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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Kindesmissbrauch: Anwalt mit Expertise und Fingerspitzengefühl für Ihre Verteidigung

Welcher Anwalt ist beim Vorwurf oder einer Anzeige wegen Kindesmissbrauch (§ 176 StGB ff – Sexueller Missbrauch von Kindern), sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger, Jugendlicher oder Schutzbefohlener sowie wegen sexueller Übergriffe, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung der Richtige für Sie?

Es ist von großem Vorteil für Sie, wenn Sie einen auf Strafverteidigung spezialisierten Rechtsanwalt wählen, der darüber hinaus Erfahrung in der Verteidigung von Sexualstraftaten hat und Sie beispielsweise als Kindesmissbrauch Anwalt kompetent verteidigen kann.

Aufgrund des regelmäßig „unsanften“ Umgangs mit Beschuldigten einer Sexualstraftat seitens der Polizei, hier mein wichtigster Hinweis vorab: Lassen Sie sich nicht durch Suggestivfragen und Voreingenommenheit der Beamten zu einer Aussage aus Ihrer Sichtweise der Dinge verleiten. Nehmen Sie Ihre Rechte (umfassendes Schweigerecht; Nichtbefolgen einer Vorladung als Beschuldigter) in Anspruch und außerdem umgehend Kontakt zu einem Rechtsanwalt für sexuellen Kindesmissbrauch auf.

Anwalt für Kindesmissbrauch und weitere Sexualdelikte

Nicht alle Anwälte übernehmen Mandate, bei denen es um sexuellen Missbrauch von Kindern geht. Denn die Verteidigung gegen Sexualdelikte stellt an den Anwalt weitreichend unterschiedliche fachliche und persönliche Anforderungen als die Verteidigung gegen andere Tatvorwürfe. Zu den Straftaten im Sexualstrafrecht gehören sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sowie der Missbrauch von Schutzbefohlenen und Widerstandsunfähigen. Das Strafmaß bei Verurteilung des Täters im Verfahren ist eine Freiheitsstrafe von mehreren Jahren – darunter fällt auch sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.

Der wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauchs Beschuldigte ist der öffentlichen Diffamierung in weitaus größerem Umfang ausgesetzt als ein Täter, welcher eine rechtswidrige Handlung aus einem sonstigen Bereich im Strafrecht begangen hat. Ist eine Anzeige wegen Kindesmissbrauch oder eines anderen Sexualdelikts nicht gerechtfertigt, muss durch den strategischen Einsatz von Rechtsmitteln wie Revision oder Berufung erreicht werden, dass der sexuelle Missbrauch des Kindes bzw. von mehreren Kindern widerlegt wird und Gericht sowie Staatsanwaltschaft von der Unschuld des Angeklagten überzeugt werden.

Was gilt als sexueller Missbrauch von Kindern?

Als sexueller Missbrauch des Kindes gelten grundsätzlich sexuelle Handlungen vor oder mit dem Kind. Das heißt, bestraft werden sexuelle Handlungen an Kindern - oder wenn jemand ein Kind sexuelle Handlungen an sich bzw. an Dritten vornehmen lässt. Wenn auch unter einem geringeren Strafrahmen, werden Bestimmungen an das Kind, an sich selbst sexuelle Handlungen zu vollziehen, ebenfalls unter Strafe gestellt. Auch das Vorzeigen pornografischer Inhalte gegenüber Kindern fällt in diesen Strafrahmen.

Altersgrenze: Wer gilt laut § 176 StGB als Kind?

Im Strafgesetzbuch werden Kinder als Personen unter vierzehn Jahren definiert. Entscheidend ist hierbei das Alter zum Tatzeitpunkt. Der Strafbestand des sexuellen Missbrauchs bei Personen über 14 Jahren liegt nicht vor, auch wenn die Personen minderjährig sind. Hier greift § 182 StGB beim sexuellen Missbrauch von Jugendlichen. Mit Blick auf das junge Alter der vermeintlichen Opfer hat der Gesetzgeber gesonderte Regelungen hinsichtlich der Kindesmissbrauch Verjährung getroffen: Erst beginnend mit dem 21. Lebensjahr läuft der Verjährungszeitraum. In der Folge sind die meisten Taten des sexuellen Missbrauchs von Kindern frühestens mit dem 31. Lebensjahr des Opfers verjährt.

Aussage gegen Aussage: Rechtsbeistand beim Vorwurf des Kindesmissbrauchs

In keinem anderen Bereich werden derart viele Falschbeschuldigungen und Justizirrtümer getroffen wie im Sexualstrafrecht. Studien zufolge liegen die Quoten der Falschbezichtigungen hier bei 30 bis 40 Prozent. Andere sexualstrafrechtliche Experten und Rechtsanwälte sprechen beim Tatvorwurf sexueller Missbrauch von Kindern gar von 60 Prozent. Die Konsequenz daraus ist eine Freiheitsstrafe von mehreren Jahren für unschuldige “Täter”, die wegen einer falschen Strafanzeige zum Opfer werden.

Das liegt vor allem daran, dass die Sexualdelikte durch die so genannte Aussage- gegen-Aussage-Konstellation gekennzeichnet sind. Das heißt, es stehen keine weiteren (entlastenden) Zeugenaussagen als die Belastungsaussage der bestreitenden Aussage des Beschuldigten gegenüber. Hinzu kommt, dass das “Opfer” einer sexuellen Nötigung, Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch eines Kindes selbst weitaus umfassendere Verfahrensrechte besitzt als bei Vorwürfen der meisten anderen Delikte.

So treten Belastungszeugen bei Sexualdelikten regelmäßig als so genannte Nebenkläger auf und befinden sich in Begleitung ihres „Opferanwalts“, über diesen sie – trotz formaler Zeugenstellung – in aller Regel auch detaillierte Aktenkenntnis erhalten. Das Recht des Angeklagten ist wesentlich beschränkter, weshalb eine offene und vertrauensvolle Kommunikation mit dem Strafverteidiger von großer Bedeutung ist.

Sexueller Missbrauch der Kinder – Rechtsanwalt bei Falschbeschuldigung

Vorwürfe im Bereich der Sexualstraftaten berühren im Gegensatz zu vielen anderen Delikten den Intimbereich und die Privatsphäre des Mandanten in erheblichem Maße. Umso entscheidender ist ein Verhältnis zwischen Mandant und dem Rechtsanwalt, beispielsweise dem Anwalt für Vergewaltigung oder Kindesmissbrauch Anwalt, dass zu jedem Zeitpunkt von absoluter Diskretion, gegenseitigem Vertrauen und Vorbehaltsfreiheit geprägt ist!

Besonders bei einer ungerechtfertigten Anzeige wegen sexueller Misshandlung von Kindern ist es die richtige Entscheidung, auf einen Anwalt für Sexualstrafrecht zu vertrauen. Nicht selten sind die Vorwurf der Vergewaltigung oder “sexueller Missbrauch von Kind oder Kindern” erfunden – geschädigt wird dabei nicht nur der im Strafverfahren Beschuldigte, sondern auch das Kind bzw. die Kinder.

Möglicher Verteidigungsansatz beim Vorwurf sexuellen Kindesmissbrauchs

Da Kinder im Besonderen für äußere Einflüsse anfällig sind und sich dies auf einer unbewussten Ebene abspielt, ist es umso wichtiger, Aussagen der vermeintlichen Opfer und deren Umfeld genau zu prüfen. Die wichtigsten beiden Faktoren bei der forensischen Aussagepsychologie durch Rechtsanwälte, die es zu untersuchen gilt, sind die Entstehung der Aussage einerseits sowie deren Entwicklung.

Aussageentstehung: In welchem Kontext wird die Erstmitteilung gemacht?

Für die Verteidigung bei sexuellem Kindesmissbrauch ist es wichtig genau zu beleuchten, in welcher Situation die Kindsaussage getätigt wurde und welche Einflüsse das Umfeld des vermeintlichen Opfers darauf hatte:

  • Rahmen: Äußerte das Kind die Erstmitteilung spontan oder assoziativ?
  • Beteiligung: Äußerte das Kind die Erstmitteilung aus eigener Initiative oder auf die Frage Dritter?
  • Setting: Entstand die Erstaussage vor dem Hintergrund sozialen Erwartungsdrucks?
  • Empfänger-Täter-Beziehung: Bestehen negative psycho-soziale Beziehungen zwischen dem Empfänger der Erstmitteilung und dem Beschuldigten (z.B.: Trennung, o.ä.)

Aussageentwicklung: Was geschah zwischen Erstmitteilung und Erstaussage gegenüber der Polizei?

  • Hat im Vorfeld der Aussage (insbesondere der Erstaussage) eine suggestive Befragung stattgefunden?
  • Bestand eine einseitige Hypothesenbildung der Befrager?
  • Gab es bei der Befragung eine unangemessene Gesprächsatmosphäre (Erwartungsdruck)?
  • Erfolgte eine wiederholt, thematisch einseitige Befragung (z.B: "Aufdeckungsgespräch")?

Aussagepsychologische Verteidigungsstrategie am Beispiel

In einem Fall etwa, in welchem die Staatsanwaltschaft Hannover meinen Mandanten wegen sexuellen Missbrauchs anklagte, ließ sich aussagepsychologisch bald herausarbeiten, dass sich bei der Zeugenaussage reale Gegebenheiten und fiktives Geschehen vermischten. Wie sich herausstellte, war die Mutter des vermeintlich missbrauchten Kindes (zugleich Empfängerin der Erstmitteilung) im Alter zwischen 9 bis 13 Jahren selbst Opfer von Missbrauch durch ihren Vater, Onkel und Großvater. Die Erstaussage ihrer Tochter gegenüber der Polizei – erst 2 Jahre nach der Erstmitteilung gegenüber der Mutter – entstand nach intensiven kommunikativen Austausch zwischen beiden sozusagen als Gemeinschaftsprodukt. Eine zusätzliche Kontaminierung der Erinnerung des Kindes durch einen “Fragenkatalog” mit suggestivem Charakter, den ein vernehmende Beamtin der Mutter der Zeugin sendete, sowie Inkonsistenzen in der Aussage verneinten die Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage uneingeschränkt. Im Ergebnis: Einstellung des Verfahrens!

Kindesmissbrauch Anwalt – Verteidigung im Strafverfahren

Sowohl sexueller Kindesmissbrauch wie auch die weiteren Straftaten im Sexualstrafrecht benötigen eine besondere Vorbereitung der Verteidigungsstrategie. Fundierte Kenntnisse, Fingerspitzengefühl und die Erfahrung des Anwalts in der Aussagepsychologie von Zeugen sowie geschickter, vorbehaltsfreier Prozessführung sind essentiell zur Beeinflussung von Verfahren und Strafe im Strafrecht. Weiterhin ist ein umfassendes Netzwerk aussagepsychologischer Gutachter, Psychologen und Psychiater von großem Vorteil.

Diese Voraussetzungen biete ich Ihnen gerne – kontaktieren Sie mich für ein erstes Gespräch!

Darüber hinaus finden Sie auf der Website weiterführende Informationen und jüngste Erfolge in sexualstrafrechtlichen Verhandlungen, die ich für meine Mandanten erwirken konnte.

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, er dient nur der ersten Orientierung. Für Fragen im Einzelfall vereinbaren Sie bitte einen Termin für eine zeitnahe Erstberatung in unserer Kanzlei in Frankfurt oder Mannheim, alternativ gerne auch telefonisch oder per E-Mail. Für eine Erstberatung planen Sie bitte rund eine Stunde Zeit ein.

Wir bearbeiten ausschließlich Mandate aus dem Sexualstrafrecht als Verteidiger. Selbstverständlich unterliegen ich als Rechtsanwältin und ebenso mein Team der Verschwiegenheit. Im Sexualstrafrecht stehen meist sensible Themen im Fokus - dabei muss Ihnen nichts unangenehm sein. Durch unsere langjährige Erfahrung und erfolgreiche Verteidigung widmen wir uns professionell und kompetent Ihrem Fall.