MiStra
Die „Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen“, MiStra) regelt die Mitteilungspflichten von Staatsanwaltschaft und Gericht an andere Behörden insbesondere über Haftbefehl, Anklage Strafbefehl und Urteil gegen Ärzte, Apotheker, Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst, Heilpraktiker, Hebammen, Gewerbetreibende, Führerscheininhaber, Ausländische Mitbürger und Schüler.
Regelmäßig führt die Mitteilung über den Vorwurf eines Sexualdelikts sodann zu den entsprechenden berufsrechtlichen Verfahren; mithin zu Approbationswiderrufsverfahren bei den Heilberufen, Disziplinarverfahren bei Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst, berufsrechtlichen Verfahren vor den jeweiligen berufsständischen Kammern bei den „Kammerberufen“ (Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Architekten) sowie Gewerbeentzugsverfahren.
Folgen der Mitteilung über ein Sexualdelikt können sein: Ruhen, Widerruf der Approbation, Verlust des Beamtenstatus, Suspendierung, Zwangsurlaub, Kündigung, Verlust der Zulassung als Anwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Architekt und Entzug der Gewerbeerlaubnis.