials an eine nicht mehr individualisierbare Vielzahl von Personen voraussetzt. Entscheidend ist, dass der Personenkreis der Empfänger nicht mehr kontrollierbar ist. Eine wichtige Feinheit für Beschuldigte und Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie: Wird also der Inhalt hingegen ganz gezielt nur an eine Einzelperson versandt, so liegt grundsätzlich keine Verbreitung im Sinne der Verbreitungstatbestände vor.
Damit hat der BGH das Verfahren gegen einen Mann wegen Verbreitens jugendpornografischer Schriften eingestellt. Dieser hatte Bilder mit jugendpornografischem Inhalt gezielt an Einzelpersonen versandt; dafür hatte ihn das Strafgericht zunächst wegen Verbreitung jugendpornografischer Schriften verurteilt.
Verteidigungsansätze gegen den Vorwurf "Besitz und Erwerb pornografischer Schriften"
Gute Verteidigungsansätze bestehen hier noch dann, wenn bei dem Betroffenen nur wenige Bilder bei gleichzeitig kurzer Verbindungsdauer gefunden werden. Denn dann lässt sich von einem fähigen Strafverteidiger respektive Anwalt für Kinderpornografie argumentieren, dass er zwar Kinderpornografie konsumierte, indes nicht wusste, dass die Daten im Cache gespeichert sind, und er sonach nicht wissentlich und willentlich Besitz an den Daten erlangte.
Weitere erfolgreiche Verteidigungsansätze ergeben sich dann, wenn mehrere Nutzer eines Internetanschlusses oder eines PC in dem fraglichen Tatzeitraum auf den Internetanschluss bzw. PC hatten. Dann kann Ihnen der Erwerb, Besitz oder die Verbreitung inkriminierter Pornografie nicht zugeordnet werden, sodass das Verfahren eingestellt werden muss! Vorab ist durch den Strafverteidiger oder Anwalt für Kinderpornografie indes Ihre Ermittlungsakte und damit Akteneinsicht anzufordern — nebst Auswertungsbericht, der bei Ihnen angeblich sichergestellten Datenträger, um zu prüfen, ob es sich bei dem darauf enthaltenen Datenmaterial überhaupt um Kinderpornografie handelt!
Verteidigungsansatz: Liegt überhaupt Kinderpornografie vor?
POSING-DARSTELLUNGEN
Posing-Darstellungen sind Darstellungen eines Kindes in sexuell besonders aufreizender Haltung, ohne dass dabei direkt eine sexuelle Handlung vorgenommen wird.
POSING NACH BISHERIGER RECHTSLAGE
Wichtig für den Beschuldigten und Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie: Waren bislang kinderpornografische Schriften als solche definiert, „die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern“ (§ 184 b Abs. 1 StGB a.F. ab 5.11.2008) zeigten, gilt nunmehr als kinderpornografisch, wenn
sexuelle Handlungen von, an oder vor einem Kind,
ein ganz oder teilweise unbekleidetes Kind in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder die unbekleideten Genitalien oder das unbekleidete Gesäßes eines Kindes in „sexuell aufreizender“ Weise gezeigt werden.
Posing-Bilder, mithin Bilder, die Kinder in sexuell aufreizender Pose zeigen, ohne dass diese dabei direkt eine sexuelle Handlung vornehmen, waren sonach zur Gesetzesänderung im Januar 2015 nur dann strafbar, wenn dabei Genitalien oder Gesäß des Kindes unbekleidet waren. Eine möglicherweise ausschlaggebende Änderung für Beschuldigte und Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie: Indes blieben sie straflos, wenn Kinder hierbei etwa Reizwäsche trugen. Dies auch dann, wenn das Posieren in Reizwäsche möglicherweise noch sexuell aufdringlicher als das unbekleidete Posieren war. Dies hat sich nun geändert.
„POSING“ NACH NEUER RECHTSLAGE
Denn durch die Einführung des neuen Rechtsbegriffs „ganz oder teilweise unbekleidet“ in die Legaldefinition kinderpornografischer Schriften sind nunmehr auch Posing-Bilder von Kindern in Reizwäsche strafbar; mithin Posing-Bilder, bei denen Genitalien und Gesäß bedeckt sind. Vorausgesetzt, es verbleibt der objektiv erkennbare Zusammenhang zwischen unbekleideten Körperteilen und sexualisierter Pose.
Bilder eines natürlich schlafenden Kindes können damit aus der Strafbarkeit ausscheiden.
NACKTBILDER VON KINDERN NUNMEHR AUCH STRAFBAR?
Auch folgende Änderung ist für den Beschuldigten und Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie von Substanz: Mit der Gesetzesneufassung, die ab 26.01.2015 in Kraft ist, sind auch Nacktaufnahmen von Kindern generell strafbar sofern sie pornografisch und auf die Erregung sexueller Reize gerichtet sind.
Denn die neue Legaldefinition kinderpornografischer Schriften nimmt die Abbildung der „unbekleideten Genitalien oder das unbekleidete Gesäß eines Kindes in „sexuell aufreizender“ Weise“ ausdrücklich auf.
Ausgenommen hiervon sind selbstverständlich private Fotos und Bilder eines unbekleideten Kindes in Alltagssituationen ohne sexuellen Bezug wie etwa am Strand.
Wie wichtig die Vertretung durch einen fähigen Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie ist, zeigt folgendes Szenario: Jüngste Erfahrungen, wie etwa in einem Verfahren des Landgerichts Augsburg im Spätjahr 2021, zeigen indes eine schleichende gesellschaftliche Missbilligung auch derartiger Bilder.
So hatte mein Mandant die aus dem Jahr 2010 stammenden und damals von seiner Partnerin, der Mutter des fotografierten Kindes, erstellten Urlaubsbilder noch auf einer Speicherkarte abgelegt. Die Bilder zeigen ein damals 10-jähriges unbekleidetes Mädchen auf einer Strandliege an einem öffentlichen, gut besuchten Strand am Gardasee.
Im Rahmen einer Hausdurchsuchung in anderer Sache wurden diese von den Ermittlungsbehörden entdeckt. Folge: Verurteilung wegen Besitz von Kinderpornografie in erster Instanz. Beim Landgericht konnten wir sodann die Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO erreichen. In diesem Fall machten also Kompetenz, Erfahrung und Kreativität des Strafverteidigers bzw. Anwalts für Kinderpornografie den Unterschied.
SEXUELLE HANDLUNGEN VON, AN ODER VOR EINEM KIND
Der neue unbestimmte Rechtsbegriff in der Legaldefinition kinderpornografischen Materials gem. § 184 b Abs. 1 StGB,
die Abbildung „sexueller Handlungen von, an oder vor einem Kind“ stellt den Begriff der sexuellen Handlung in den Vordergrund.
Gleichzeitig ergeben sich auch hieraus Verteidigungsansätze.
Im Einzelnen:
Verteidigungsansatz: Sexuelle Handlung
Der Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie verfolgt diesen Ansatz: Strafbar sind nur diejenigen sexuellen Handlungen, die auch erheblich sind.
Voraussetzung ist demnach zum einen der Sexualbezug der Handlung; dieser scheidet etwa bei sozialüblichen Verhalten (Küsse auf die Wange, sozialübliche Umarmungen) aus.
Vielmehr sind sexuelle Handlungen mit Kindern in erster Linie oraler, vaginaler und analer Geschlechtsverkehr mit Kindern; ebenso das Manipulieren an Geschlechtsteilen von Kindern, sei es durch sich selbst oder Dritte; ebenso Posieren von Kindern ohne Abbildung Dritter.
Verteidigungsansatz: Erheblichkeit
Der Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie verfolgt jenen Ansatz: Ob eine sexuelle Handlung auch erheblich ist, bestimmt sich im Einzelfall nach der Art, Intensität und Dauer der sexuellen Handlung. Demnach kann eine auch nur sehr kurze Berührung erheblich sein, wenn sie entsprechend intensiv ist. Als weiteres Kriterium bei der Bestimmung der Frage, ob eine sexuelle Handlung erheblich ist, bezieht die Rechtsprechung auch entsprechende Begleitumstände zwischen den Beteiligten mit ein. Mithin etwa, ob sich die Beteiligten bereits zuvor kannten und welcher Art ihre Beziehung bislang zueinander war.
Verteidigungsansatz: Unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung
Der Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie wählt folgenden Ansatz: Weiterer unbestimmter Rechtsbegriff innerhalb der Legaldefinition von Kinderpornografie und damit zugleich Verteidigungsansatz ist der Begriff der „unnatürlich geschlechtsbetonten Körperhaltung“.
Eine unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung liegt vor bei der Abbildung eines Kindes in sexuell aufreizender und für sein jeweiliges Alter untypischer Körperhaltung.
Demnach kann auch die Aufnahme eines nackten Kindes, das mit gespreizten Beinen in einem Planschbecken sitzt, straflos sein, sofern diese Sitzhaltung für das jeweils aktuelle Alter des Kindes alterstypisch ist.
Verteidigungsansatz: Ganz oder teilweise unbekleidet
Auch jener Verteidigungsansatz kann vom Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie verfolgt werden: „Teilweise unbekleidet“ bedeutet sinngemäß, dass das Kind bei der Aufnahme altersuntypisch und unangemessen oder zumindest in einer Weise bekleidet ist, aus der sich der Sexualbezug des Bildes aus objektiver Sicht aufdrängt.
Typische Beispiele einer „teilweisen Unbekleidung“ sind hier durchsichtige Stoffe und Reizwäsche.
Indes kann auch bei Bildern von Kindern in Badebekleidung oder alterstypischer Unterwäsche dann das Merkmal „teilweise unbekleidet“ erfüllt sein, wenn die jeweilige Bekleidung der konkreten Aufnahmesituation nicht angemessen ist. Aus der Strafbarkeit auszuscheiden sind sonach abermals Aufnahmen von Kindern in Badebekleidung im Schwimmbad oder am Strand.
Verteidigungsansatz: In sexuell aufreizender Weise
Der Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie setzt an folgender Stelle an: Ob eine Aufnahme „sexuell aufreizend“ ist, bestimmt sich im Einzelfall anhand der jeweils konkreten Aufnahmesituation, Bildausschnitt und Perspektive.
Insbesondere dürften damit regelmäßig Aufnahmen in arrangierter Atmosphäre und fokussierte Darstellungen nackter Kinder auch in scheinbaren Alltagssituationen wie etwa mit gespreizten Beinen beim Baden oder auf Betten als sexuell aufreizend gelten und damit strafbar sein.
SEXUELLER MISSBRAUCH DURCH VERSENDEN VON KINDERPORNOGRAFIE AN EIN KIND?
Wird pornografisches Bildmaterial an ein Kind geschickt, liegt Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Einwirken auf das Kind nach § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB vor. Ein möglicherweise signifikantes Detail für den Beschuldigten und Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie: Bleibt es indes beim bloßen Vorzeigen eines pornografischen Bildes, dürfte es indes regelmäßig an einem Einwirken auf das Kind fehlen. Vielmehr setzt nach Ansicht des BGH ein „Einwirken“ die psychische Einflussnahme tiefergehender Art voraus.
BESONDERHEIT: VERBREITUNG JUGENDPORNOGRAFISCHER SCHRIFTEN
Versenden Sie indes gezielt ein jugendpornografisches Bild an ein Kind, machen Sie sich nicht wegen Verbreiten jugendpornografischer Schriften, § 184 c Abs. 1 StGB strafbar.
Weiter wertet das Gesetz das bloße Zeigen eines jugendpornografischen Bildes nicht als strafbare Einwirkung auf das Kind.
Verteidigungsansatz: Vorsatz über Alter der abgebildeten Kinder und technische Einstellungen
Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie wählen folgenden Ansatz: Fahrlässiger Besitz, Erwerb oder Verbreiten kinderpornografischer Schriften gibt es nicht! Vielmehr ist § 184 b ein reines Vorsatzdelikt; setzt also Wissen und Wollen des Erwerbs, Besitz oder Verbreitens kinderpornografischer Schriften gem. § 184 StGB voraus. Allerdings setzt Vorsatz nicht zwingend sicheres Wissen oder Absicht voraus. Vielmehr genügt für die Annahme von Vorsatz bereits die billigende Inkaufnahme des Taterfolgs. Vorausgesetzt, die Möglichkeit des Taterfolgs liegt nicht völlig fern; und man findet sich damit ab. Bei der Strafbarkeit wegen Kinder- und Jugendpornografie also etwa damit, dass die abgebildeten Kinder auch noch unter 14 Jahre alt sein könnten.
Entscheidend für diesen Ansatz der Verteidigung durch den Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie: Vertraut man indes ernsthaft darauf, dass der Erfolg nicht eintreten wird, die abgebildeten Kinder also beispielsweise bereits über 14 Jahre alt waren, und hatte dazu auch berechtigte Ansatzpunkte, scheidet vorsätzliches Handeln und damit auch eine Strafbarkeit nach § 184 b StGB aus.
Vielmehr liegt dann nur strafloses, (bewusst) fahrlässiges Handeln vor. Gemeinsam zwischen Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit ist, dass man die Tatbestandsverwirklichung für möglich hält.
VORSATZ ODER BEWUSSTE FAHRLÄSSIGKEIT BEI § 184 B STGB?
Die Frage, ob Sie bei Besitz, Erwerb und Verbreitung von Kinderpornografie vorsätzlich oder nur bewusst fahrlässig gehandelt haben, entscheidet sonach über Ihre Strafbarkeit wegen Kinderpornografie. Warum die Vertretung durch einen kompetenten Strafverteidiger bzw. Anwalt für Sexualstrafrecht so wichtig ist, zeigt folgendes: Indes halten die Gerichte regelmäßig die Behauptung, man habe nur fahrlässig gehandelt, etwa die abgebildeten Personen für älter gehalten oder den Inhalt einer Website nicht gekannt, als reine Schutzbehauptung. Ebenso als Schutzbehauptung wird seitens der Gerichte zunächst die Behauptung gewertet, man habe unbewusst über Tauschbörsen kinderpornografische Dateien heruntergeladen und die automatischen Einstellungen einer Tauschbörse nicht gekannt.
Indes kann die Auffassung der Gerichte über eine Schutzbehauptung widerlegt werden, wenn sich die subjektive Behauptung durch entsprechende objektive Beweise stützen lässt.
Das dürfte regelmäßig bei einem Irrtum über das Alter der dargestellten Kinder möglich sein.
Ferner lässt sich die Auffassung der Gerichte über eine Schutzbehauptung auch dann widerlegen, wenn die Verteidigung für Sie nachweisen kann, dass Sie über verschiedene Links auf kinderpornografische Internetseiten in einer Weise geleitet wurden, dass diese in den Arbeitsspeicher Ihres PC gelangen konnten.
Verteidigungsansatz: Mehrpersonenhaushalt
Im Zentrum des folgenden Verteidigungsansatzes von Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie ist die Wohnsituation. Leben Sie mit mehreren Personen gemeinsam in einem Haushalt und teilen Sie sich einen Internetanschluss? Hatten Sie häufig Besuch, der auch Ihren Internetanschluss nutzte? Hatten/ haben Sie ein ungesichertes W-LAN-Netzwerk?
Betreiben Sie unter Ihrer IP-Adresse mehreren PCs?
Dann ist das seitens der Ermittlungsbehörden bei Ihnen aufgefundene kinderpornografische Bildmaterial nicht zwingend Ihnen zuzurechnen. Vielmehr bleibt unklar, wer es heruntergeladen und verbreitet hat.
Auch kann zu Ihren Gunsten nicht ausgeschlossen werden, dass auch andere Personen in Ihrem Haushalt ohne Ihr Wissen entsprechende kinderpornografische Dateien – möglicherweise ebenfalls unwissend – heruntergeladen haben.
Verteidigungsansatz: Streaming und Tauschbörsen
Einschlägige Streaming- und Filesharing-Plattformen stellen den Fokus des folgenden Verteidigungsansatzes durch Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie dar: Hatten Sie Filme – auch solche ohne kinderpornografischen Inhalt – gestreamt?
Oder haben Sie über Tauschbörsen unwissentlich kinderpornografische Dateien herunterladen und möglicherweise abgespeichert, ohne deren konkreten Inhalt wahrgenommen zu haben? Im Einzelfall kann uns auch in diesem Fall noch eine straflose Einstellung des gegen Sie gerichteten Strafverfahrens gelingen. Vorausgesetzt, wir können belegen, dass es sich bei den von Ihnen heruntergeladenen Dateien um einen nur relativ geringen Anteil strafrechtlich relevanter Dateien handelte. Dies würde für ein nur unbewusstes Herunterladen und Speichern des kinderpornografischen Materials sprechen.
Für die Verteidigung durch Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie gilt es demnach, dass nachgewiesen wird, dass Ihnen die datentechnischen Hintergründe der Arbeitsweise von Tauschbörsen nicht bekannt waren. Insbesondere nicht der Umstand, dass sobald Sie innerhalb einer Tauschbörse auf eine Datei zugreifen, aufgrund der Grundeinstellungen der Tauschbörse diese unmittelbar heruntergeladenen Dateien umgehend wieder anderen Nutzern zum Tausch angeboten wird.
Verteidigungsansatz: Missbrauch Internetanschluss
Mittels Schadstoffsoftware ist es möglich, dass Dritte ohne Ihr Wissen auf Ihren Internetanschluss zugreifen, und kinderpornografisches Material auf Ihrem PC speichern.
Der Nachweis hierüber ist ein wertvoller Verteidigeransatz für Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie!
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Kinderpornografie und Führungszeugnis
Ob Sexualstraftaten im Führungszeugnis Erwähnung finden, hängt ganz von dem Ausmaß der Straftat ab. Die gute Nachricht: eine Geldstrafe wegen Kinderpornografie von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe erscheint nicht im einfachen Führungszeugnis! Vorausgesetzt, es befinden sich keine weiteren Verurteilungen aus der Vergangenheit im Bundeszentralregister.
Wichtig für Beschuldigte und Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie: Im Gegensatz zu den meisten anderen Sexualstraftaten greift bei der Eintragung einer Verurteilung wegen Kinder- und Jugendpornografie bis zu 90 Tagessätzen die Ausnahme des § 32 Abs. 1 Satz 2 BZRG nicht.
So macht dieser bei etlichen Sexualstraftaten eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass Verurteilungen unter 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe unter 3 Monaten grundsätzlich nicht in das Führungszeugnis eingetragen werden.
So etwa
- § 174 StGB: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
- § 174a StGB: Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen
- § 174b StGB: sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
- § 174c StGB: sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
- § 176 bis § 176b StGB sexueller Missbrauch von Kindern
- § 177 StGB: sexueller Übergriff
- § 180 Abs. 3 StGB Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger in einem Dienst-, Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis
- § 182 StGB: sexueller Missbrauch von Jugendlichen
Kinderpornografische Schriften gem. § 184b StGB sind in der Auflistung der Ausschlussgründe gem. § 32 Abs. 1 Satz 2 nicht erfasst; eine Verurteilung von nicht mehr als 90 Tagessätzen bzw. nicht mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe wird also nicht in ein einfaches Führungszeugnis aufgenommen. Umso wichtiger ist es, sich von einem fähigen Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie vertreten zu lassen.
AUSNAHME: ERWEITERTES FÜHRUNGSZEUGNIS!
Des Weiteren wurde auch das Bundeszentralregistergesetz geändert.
In der Zukunft ist bereits bei geringfügigen Verurteilungen eine Aufnahme in das erweiterte Führungszeugnis für die Dauer von zehn Jahren unweigerlich.
Benötigen Sie indes ein erweitertes Führungszeugnis, etwa, weil Sie im sozialen Bereich oder mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, wird darin eine Verurteilung wegen Kinder- und Jugendpornografie auch dann aufgenommen, wenn sie 90 Tagessätze Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von 3 Monaten nicht übersteigt.
Ähnlich wie die Reform des Sexualstrafrechts führt die Neuauslegung bestimmter Rechtsbegriffe zu einer notwendigen Umorientierung für Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie. Dennoch lässt sich mit dem richtigen Verteidigungsansatz enorm viel erreichen.
Sexuelle Beleidigung bzw. Beleidigung auf sexueller Basis
Eine Beleidigung auf sexueller Basis, Sexuelle Beleidigung bzw. Sexualbeleidigung oder Sexuelle Belästigung ist vom Gesetz an sich nicht vorgesehen. Vielmehr ist einzig die „normale“ Beleidigung, § 185 StGB, als Angriff auf die Ehre durch Kundgabe von Missachtung bzw. Nichtachtung normiert. Dementsprechend vielfältig sind die Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Vorwürfe „Beleidigung auf sexueller Basis, Sexuelle Beleidigung/ Sexualbeleidigung / Sexuelle Belästigung. Denn eine Sexualbeleidigung gibt es im Grunde nicht!
Zugleich werden immer wieder Strafanzeigen erstattet bzw. aufgenommen wegen sexueller Beleidigung – dies zumeist wegen Handlungen, die tatbestandlich (mangels Nötigungshandlung und/oder Erheblichkeit der sexuellen Handlung) keine sexuelle Nötigung bzw. ein anderes Delikt darstellen, zugleich jedoch von dem bzw. der Betroffenen nicht ohne weiteres hingenommen werden wollen. Im Strafrecht relevante klassische Beispiele sind hier unter anderem folgende Handlungen:
- Griffe an die weibliche Brust,
- Berührungen am Po,
- ein aufgezwungener Kuss oder
- sexuelle Anspielungen.
Verteidigungsansätze bei sexueller Beleidigung
Indes: Strafbar im Sinne des Strafrechts ist eine derartige sexuelle Handlung des „Täters“ einzig dann, wenn mit ihm zugleich die Ehre des „Opfers“ gemindert werden soll! Genau hier liegen Verteidigungsansätze beim Vorwurf der sexuellen Beleidigung – denn zumeist geschehen derartige „Übergriffe“ doch wirklich aufgrund von (aus „Opfersicht“ mit Distanzlosigkeit gepaarter) Bewunderung und Affinität zu dem „Opfer“ - und gerade nicht, um gegenüber dem „Opfer“ Missachtung kundzutun!
Nehmen Sie Vorwürfe wegen Beleidigung auf sexueller Basis bzw. Sexuelle Beleidigung bitte dennoch ernst. Denn ersticken Sie derartige Vorwürfe nicht im Keim, „basteln“ Ermittlungsbehörden hieraus immer wieder gerne auch den Vorwurf der sexuellen Nötigung — ein Tatbestand welcher im Strafrecht durch § 177 StGB geregelt wird.
Beleidigung mit sexuellem Hintergrund
Im Strafrecht wird nicht jede als sexuelle Belästigung empfundene Berührung oder Aussage unter Strafe gestellt, denn: Nicht jede sexuell motivierte Handlung — auch wenn sie unter Umständen gesellschaftlich geächtet ist — stellt automatisch einen justiziablen Tatbestand nach dem Strafgesetzbuch (§ 184i StGB) dar.
Um den entgegenzuwirken, gehen Rechtsanwälte vermeintlicher Opfer häufig den Weg über den Vorwurf der sexuellen Beleidigung. Fakt ist jedoch: Der Tatbestand der sexuellen Beleidigung existiert im Strafgesetzbuch gar nicht. Die sexuelle Beleidigung ist im Sinne des Strafrechts kein eigener Tatbestand, sondern lediglich eine Fallgruppe der in § 185 StGB geregelten Beleidigung. Außerdem ist der Tatbestand der Beleidigung gemäß Strafrecht oft gar nicht erfüllt. Viele Anwälte versuchen jedoch, diese Strafbarkeitslücke durch den Vorwurf der sexuellen Beleidigung zu schließen.
Wird Ihnen eine Beleidigung auf sexueller Grundlage vorgeworfen, sollten Sie sich unbedingt von einem Anwalt für Sexualstrafrecht verteidigen lassen. So vermeiden Sie, für Berührungen oder verbalen Äußerungen haftbar gemacht zu werden, die nach geltendem Sexualstrafrecht gar nicht strafbar sind. Als Fachanwältin auf diesem Gebiet bin ich Ihre kompetente Ansprechpartnerin beim Vorwurf der sexuellen Beleidigung. Treten Sie jetzt mit mir in Kontakt und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.
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In welchen Fällen ist sexuelle Belästigung als Beleidigung strafbar?
Die im Gesetzt nach § 185 im Strafgesetzbuch geregelte Beleidigung deckt nicht die sexuelle Selbstbestimmung ab. Um den Tatbestand der Beleidigung zu erfüllen, muss die sexuell motivierte Handlung also neben der Geschlechtsbezogenheit auch eine selbstständig beleidigende Komponente aufweisen. Diese fehlt jedoch, wenn die körperliche Berührung oder verbale Äußerung, das vermeintliche Opfer nicht herabwürdigen und in seiner Ehre verletzen sollte. Oftmals ist genau das Gegenteil einer sexuellen Beleidigung der Fall: Der vermeintliche Täter will viel mehr zum Ausdruck bringen, dass er sich zum vermeintlichen Opfer hingezogen fühlt.
Ob neben der sexuellen Handlung eine Beleidigung — ob verbal oder körperlich — vorliegt, muss aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung immer individuell und abhängig vom Einzelfall geklärt werden. Aus diesem Grund sollten Sie in jedem Fall auf einen kompetenten Anwalt für Sexualstrafrecht setzen. Als erfahrene Strafverteidigerin kenne ich das Gesetz wie meine eigene Westentasche und biete Ihnen juristische Unterstützung in dieser misslichen Lage. Als Verteidigerin unterstütze ich ausschließlich beschuldigte Personen im Sexualstrafrecht und biete keine Rechtsvertretung für Opfer an.
Sexuelle Beleidigung & StGB: Welche Strafe zieht ein Schuldspruch nach sich?
Wie Sie bereits wissen, ist die sexuelle Beleidigung kein eigener Tatbestand im Strafgesetzbuch. Daher droht für eine Beleidigung mit sexuellem Hintergrund dasselbe Strafmaß wie bei anderen Formen der Beleidigung auch. Strafen sind — abhängig von der Schwere der rechtswidrigen Tat — in der Regel:
- Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahre
- Geldstrafen
Meine langjährige Erfahrung als Fachanwältin für Sexualstrafrecht zeigt: Gerichte schätzen Beleidigungen mit sexueller Motivation meist als sehr schwer ein, wodurch bei einer Verurteilung auch sehr hohe Strafen verhängt werden. Neben Freiheitsentzug und finanziellen Strafen zieht ein Schuldspruch oftmals auch weitere Folgen nach sich und belastet Täter auch in privater, beruflicher und gesellschaftlicher Hinsicht. Dies gilt insbesondere, wenn die sexuelle Beleidigung als sexuelle Belästigung nach § 184i StGB eingestuft wird. Daher sollten Sie sämtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit sexuellen Vergehen — körperliche wie verbale — ernst nehmen und ihnen von Anfang an mit fachgemäßer juristischer Unterstützung eines Rechtsanwalts begegnen. Als Fachanwältin für Sexualstrafrecht können Sie auf mich bauen!
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Im Sexualstrafrecht erfolgreich zu verteidigen benötigt über die Spezialisierung und Können des "Fachanwalt für Strafrecht" hinaus ein deutliches "Mehr": Denn Kampf gegen rechtswidrige Ermittlungsmaßnahmen, Schutz des Mandanten vor Justizirrtum, Falschaussagen, Vorverurteilung, Emotionalierung und Eingriffen in seinen Intimbereich erfordern aussagepsychologisches Können, standing, prozessuale Sicherheit auch in den prozessuale Besonderheiten bei der Verteidigung in Sexualstrafsachen, Selbstbewusstsein, Konfliktbereitschaft und zugleich Feingefühl. Rufen Sie mich gerne an unter Telefon 069 247 436 40 oder senden Sie mir eine E-Mail: a.patsch@kanzlei-patsch.de
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Anne Patsch
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Anne Patsch
Als Strafverteidigerin und Fachanwältin für Strafrecht habe ich mich bundesweit ganz auf das Sexualstrafrecht und damit den Vorwurf der sexuellen Nötigung, der Vergewaltigung, den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs und der Kinderpornographie spezialisiert.
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Sexualstrafrecht
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