Berufe mit Kindern
Sie haben beruflich mit Kindern zu tun – und sind beispielsweise Erzieher in einem Kindergarten oder Heim, Trainer in einem Sportverein oder Bademeister? Leider drohen auch dann –allerdings nur bei einer Verurteilung- erhebliche berufliche Folgen.
Denn immer dann, wenn Sie beruflich mit der die Betreuung, Beaufsichtigung, Erziehung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen zu tun haben, benötigen Sie neben dem „normalen“ Führungszeugnis zusätzlich ein erweitertes Führungszeugnis (mehr zu Führungszeugnis).
Dieses erfasst über die Inhalte des „normalen“ Führungszeugnisses hinaus, alle kinder- und jugendschutzrelevante Verurteilungen aus den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB.
Missbrauch von Beruf oder Gewerbe
Eine der wesentlichen Voraussetzungen für ein Berufsverbot ist der Missbrauch von Beruf oder Gewerbe dazu, Straftaten zu begehen.
Missbrauch von Beruf oder Gewerbe bedeutet hierbei die bewusste und planmäßige Ausnutzung der durch den Beruf oder das Gewerbe gegebenen Möglichkeit zur Begehung von Straftaten. Voraussetzung ist, dass die Möglichkeit des Missbrauchs in einem inneren Zusammenhang mit der Berufsausübung oder der Ausübung des Gewerbes ausgenutzt wird.
Weiter setzt ein Berufsverbot eine Verurteilung wegen einer erheblichen rechtswidrigen Tat voraus; zudem, dass von dem Verurteilten nach Eindruck des Gerichts in der Hauptverhandlung weitere erhebliche Straftaten unter Ausnutzung seiner beruflichen oder gewerblichen Möglichkeiten zu erwarten sind.
Sexualstraftaten im Führungszeugnis und Bundeszentralregister
Eintragungen von Sexualstraftaten im Führungszeugnis oder Bundeszentralregister (BZR) können für Betroffene überaus weitreichende Folgen haben. Oft werden die beiden Begriffe Führungszeugnis und Bundeszentralregister verwechselt, obwohl grundlegende Unterschiede vorliegen - unter anderem entscheidet die jeweilige Eintragung nämlich darüber, ob eine Vorstrafe vorliegt oder nicht. Da der Übergang von einem vergleichsweise niedrigen Strafmaß zu einem höheren manchmal in einem Tagessatz liegen kann, stellt sich die Beschäftigung mit dem Thema allerdings als durchaus komplex dar. Hierbei kann Sie in erster Linie ein Anwalt für Sexualstrafrecht vollumfänglich unterstützen.
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Was ist ein polizeiliches Führungszeugnis?
Das polizeiliche Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem BZR.
Zumeist verlangen potentielle Arbeitgeber, bei denen Sie sich bewerben, ein polizeiliches Führungszeugnis.
Im Gegensatz zum BZR enthält das Führungszeugnis nur gerichtliche Entscheidungen über eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen sowie gerichtliche Entscheidungen über eine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten. Ebenso sind darin Jugendstrafen enthalten, die höher als 2 Jahre sind und mithin nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können. Die verhängte Strafe muss also höher ausfallen, damit es zu einer Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis kommt.
Was ist das Bundeszentralregister (BZR)?
Das BZR wird vom Bundesamt für Justiz geführt. Es besteht aus dem Zentralregister und dem Erziehungsregister für Eintragungen nach Jugendstrafrecht.
Im BZR werden alle strafgerichtlichen Urteile registriert. Also auch diejenigen, die auf eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen bzw. unter eine Freiheitsstrafe unter 3 Monaten erkennen.
Sexualstraftaten und erweitertes Führungszeugnis
Für die Verteidigung im Sexualstrafrecht relevant ist das erweiterte Führungszeugnis. Denn eingetragen werden hier sämtliche, also auch geringfügige Verurteilungen wegen einer Sexualstraftat. Damit geht das erweiterte Führungszeugnis über das ‘normale’ hinaus.
Insbesondere ein Kindesmissbrauch Anwalt beschäftigt sich oft mit Eintragungen in erweiterten Führungszeugnissen, da diese immer dann benötigt werden, wenn beruflicher Umgang mit Kindern und Jugendlichen besteht.
Vorbestraft wegen einer Sexualstraftat?
Wird gegen Sie auf eine Geldstrafe von 91 oder mehr Tagessätzen oder auf eine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten erkannt, so steht dies auch im Führungszeugnis. In dem Fall gelten Sie als „vorbestraft“. In Anbetracht der massiven Strafen im Sexualstrafrecht gelten Sie daher in aller Regel bereits aufgrund einer einzigen Verurteilung wegen einer Sexualstraftat als „vorbestraft“. Oft wird die Strafe für Vergewaltigung, die sich am Ende des Strafspektrums befindet, angeführt - tatsächlich genügen im Bereich des Sexualstrafrechts jedoch auch kleinere Vergehen, um eine Vorstrafe zu erhalten. Umgekehrt gilt: Eine Geldstrafe von maximal 90 Tagessätzen sowie eine Freiheitsstrafe von maximal 3 Monaten steht nicht im Führungszeugnis, wenngleich sie im BZR steht. Hier gelten Sie als nicht vorbestraft.
Sexualstraftaten im Führungszeugnis und ihre Tilgungsfristen
Eintragungen aus dem polizeilichen Führungszeugnis werden auch wieder gelöscht. Die Art der Strafe ist allerdings entscheidend dafür, wann dies geschieht. Kritisch mit der Tilgungsfrist von Straftaten im Führungszeugnis wird es im Sexualstrafrecht:
Werden Sie wegen dem Vorwurf sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB), sexueller Missbrauch von Kindern (176 StGB; 176 a StGB), sexueller Nötigung, Vergewaltigung (§ 177 StGB) oder sexueller Missbrauch von Widerstandsunfähigen (§ 179 StGB a.F.) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt, beläuft sich die Tilgungsfrist der Sexualstraftat im Führungszeugnis auf 10 Jahre. 1 Jahr nach Tilgungsreife werden auch Eintragungen, die auf Grundlage von Sexualstraftaten im Führungszeugnis stehen, gelöscht. Eine Verurteilung kann also über Jahre hinaus schwerwiegende Nachwirkungen mit sich bringen; allzu oft genügt zum Beispiel die Behauptung, dass ein sexueller Missbrauch oder sogar eine Vergewaltigung vorliegt, um Existenzen zu erschüttern. In diesen Fällen bedarf es der Fachkompetenz eines Anwalts Vergewaltigung um sich gegen die Vorwürfe zur Wehr zu setzen und das soziale Stigma, welches durch eine Eintragung im Führungszeugnis droht, abzuwenden. Auf eine Löschung zu warten und sich damit sowohl vor einem potentiellen Arbeitgeber als auch seiner Familie und Freunden rechtfertigen zu müssen, kann keine Lösung sein. Dies ist umso wichtiger, weil die Schwelle zu Verurteilungen mit der Reform im Sexualstrafrecht 2016 noch ein Stück gesunken ist.
Sexualstraftaten im BZR und ihre Tilgungsfristen
Wie auch im Führungszeugnis ist die Tilgungsfrist von Sexualstraftaten im BZR weitaus höher als hinsichtlich der Verurteilung wegen sonstiger Straftaten.
Hier gilt: Werden Sie wegen dem Vorwurf sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB), sexueller Missbrauch von Kindern (176 StGB; 176 a StGB), sexueller Nötigung, Vergewaltigung ( § 177 StGB) oder sexueller Missbrauch von Widerstandsunfähigen (§ 179 StGB a.F.) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt, beläuft sich die Tilgungsfrist der Sexualstraftat auf 20 Jahre.
Berufsverbot
§ 70 Anordnung des Berufsverbots, bestimmt:
( 1 ) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er unter Missbrauch seines Berufs oder Gewerbes oder unter grober Verletzung der mit ihnen verbundenen Pflichten begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so kann ihm das Gericht die Ausübung des Berufs, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren verbieten, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und der Tat die Gefahr erkennen lässt, dass er bei weiterer Ausübung des Berufs, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges erhebliche rechtswidrige Taten der bezeichneten Art begehen wird.
Das Berufsverbot kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, dass die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht.
(2) War dem Täter die Ausübung des Berufs, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges vorläufig verboten (§ 132 a der Strafprozessordnung), so verkürzt sich das Mindestmaß der Verbotsfrist um die Zeit, in der das vorläufige Berufsverbot wirksam war. Es darf jedoch drei Monate nicht unterschreiten.
(3) Solange das Verbot wirksam ist, darf der Täter den Beruf, den Berufszweig, das Gewerbe oder den Gewerbezweig auch nicht für einen anderen ausüben oder durch eine von seinen Weisungen abhängige Person für sich ausüben lassen.
(4) Das Berufsverbot wird mit der Rechtskraft des Urteils wirksam. In die Verbotsfrist wird die Zeit eines wegen der Tat angeordneten vorläufigen Berufsverbots eingerechnet, soweit sie nach Verkündung des Urteils verstrichen ist, in dem die der Maßregel zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden konnten. Die Zeit, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist, wird nicht eingerechnet.
Alle Berufsgruppen
Strafrechtliche Vorwürfe können für alle Berufe beruflich negative Folgen wie Berufsverbot, § 70 StGB, vorläufiges Berufsverbots, § 132 a StPO und/ oder eine gewerberechtliches Untersagungsverfahren und Eintrag im „normalen“ Führungszeugnis und Eintrag im erweiterten Führungszeugnis bedeuten.
Für Heilberufe wie Ärzte, Hebammen und Heilpraktiker, Kammerberufe wie Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Architekten; Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst kommen ergänzend die jeweiligen berufsrechtlichen Verfahren und Sanktionsmöglichkeiten der jeweiligen Berufsordnungen hinzu.
Führungszeugnis|closed
Zudem gelten für alle Berufsgruppen, dass in das „normale“ Führungszeugnis bereits etliche Verurteilungen wegen einem Sexualdelikt eingetragen werden. Dies selbst dann, wenn die dafür ausgeurteilte Strafe eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten nicht überschreitet. Konkret gilt dies für die Delikte sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexueller Missbrauch von Kindern, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Widerstandsunfähigen, sexueller Missbrauch von Jugendlichen sowie Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger.
Daneben kann das Tatgericht neben der Strafe ein Berufsverbot aussprechen; daneben besteht die Möglichkeit eines vorläufigen Berufsverbots, § 132 a StPO und/ oder eines gewerberechtliches Untersagungsverfahren.
Lesen Sie hierzu ergänzend bitte gerne meine vertieften Ausführungen zu den Punkten Berufsverbot und Führungszeugnis.
Führungszeugnis / BZR/ erweitertes Führungszeugnis
Im Bundeszentralregister (BZR) sind alle strafgerichtlichen Verurteilungen einer Person, unabhängig von der Höhe der Strafe und der Art des Deliktes erfasst. Höhe der Strafe und Art des Deliktes sind indes relevant für die Bestimmung der Tilgungsfristen der Einträge im BZR. Die Tilgungsfristen liegen zwischen 5 – 20 Jahren.
Indes werden nicht alle Eintragungen im BZR auch automatisch im Führungszeugnis eingetragen.
Einfaches Führungszeugnis
Im Polizeilichen Führungszeugnis werden hingegen nicht alle Eintragungen aus dem BZR erfasst. So werden erstmalige (!) Geldstrafen mit einer Höhe von maximal 90 Tagessätzen, erstmalige Freiheitsstrafen bis zu 3 Monate Freiheitsstrafe und Jugendendstrafen bis zu 2 Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt sind, nicht im Polizeilichen Führungszeugnis erfasst.
Dementsprechend gelten Sie, solange Ihr Führungszeugnis – trotz etwaigem Eintrag im BZR- keinen Eintrag enthält, als nicht vorbestraft.
Lesen Sie mehr zu Sexualstraftaten im Führungszeugnis
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