Sexuelle Beleidigung bzw. Beleidigung auf sexueller Basis
Eine Beleidigung auf sexueller Basis, Sexuelle Beleidigung bzw. Sexualbeleidigung oder Sexuelle Belästigung ist vom Gesetz an sich nicht vorgesehen. Vielmehr ist einzig die „normale“ Beleidigung, § 185 StGB, als Angriff auf die Ehre durch Kundgabe von Missachtung bzw. Nichtachtung normiert. Dementsprechend vielfältig sind die Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Vorwürfe „Beleidigung auf sexueller Basis, Sexuelle Beleidigung/ Sexualbeleidigung / Sexuelle Belästigung. Denn eine Sexualbeleidigung gibt es im Grunde nicht!
Zugleich werden immer wieder Strafanzeigen erstattet bzw. aufgenommen wegen sexueller Beleidigung – dies zumeist wegen Handlungen, die tatbestandlich (mangels Nötigungshandlung und/oder Erheblichkeit der sexuellen Handlung) keine sexuelle Nötigung bzw. ein anderes Delikt darstellen, zugleich jedoch von dem bzw. der Betroffenen nicht ohne weiteres hingenommen werden wollen. Im Strafrecht relevante klassische Beispiele sind hier unter anderem folgende Handlungen:
- Griffe an die weibliche Brust,
- Berührungen am Po,
- ein aufgezwungener Kuss oder
- sexuelle Anspielungen.
Verteidigungsansätze bei sexueller Beleidigung
Indes: Strafbar im Sinne des Strafrechts ist eine derartige sexuelle Handlung des „Täters“ einzig dann, wenn mit ihm zugleich die Ehre des „Opfers“ gemindert werden soll! Genau hier liegen Verteidigungsansätze beim Vorwurf der sexuellen Beleidigung – denn zumeist geschehen derartige „Übergriffe“ doch wirklich aufgrund von (aus „Opfersicht“ mit Distanzlosigkeit gepaarter) Bewunderung und Affinität zu dem „Opfer“ - und gerade nicht, um gegenüber dem „Opfer“ Missachtung kundzutun!
Nehmen Sie Vorwürfe wegen Beleidigung auf sexueller Basis bzw. Sexuelle Beleidigung bitte dennoch ernst. Denn ersticken Sie derartige Vorwürfe nicht im Keim, „basteln“ Ermittlungsbehörden hieraus immer wieder gerne auch den Vorwurf der sexuellen Nötigung — ein Tatbestand welcher im Strafrecht durch § 177 StGB geregelt wird.
Beleidigung mit sexuellem Hintergrund
Im Strafrecht wird nicht jede als sexuelle Belästigung empfundene Berührung oder Aussage unter Strafe gestellt, denn: Nicht jede sexuell motivierte Handlung — auch wenn sie unter Umständen gesellschaftlich geächtet ist — stellt automatisch einen justiziablen Tatbestand nach dem Strafgesetzbuch (§ 184i StGB) dar.
Um den entgegenzuwirken, gehen Rechtsanwälte vermeintlicher Opfer häufig den Weg über den Vorwurf der sexuellen Beleidigung. Fakt ist jedoch: Der Tatbestand der sexuellen Beleidigung existiert im Strafgesetzbuch gar nicht. Die sexuelle Beleidigung ist im Sinne des Strafrechts kein eigener Tatbestand, sondern lediglich eine Fallgruppe der in § 185 StGB geregelten Beleidigung. Außerdem ist der Tatbestand der Beleidigung gemäß Strafrecht oft gar nicht erfüllt. Viele Anwälte versuchen jedoch, diese Strafbarkeitslücke durch den Vorwurf der sexuellen Beleidigung zu schließen.
Wird Ihnen eine Beleidigung auf sexueller Grundlage vorgeworfen, sollten Sie sich unbedingt von einem Anwalt für Sexualstrafrecht verteidigen lassen. So vermeiden Sie, für Berührungen oder verbalen Äußerungen haftbar gemacht zu werden, die nach geltendem Sexualstrafrecht gar nicht strafbar sind. Als Fachanwältin auf diesem Gebiet bin ich Ihre kompetente Ansprechpartnerin beim Vorwurf der sexuellen Beleidigung. Treten Sie jetzt mit mir in Kontakt und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.
Kontaktieren Sie michAls Spezialistin für Sexualstrafrecht konnte ich in den letzten Jahren nahezu 85% meiner Mandate erfolgreich abschließen. In der Regel, bevor es zu einer Anklage kam.
In welchen Fällen ist sexuelle Belästigung als Beleidigung strafbar?
Die im Gesetzt nach § 185 im Strafgesetzbuch geregelte Beleidigung deckt nicht die sexuelle Selbstbestimmung ab. Um den Tatbestand der Beleidigung zu erfüllen, muss die sexuell motivierte Handlung also neben der Geschlechtsbezogenheit auch eine selbstständig beleidigende Komponente aufweisen. Diese fehlt jedoch, wenn die körperliche Berührung oder verbale Äußerung, das vermeintliche Opfer nicht herabwürdigen und in seiner Ehre verletzen sollte. Oftmals ist genau das Gegenteil einer sexuellen Beleidigung der Fall: Der vermeintliche Täter will viel mehr zum Ausdruck bringen, dass er sich zum vermeintlichen Opfer hingezogen fühlt.
Ob neben der sexuellen Handlung eine Beleidigung — ob verbal oder körperlich — vorliegt, muss aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung immer individuell und abhängig vom Einzelfall geklärt werden. Aus diesem Grund sollten Sie in jedem Fall auf einen kompetenten Anwalt für Sexualstrafrecht setzen. Als erfahrene Strafverteidigerin kenne ich das Gesetz wie meine eigene Westentasche und biete Ihnen juristische Unterstützung in dieser misslichen Lage.
Sexuelle Beleidigung & StGB: Welche Strafe zieht ein Schuldspruch nach sich?
Wie Sie bereits wissen, ist die sexuelle Beleidigung kein eigener Tatbestand im Strafgesetzbuch. Daher droht für eine Beleidigung mit sexuellem Hintergrund dasselbe Strafmaß wie bei anderen Formen der Beleidigung auch. Strafen sind — abhängig von der Schwere der rechtswidrigen Tat — in der Regel:
- Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahre
- Geldstrafen
Meine langjährige Erfahrung als Fachanwältin für Sexualstrafrecht zeigt: Gerichte schätzen Beleidigungen mit sexueller Motivation meist als sehr schwer ein, wodurch bei einer Verurteilung auch sehr hohe Strafen verhängt werden. Neben Freiheitsentzug und finanziellen Strafen zieht ein Schuldspruch oftmals auch weitere Folgen nach sich und belastet Täter auch in privater, beruflicher und gesellschaftlicher Hinsicht. Dies gilt insbesondere, wenn die sexuelle Beleidigung als sexuelle Belästigung nach § 184i StGB eingestuft wird. Daher sollten Sie sämtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit sexuellen Vergehen — körperliche wie verbale — ernst nehmen und ihnen von Anfang an mit fachgemäßer juristischer Unterstützung eines Rechtsanwalts begegnen. Als Fachanwältin für Sexualstrafrecht können Sie auf mich bauen!
Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Schriften
I.
Die Frage, durch welche Eigenschaften sich kinderpornografische Schriften definieren, hat im Januar 2015 durch eine Gesetzesänderung eine neue Antwort erhalten. Obwohl diese Änderung zu einer einfacheren Verurteilung führen kann, bestehen für Anwälte im Sexualstrafrecht auch weiterhin wertvolle Verteidigungsansätze.
Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Schriften, § 184b StGB, stellt neben den Tatbeständen Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften (§ 184c), Verbreitung gewalt- oder tierpornografischer Schriften (§ 184a) und Verbreitung pornografischer Schriften (§ 184) die Delikte verbotener Pornografie dar. Bei einem Vorwurf dieser Art sollten Sie unbedingt einen Anwalt für Kinderpornografie konsultieren.
„Schriften“ umfasst jegliche Verkörperung der Inhalte, mithin Bilder, Videos und sonstiges Datenmaterial in jeglichen Kommunikationsmedien des Internets, insbesondere Social Media, Foren, Boards, E-Mails, Instant-Messaging, Chats, Clouds und Filesharing.
Kinderpornografie wird in den meisten Ländern stark verfolgt.
Die Änderung von § 184b – Folgen für die Definition kinderpornografischer Schriften (Kinderpornografie)
Eine wichtige Änderung für Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie: Seit der Gesetzesänderung im Januar 2015 gilt in Reaktion auf die Edathy-Affäre gem. § 184b Abs. 1 jede pornografische Schrift (Definition gem. § 11 Absatz 3 StGB) als kinderpornografisch, wenn sie:
- sexuelle Handlungen von, an oder vor einem Kind zeigt; ferner, wenn sie
- ein ganz oder teilweise unbekleidetes Kind in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigt; sowie, wenn sie
- die unbekleideten Genitalien oder das unbekleidete Gesäß eines Kindes in „sexuell aufreizender“ Weise abbildet.
Diese nunmehr sehr detaillierte Legaldefinition der Gesetzesnovelle löst die seit 2008 geltende Legaldefinition kinderpornografischer Schriften als Schriften, „die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zeigen“, ab. Folgender Umstand verdeutlicht die Notwendigkeit, im Rahmen des Verdachts einen erfahrenen Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie hinzuzuziehen:
Mithin tritt neben die Strafbarkeit der Abbildung der sexuellen Handlung gleichrangig die Abbildung einer entsprechend sexualisierten Körperhaltung; ferner die Abbildung der Genitalien. Hierbei führt sie die unbestimmten Rechtsbegriffe „unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung“ und „in sexuell aufreizender Weise“ sowie „sexuell aufreizende Wiedergabe“ ein.
Dabei entscheidet nunmehr die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe „unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung“, „in sexuell aufreizender Weise“ und „sexuell aufreizender Wiedergabe“ über die Abgrenzung zwischen strafbarer Kinderpornografie und straflosen Kinderbildern.
VERSCHÄRFUNG FÜR POSING-BILDER, NAHAUFNAHMEN UND BILDER SCHLAFENDER KINDER
Praktische Auswirkungen hat die neue Legaldefinition der kinderpornografischen Schriften, insbesondere auf sog. Posing-Bilder. Entscheidend für Strafverteidiger bzw. Anwälte bei Kinderpornografie: Nahaufnahmen der Genitalien von Kindern sowie Bilder teilweise bekleideter schlafender Kinder unterfallen nunmehr ebenfalls grundsätzlich der Strafbarkeit.
Strafandrohung bei Kinderpornografie im Einzelnen: Neuerungen seit dem 01.07.2021
Die Strafandrohung für § 184b StGB — Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften — hat sich zum 01.07.2021 mit einer Gesetzesänderung im Strafrecht nochmals drastisch verschärft.
Hierbei lassen sich folgende Konstellationen unterscheiden:
Das Verbreiten, Der-Öffentlichkeit-zugänglich-machen, Sich-Verschaffen, Herstellen, Beziehen, Liefern, Anbieten, Bewerben von Kinderpornografie steht nach neuer Rechtslage seit dem 01.07.2021 grundsätzlich unter einer Freiheitsstrafe von mindestens einem und bis zu zehn Jahren (§ 184b Abs. 1 StGB). Damit gilt die Straftat nicht mehr als Vergehen (Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren), sondern als Verbrechen (Delikte, deren Strafrahmen mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe beginnt). Einen minder schweren Fall der Kinderpornografie kennt die Norm nicht. Deshalb ist die Vertretung durch einen fähigen Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie enorm wichtig.
Diese Strafschärfung sollte zur effektiveren Bekämpfung sexualisierter Gewalt dienen. Dabei muss vorausgesetzt sein, dass es sich um ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen handelt.
Eine geringere Strafe – eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren – ist für den Fall vorgesehen, dass es sich um Kinderpornografie handelt, die kein wirkliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen darstellt (§ 184b Abs. 1 Satz 2 StGB).
Wird die Straftat jedoch gewerbsmäßig oder als Bandenmitglied begangen, dann wird man mit einer Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren (also zwischen zwei und 15 Jahren Freiheitsstrafe) bestraft, soweit die kinderpornografischen Inhalte ein tatsächliches oder ein wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (§ 184b Abs. 2 StGB). Bislang galt hierfür eine Strafandrohung einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein erfahrener Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie ist in Anbetracht der hohen Strafen in jedem Fall zurate zu ziehen.
Weiter droht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren anstatt wie zuvor mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe (§ 184b Abs. 3 StGB) demjenigen, der „es unternimmt, sich den Besitz an einer kinderpornografischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen, oder wer eine solche Schrift besitzt“. Gleichzeitig werden die entsprechenden Datenträger, auf denen sich das inkriminierte Material befindet, eingezogen.
Einzig in der Strafzumessung wird bei bloßen Posing-Darstellungen strafmildernd berücksichtigt, dass diese regelmäßig nicht mit dem Schweregrad harter Kinderpornografie vergleichbar sind. Hier kann ein Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie strafmildernd einwirken.
Berufliche Folgen
Der Erwerb und der Besitz von Kinderpornografie ist aus gesellschaftspolitischen Gründen mit einer massiven Strafdrohung sowie einschneidender weiterer strafrechtlicher Konsequenzen (Hausdurchsuchung, Sicherstellung und Einziehung sämtlicher inkriminierter PCs und Speichermedien, polizeilicher Vorladung und Vernehmung, erkennungsdienstliche Behandlung, unter Umständen Untersuchungshaft, gesellschaftliche Ächtung) bedroht.
Zudem kann eine Verurteilung wegen des Besitzes von Kinderpornografie, selbst wenn es sich nur um eine einzelne Datei handelt, erhebliche berufliche Konsequenzen haben. Insbesondere Rechtsanwälte und Ärzte können aufgrund einer solchen Verurteilung ihre Zulassung oder Approbation verlieren. Ebenso droht Lehrern, Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst die Entlassung aus dem Dienstverhältnis.
…bekannte Probleme durch Strafverschärfung
Mit der am 01.07.2021 in Kraft getretenen Strafrahmenverschärfung und der Hochstufung zum Verbrechen ist es der Staatsanwaltschaft nicht mehr möglich, den Besitz von Kinderpornografie wegen Geringfügigkeit gemäß § 153 StPO einzustellen oder unter Auflagen gemäß § 153a StPO von einer Strafverfolgung abzusehen. Auch die Erledigung mit einem Strafbefehl ohne Hauptverhandlung ist bei einem Verbrechen nicht mehr zulässig. Seit der Neuregelung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, Anklage zu erheben, wenn ein hinreichender Tatverdacht bezüglich des Besitzes von Kinderpornografie besteht. Eine Einstellung des Verfahrens wegen Kinderpornografie ist daher nicht mehr möglich.
Selbst bei besonders harmlosen Fällen, bei denen eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr schlichtweg nicht mehr angemessen wäre, kann das Verfahren — selbst mit der Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts — nicht eingestellt werden. Dies gilt auch für Situationen, die in der Praxis häufig vorkommen, wie zum Beispiel, wenn ein Teilnehmer einer WhatsApp-Gruppe ungefragt problematischen Inhalt postet. Wird dieser nicht sofort gelöscht, Missbilligung ausgedrückt und gegebenenfalls die Gruppe verlassen, droht eine Mindeststrafe von einem Jahr.
Weitere Fallkonstellationen betreffen Eltern, die entsprechende Fotos auf den Handys ihrer Kinder finden und sie zur Warnung oder Prüfung an andere Eltern der Schulklasse weiterleiten, oder Lehrer, die solche Bilder bei Schülern finden und sichern. In solchen Fällen machen sich die Eltern oder Lehrer selbst strafbar.
Gleiches gilt für Vorschaubilder im Internet oder vermeintliche "Spaßvideos", die in WhatsApp-Gruppen verschickt werden. Schon bei einem einzigen Bild, Vorschaubildern oder vermeintlichen Spaßvideos, die früher dem sogenannten Posingbereich zugeordnet wurden, können die genannten Strafen angewandt werden. Auch jene Vorschaubilder, die möglicherweise inmitten legaler Darstellungen von Pornografie im Internet zu finden sind, unterliegen der Mindeststrafe gemäß § 184b StGB.
Folgen auch für die Strafprozessordnung
In Anbetracht dieser Umstände mag es verwundern, dass der bloße Konsum von Kinderpornografie nicht strafbar ist! Strafbar sind vielmehr allein der Erwerb und der Besitz von Kinderpornografie. Indes ergeben sich hieraus erhebliche Verteidigungsspielräume!
Die Gesetzesänderung betrifft auch die Strafprozessordnung. So kann auch bei dringendem Tatverdacht hinsichtlich der Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte die Untersuchungshaft drohen.
Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr ist nur für bestimmte Delikte ein tauglicher Haftgrund. Ist eine Person dringend verdächtig, eine bestimmte Tathandlung des Straftatbestandes des Verbreitens, Erwerbens und Besitzens von kinderpornografischen Inhalten gewerbsmäßig oder bandenmäßig begangen zu haben (z. B. das Herstellen) und bezieht sich die Tat auf einen solchen kinderpornografischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen darstellt, so kann auch der Haftgrund der Wiederholungsgefahr ein Grund für eine Untersuchungshaft sein. Auch diesbezüglich ist die Betreuung durch einen erfahrenen Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie von Vorteil.
Die Verjährungsfrist bei Taten, die mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bedroht sind, beträgt zehn Jahre. Außerdem soll die Zeitspanne, in der das Herstellen kinderpornografischer Inhalte (genauer: solche, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben), verfolgt werden kann, verlängert werden.
Weiterführende Informationen zum Vorwurf Kindesmissbrauch oder Missbrauch von Schutzbefohlenen lesen Sie ebenfalls auf meiner Webseite.
RECHTSWIDRIGE ERLANGUNG VON BEWEISMITTELN KANN ZU BEWEISVERWERTUNGSVERBOTEN FÜHREN
Nicht immer verhalten sich Internetfahnder und Polizeibeamte bei Hausdurchsuchungen rechtmäßig, wenn es um das Aufspüren von kinderpornografischen Dateien geht. Vielmehr unterliegen auch die Ermittlungsbehörden bei der Überwachung rechtsstaatlichen Verhaltenspflichten.
In diesem Zusammenhang kann sich für den Beschuldigten und seinen Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie ein wichtiger Vorteil ergeben: Ein Verstoß hiergegen kann Beweisverwertungsverbote nach sich ziehen, sobald bei Fahndung und Hausdurchsuchung gegen Beweismittel auf rechtswidrige Weise erlangt werden.
EINSTELLUNG DES ERMITTLUNGSVERFAHRENS BEI KINDERPORNOGRAFIE?
Eine entscheidende Änderung für Strafverteidiger bzw. Anwälte bei Kinderpornografie: Da die Strafe für den Besitz sowie die Verbreitung von Kinderpornografie gemäß § 184b StGB in 2021 wesentlich angehoben wurde, wird es keine Einstellung im Ermittlungsverfahren mehr geben nach §153 oder §135a StPO. Auch der Besitz von Kinderpornografie kommt dann zur Anklage und wird als Verbrechen bestraft, und zwar mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe. Zwangsläufig wird es dann auch in jedem Fall zu einer Gerichtsverhandlung kommen, bei der sich der Angeklagte für sein Verhalten rechtfertigen muss.
STRAFBEFEHL WEGEN KINDERPORNOGRAFIE?
Häufig sind die Staatsanwaltschaften auf entsprechende Anregung der Verteidigung bereit, das Verfahren im Wege eines Strafbefehls zu beenden. Dies erspart Ihnen die öffentliche Hauptverhandlung; Sie müssen also nicht als „Angeklagter“ vor dem Strafgericht erscheinen, sondern erhalten den Strafbefehl diskret mit der Post. Rechtlich kommt ein rechtskräftiger Strafbefehl einem Urteil gleich.
Regelmäßig bietet es sich für Strafverteidiger bzw. Anwälte bei Kinderpornografie an, auf die Verfahrensbeendigung im Wege eines Strafbefehls gegenüber der Staatsanwaltschaft anzuregen und hierbei bereits eine bestimmte Strafobergrenze auszuhandeln. Hilfreich ist hierbei insbesondere, wenn wir in einer Verteidigerschutzschrift im Ermittlungsverfahren sämtliche Sie entlastende Umstände zusammenstellen. Hierzu zählen insbesondere auch persönliche Umstände in Ihrer Person, die Sie in einer bestimmten Lebensphase zum Konsum von Kinderpornografie veranlasst haben.
Anwalt § 184b StGB: Haben Sie eine Vorladung wegen Kinderpornografie erhalten?
Sind Sie mit dem Tatvorwurf konfrontiert, Materialien zu besitzen, die Kinder in pornografischer Weise darstellen? Dann stehen Ihrem Strafverteidiger bzw. Ihrem Anwalt für Kinderpornografie diverse Argumentationsmuster und Verteidigungsansätze zur Verfügung. Auf diese sollen in den nächsten Kapiteln noch genauer eingegangen werden.
Als erfahrene Strafverteidigerin und Fachanwältin für Strafrecht stehe ich Ihnen rund um den Tatbestand des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Schriften zur Verfügung. Haben Sie noch Fragen — etwa zur Vorladung selbst, zur Durchsuchung Ihrer Räumlichkeiten oder zum Strafmaß? Treten Sie jetzt für eine Beratung mit meiner Kanzlei in Kontakt.
Erwerb pornografischer Schriften
Der Erwerb kinderpornografischer Schriften setzt das wissentliche und willentliche „sich-Verschaffen“ pornografischer Schriften im Sinne einer „Datenherrschaft“ dergestalt voraus, dass die Inhalte jederzeit nach Belieben wieder aufgerufen, gelöscht oder wiederhergestellt werden können. Ein wichtiges Detail für Beschuldigte sowie Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie: Werden indes unwillentlich oder unwissentlich kinderpornografische Dateien, etwa über Verlinkung mit legaler Pornografie heruntergeladen, liegt hierin mangels Vorsatz kein Erwerb kinderpornografischer Schriften vor.
Besitz pornografischer Schriften
Zumindest hier differenziert die Rechtsprechung zwischenzeitlich, sofern die inkriminierten Daten bisher nur in den Arbeitsspeicher geladen wurden. Bloßes Betrachten kinderpornografischen Materials begründet also nicht mehr zwingend die Strafbarkeit!
Vormalig galt der Besitz kinderpornografischen Materials bereits dann als begründet, da ja bereits beim bloßen Betrachten von Kinderpornografie am PC automatisch Daten in irgendeinem Cache, also bereits im Arbeitsspeicher abgelegt wurden.
Eine signifikante Änderung für Beschuldigte sowie Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie: Nunmehr ist der Tatbestand Besitz von Kinderpornografie nicht mehr bereits dann schon erfüllt, wenn die inkriminierten Daten beim Betrachten im Arbeitsspeicher gespeichert werden. Vielmehr nur und erst dann, wenn das kinderpornografische Material im Festplatten-Cache abgelegt werden.
Denn damit können die Inhalte jederzeit beliebig reaktiviert und erneut aufgerufen werden, so dass der Betroffene aufgrund der Speicherung im Browser-Cache Verfügungsgewalt über die Daten und somit Besitz an den Daten hat.
Somit besteht also weiterhin die Gefahr der Strafbarkeit auch ohne bewussten Download auf die Festplatte oder externe Speichermedien, denn der PC speichert das kinderpornografische Material automatisch in den Browser-Cache und damit im Festplatten-Cache.
Der für die Strafbarkeit wegen Besitz von Kinderpornografie erforderliche Besitzwille gilt sonach nur dann, wenn das jeweilige Datenmaterial nach dem Betrachten nicht sofort manuell gelöscht wird. Die Vertretung durch einen kompetenten Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie kann insbesondere in solchen Details kriegsentscheidend sein.
WANN LIEGT EIN VERBREITEN PORNOGRAFISCHER SCHRIFTEN VOR?
Ein Verbreiten pornografischer Schriften nach §184 liegt etwa beim Filesharing vor, indem die inkriminierten Dateien beim Herunterladen gleichzeitig anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden – vorausgesetzt, es erfolgt ein tatsächlicher Lesezugriff durch Dritte.
Für das Verbreiten muss damit die übertragene Datei entweder auf einem permanenten Medium gespeichert oder im Arbeitsspeicher des Rechners angekommen sein, erfordert also den tatsächlichen Zugriff.
FILESHARING
Filesharing, mithin das Herunterladen und Tauschen von Dateien im Internet mittels entsprechender Software wie „bittorrent“, „edonkey“ oder „emule“ ist grundsätzlich rechtswidrig.
TAUSCHBÖRSEN
In Tauschbörsen, also einem Netzwerk von Rechnern ohne zentralen Server, stellen Nutzer Dateien zum Upload bereit und lassen diese von anderen Nutzern downloaden, so dass die Dateien im Internet verteilt werden. Wesentlich für Beschuldigte sowie Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie ist, dass hierbei jeder Nutzer, der eine Datei downloadet, diese auch wieder zum Upload durch Dritte freigeben muss. Ist eine Datei gespeichert, können auch die anderen Nutzer der Tauschbörse auf diese Datei zugreifen. Verbreiten von Kinderpornografie ist demnach bereits dann gegeben, sobald ein anderer Nutzer der Tauschbörse auf die entsprechende Datei zugreift.
KEIN VERBREITEN VON KINDERPORNOGRAFIE BEI GEZIELTER ZUSENDUNG AN EINZELPERSONEN!
Der BGH hat mit Beschluss vom 22.01.2015 – 3 StR 490/14 klargestellt, dass das Verbreiten von (Kinder)-Pornografie die Weitergabe des Bildmaterials an eine nicht mehr individualisierbare Vielzahl von Personen voraussetzt. Entscheidend ist, dass der Personenkreis der Empfänger nicht mehr kontrollierbar ist. Eine wichtige Feinheit für Beschuldigte und Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie: Wird also der Inhalt hingegen ganz gezielt nur an eine Einzelperson versandt, so liegt grundsätzlich keine Verbreitung im Sinne der Verbreitungstatbestände vor.
Damit hat der BGH das Verfahren gegen einen Mann wegen Verbreitens jugendpornografischer Schriften eingestellt. Dieser hatte Bilder mit jugendpornografischem Inhalt gezielt an Einzelpersonen versandt; dafür hatte ihn das Strafgericht zunächst wegen Verbreitung jugendpornografischer Schriften verurteilt.
II.
Verteidigungsansätze gegen den Vorwurf "Besitz und Erwerb pornografischer Schriften"
Gute Verteidigungsansätze bestehen hier noch dann, wenn bei dem Betroffenen nur wenige Bilder bei gleichzeitig kurzer Verbindungsdauer gefunden werden. Denn dann lässt sich von einem fähigen Strafverteidiger respektive Anwalt für Kinderpornografie argumentieren, dass er zwar Kinderpornografie konsumierte, indes nicht wusste, dass die Daten im Cache gespeichert sind, und er sonach nicht wissentlich und willentlich Besitz an den Daten erlangte.
Weitere erfolgreiche Verteidigungsansätze ergeben sich dann, wenn mehrere Nutzer eines Internetanschlusses oder eines PC in dem fraglichen Tatzeitraum auf den Internetanschluss bzw. PC hatten. Dann kann Ihnen der Erwerb, Besitz oder die Verbreitung inkriminierter Pornografie nicht zugeordnet werden, sodass das Verfahren eingestellt werden muss!
Vorab ist durch den Strafverteidiger oder Anwalt für Kinderpornografie indes Ihre Ermittlungsakte und damit Akteneinsicht anzufordern — nebst Auswertungsbericht, der bei Ihnen angeblich sichergestellten Datenträger, um zu prüfen, ob es sich bei dem darauf enthaltenen Datenmaterial überhaupt um Kinderpornografie handelt!
Verteidigungsansatz: Liegt überhaupt Kinderpornographie vor?
VERTEIDIGUNGSANSATZ: LIEGT ÜBERHAUPT KINDERPORNOGRAPHIE VOR?
POSING-DARSTELLUNGEN
Posing-Darstellungen sind Darstellungen eines Kindes in sexuell besonders aufreizender Haltung, ohne dass dabei direkt eine sexuelle Handlung vorgenommen wird.
POSING NACH BISHERIGER RECHTSLAGE
Wichtig für den Beschuldigten und Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie: Waren bislang kinderpornografische Schriften als solche definiert, „die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern“ (§ 184 b Abs. 1 StGB a.F. ab 5.11.2008) zeigten, gilt nunmehr als kinderpornografisch, wenn
sexuelle Handlungen von, an oder vor einem Kind,
ein ganz oder teilweise unbekleidetes Kind in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder die unbekleideten Genitalien oder das unbekleidete Gesäßes eines Kindes in „sexuell aufreizender“ Weise gezeigt werden.
Posing-Bilder, mithin Bilder, die Kinder in sexuell aufreizender Pose zeigen, ohne dass diese dabei direkt eine sexuelle Handlung vornehmen, waren sonach zur Gesetzesänderung im Januar 2015 nur dann strafbar, wenn dabei Genitalien oder Gesäß des Kindes unbekleidet waren. Eine möglicherweise ausschlaggebende Änderung für Beschuldigte und Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie: Indes blieben sie straflos, wenn Kinder hierbei etwa Reizwäsche trugen. Dies auch dann, wenn das Posieren in Reizwäsche möglicherweise noch sexuell aufdringlicher als das unbekleidete Posieren war. Dies hat sich nun geändert.
„POSING“ NACH NEUER RECHTSLAGE
Denn durch die Einführung des neuen Rechtsbegriffs „ganz oder teilweise unbekleidet“ in die Legaldefinition kinderpornografischer Schriften sind nunmehr auch Posing-Bilder von Kindern in Reizwäsche strafbar; mithin Posing-Bilder, bei denen Genitalien und Gesäß bedeckt sind. Vorausgesetzt, es verbleibt der objektiv erkennbare Zusammenhang zwischen unbekleideten Körperteilen und sexualisierter Pose.
Bilder eines natürlich schlafenden Kindes können damit aus der Strafbarkeit ausscheiden.
NACKTBILDER VON KINDERN NUNMEHR AUCH STRAFBAR?
Auch folgende Änderung ist für den Beschuldigten und Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie von Substanz: Mit der Gesetzesneufassung, die ab 26.01.2015 in Kraft ist, sind auch Nacktaufnahmen von Kindern generell strafbar sofern sie pornografisch und auf die Erregung sexueller Reize gerichtet sind.
Denn die neue Legaldefinition kinderpornografischer Schriften nimmt die Abbildung der „unbekleideten Genitalien oder das unbekleidete Gesäß eines Kindes in „sexuell aufreizender“ Weise“ ausdrücklich auf.
Ausgenommen hiervon sind selbstverständlich private Fotos und Bilder eines unbekleideten Kindes in Alltagssituationen ohne sexuellen Bezug wie etwa am Strand.
Wie wichtig die Vertretung durch einen fähigen Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie ist, zeigt folgendes Szenario: Jüngste Erfahrungen, wie etwa in einem Verfahren des Landgerichts Augsburg im Spätjahr 2021, zeigen indes eine schleichende gesellschaftliche Missbilligung auch derartiger Bilder.
So hatte mein Mandant die aus dem Jahr 2010 stammenden und damals von seiner Partnerin, der Mutter des fotografierten Kindes, erstellten Urlaubsbilder noch auf einer Speicherkarte abgelegt. Die Bilder zeigen ein damals 10-jähriges unbekleidetes Mädchen auf einer Strandliege an einem öffentlichen, gut besuchten Strand am Gardasee.
Im Rahmen einer Hausdurchsuchung in anderer Sache wurden diese von den Ermittlungsbehörden entdeckt. Folge: Verurteilung wegen Besitz von Kinderpornografie in erster Instanz. Beim Landgericht konnten wir sodann die Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO erreichen. In diesem Fall machten also Kompetenz, Erfahrung und Kreativität des Strafverteidigers bzw. Anwalts für Kinderpornografie den Unterschied.
Sexuelle Handlungen von, an oder vor einem Kind
Der neue unbestimmte Rechtsbegriff in der Legaldefinition kinderpornografischen Materials gem. § 184 b Abs. 1 StGB,
die Abbildung „sexueller Handlungen von, an oder vor einem Kind“ stellt den Begriff der sexuellen Handlung in den Vordergrund.
Gleichzeitig ergeben sich auch hieraus Verteidigungsansätze.
Im Einzelnen:
Verteidigungsansatz: Sexuelle Handlung
Der Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie verfolgt diesen Ansatz: Strafbar sind nur diejenigen sexuellen Handlungen, die auch erheblich sind.
Voraussetzung ist demnach zum einen der Sexualbezug der Handlung; dieser scheidet etwa bei sozialüblichen Verhalten (Küsse auf die Wange, sozialübliche Umarmungen) aus.
Vielmehr sind sexuelle Handlungen mit Kindern in erster Linie oraler, vaginaler und analer Geschlechtsverkehr mit Kindern; ebenso das Manipulieren an Geschlechtsteilen von Kindern, sei es durch sich selbst oder Dritte; ebenso Posieren von Kindern ohne Abbildung Dritter.
Verteidigungsansatz: Erheblichkeit
Der Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie verfolgt jenen Ansatz: Ob eine sexuelle Handlung auch erheblich ist, bestimmt sich im Einzelfall nach der Art, Intensität und Dauer der sexuellen Handlung. Demnach kann eine auch nur sehr kurze Berührung erheblich sein, wenn sie entsprechend intensiv ist. Als weiteres Kriterium bei der Bestimmung der Frage, ob eine sexuelle Handlung erheblich ist, bezieht die Rechtsprechung auch entsprechende Begleitumstände zwischen den Beteiligten mit ein. Mithin etwa, ob sich die Beteiligten bereits zuvor kannten und welcher Art ihre Beziehung bislang zueinander war.
Verteidigungsansatz: Unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung
Der Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie wählt folgenden Ansatz: Weiterer unbestimmter Rechtsbegriff innerhalb der Legaldefinition von Kinderpornografie und damit zugleich Verteidigungsansatz ist der Begriff der „unnatürlich geschlechtsbetonten Körperhaltung“.
Eine unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung liegt vor bei der Abbildung eines Kindes in sexuell aufreizender und für sein jeweiliges Alter untypischer Körperhaltung.
Demnach kann auch die Aufnahme eines nackten Kindes, das mit gespreizten Beinen in einem Planschbecken sitzt, straflos sein, sofern diese Sitzhaltung für das jeweils aktuelle Alter des Kindes alterstypisch ist.
Verteidigungsansatz: Ganz oder teilweise unbekleidet
„teilweise unbekleidet“ bedeutet sinngemäß, dass das Kind bei der Aufnahme altersuntypisch und unangemessen oder zumindest in einer Weise bekleidet ist, aus der sich der Sexualbezug des Bildes aus objektiver Sicht aufdrängt.
Typische Beispiele einer „teilweisen Unbekleidung“ sind hier durchsichtige Stoffe und Reizwäsche.
Auch jener Verteidigungsansatz kann vom Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie verfolgt werden: „Teilweise unbekleidet“ bedeutet sinngemäß, dass das Kind bei der Aufnahme altersuntypisch und unangemessen oder zumindest in einer Weise bekleidet ist, aus der sich der Sexualbezug des Bildes aus objektiver Sicht aufdrängt.
Typische Beispiele einer „teilweisen Unbekleidung“ sind hier durchsichtige Stoffe und Reizwäsche.
Indes kann auch bei Bildern von Kindern in Badebekleidung oder alterstypischer Unterwäsche dann das Merkmal „teilweise unbekleidet“ erfüllt sein, wenn die jeweilige Bekleidung der konkreten Aufnahmesituation nicht angemessen ist. Aus der Strafbarkeit auszuscheiden sind sonach abermals Aufnahmen von Kindern in Badebekleidung im Schwimmbad oder am Strand.
Verteidigungsansatz: In sexuell aufreizender Weise
Der Strafverteidiger bzw. *Anwalt für Kinderpornografie* setzt an folgender Stelle an: Ob eine Aufnahme „sexuell aufreizend“ ist, bestimmt sich im Einzelfall anhand der jeweils konkreten Aufnahmesituation, Bildausschnitt und Perspektive.
Insbesondere dürften damit regelmäßig Aufnahmen in arrangierter Atmosphäre und fokussierte Darstellungen nackter Kinder auch in scheinbaren Alltagssituationen wie etwa mit gespreizten Beinen beim Baden oder auf Betten als sexuell aufreizend gelten und damit strafbar sein.
SEXUELLER MISSBRAUCH DURCH VERSENDEN VON KINDERPORNOGRAPHIE AN EIN KIND?
BESONDERHEIT: VERBREITUNG JUGENDPORNOGRAPHISCHER SCHRIFTEN
Versenden Sie indes gezielt ein jugendpornografisches Bild an ein Kind, machen Sie sich nicht wegen Verbreiten jugendpornografischer Schriften, § 184 c Abs. 1 StGB strafbar.
Weiter wertet das Gesetz das bloße Zeigen eines jugendpornografischen Bildes nicht als strafbare Einwirkung auf das Kind.
Verteidigungsansatz: Vorsatz über Alter der abgebildeten Kinder und technische Einstellungen
Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie wählen folgenden Ansatz: Fahrlässiger Besitz, Erwerb oder Verbreiten kinderpornografischer Schriften gibt es nicht! Vielmehr ist § 184 b ein reines Vorsatzdelikt; setzt also Wissen und Wollen des Erwerbs, Besitz oder Verbreitens kinderpornografischer Schriften gem. § 184 StGB voraus. Allerdings setzt Vorsatz nicht zwingend sicheres Wissen oder Absicht voraus. Vielmehr genügt für die Annahme von Vorsatz bereits die billigende Inkaufnahme des Taterfolgs. Vorausgesetzt, die Möglichkeit des Taterfolgs liegt nicht völlig fern; und man findet sich damit ab. Bei der Strafbarkeit wegen Kinder- und Jugendpornografie also etwa damit, dass die abgebildeten Kinder auch noch unter 14 Jahre alt sein könnten.
Entscheidend für diesen Ansatz der Verteidigung durch den Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie: Vertraut man indes ernsthaft darauf, dass der Erfolg nicht eintreten wird, die abgebildeten Kinder also beispielsweise bereits über 14 Jahre alt waren, und hatte dazu auch berechtigte Ansatzpunkte, scheidet vorsätzliches Handeln und damit auch eine Strafbarkeit nach § 184 b StGB aus.
Vielmehr liegt dann nur strafloses, (bewusst) fahrlässiges Handeln vor. Gemeinsam zwischen Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit ist, dass man die Tatbestandsverwirklichung für möglich hält.
VORSATZ ODER BEWUSSTE FAHRLÄSSIGKEIT BEI § 184 B STGB ?
Die Frage, ob Sie bei Besitz, Erwerb und Verbreitung von Kinderpornografie vorsätzlich oder nur bewusst fahrlässig gehandelt haben, entscheidet sonach über Ihre Strafbarkeit wegen Kinderpornografie. Warum die Vertretung durch einen kompetenten Strafverteidiger bzw. Anwalt für Sexualstrafrecht so wichtig ist, zeigt folgendes: Indes halten die Gerichte regelmäßig die Behauptung, man habe nur fahrlässig gehandelt, etwa die abgebildeten Personen für älter gehalten oder den Inhalt einer Website nicht gekannt, als reine Schutzbehauptung. Ebenso als Schutzbehauptung wird seitens der Gerichte zunächst die Behauptung gewertet, man habe unbewusst über Tauschbörsen kinderpornografische Dateien heruntergeladen und die automatischen Einstellungen einer Tauschbörse nicht gekannt.
Indes kann die Auffassung der Gerichte über eine Schutzbehauptung widerlegt werden, wenn sich die subjektive Behauptung durch entsprechende objektive Beweise stützen lässt.
Das dürfte regelmäßig bei einem Irrtum über das Alter der dargestellten Kinder möglich sein.
Ferner lässt sich die Auffassung der Gerichte über eine Schutzbehauptung auch dann widerlegen, wenn die Verteidigung für Sie nachweisen kann, dass Sie über verschiedene Links auf kinderpornographische Internetseiten in einer Weise geleitet wurden, dass diese in den Arbeitsspeicher Ihres PC gelangen konnten.
Verteidigungsansatz: Mehrpersonenhaushalt
Im Zentrum des folgenden Verteidigungsansatzes von Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie ist die Wohnsituation. Leben Sie mit mehreren Personen gemeinsam in einem Haushalt und teilen Sie sich einen Internetanschluss? Hatten Sie häufig Besuch, der auch Ihren Internetanschluss nutzte? Hatten/ haben Sie ein ungesichertes W-LAN-Netzwerk?
Betreiben Sie unter Ihrer IP-Adresse mehreren PCs?
Dann ist das seitens der Ermittlungsbehörden bei Ihnen aufgefundene kinderpornografische Bildmaterial nicht zwingend Ihnen zuzurechnen. Vielmehr bleibt unklar, wer es heruntergeladen und verbreitet hat.
Auch kann zu Ihren Gunsten nicht ausgeschlossen werden, dass auch andere Personen in Ihrem Haushalt ohne Ihr Wissen entsprechende kinderpornografische Dateien – möglicherweise ebenfalls unwissend – heruntergeladen haben.
Verteidigungsansatz: Streaming und Tauschbörsen
Einschlägige Streaming- und Filesharing-Plattformen stellen den Fokus des folgenden Verteidigungsansatzes durch Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie dar: Hatten Sie Filme – auch solche ohne kinderpornografischen Inhalt – gestreamt?
Oder haben Sie über Tauschbörsen unwissentlich kinderpornografische Dateien herunterladen und möglicherweise abgespeichert, ohne deren konkreten Inhalt wahrgenommen zu haben? Im Einzelfall kann uns auch in diesem Fall noch eine straflose Einstellung des gegen Sie gerichteten Strafverfahrens gelingen. Vorausgesetzt, wir können belegen, dass es sich bei den von Ihnen heruntergeladenen Dateien um einen nur relativ geringen Anteil strafrechtlich relevanter Dateien handelte. Dies würde für ein nur unbewusstes Herunterladen und Speichern des kinderpornografischen Materials sprechen.
Für die Verteidigung durch Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie gilt es demnach, dass nachgewiesen wird, dass Ihnen die datentechnischen Hintergründe der Arbeitsweise von Tauschbörsen nicht bekannt waren. Insbesondere nicht der Umstand, dass sobald Sie innerhalb einer Tauschbörse auf eine Datei zugreifen, aufgrund der Grundeinstellungen der Tauschbörse diese unmittelbar heruntergeladene Dateien umgehend wieder anderen Nutzern zum Tausch angeboten wird.
Verteidigungsansatz: Missbrauch Internetanschluss
Mittels Schadstoffsoftware ist es möglich, dass Dritte ohne Ihr Wissen auf Ihren Internetanschluss zugreifen, und kinderpornografisches Material auf Ihrem PC speichern.
Der Nachweis hierüber ist ein wertvoller Verteidigeransatz für Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie!
Kontaktieren Sie michGerade kleine Details können für meine Mandanten kriegsentscheidend sein und wertvolle Verteidigungsspielräume schaffen. Hier setze ich als Fachanwältin an.
III.
Kinderpornografie und Führungszeugnis
Ob Sexualstraftaten im Führungszeugnis Erwähnung finden, hängt ganz von dem Ausmaß der Straftat ab. Die gute Nachricht: eine Geldstrafe wegen Kinderpornografie von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe erscheint nicht im einfachen Führungszeugnis! Vorausgesetzt, es befinden sich keine weiteren Verurteilungen aus der Vergangenheit im Bundeszentralregister.
Wichtig für Beschuldigte und Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie: Im Gegensatz zu den meisten anderen Sexualstraftaten greift bei der Eintragung einer Verurteilung wegen Kinder- und Jugendpornografie bis zu 90 Tagessätzen die Ausnahme des § 32 Abs. 1 Satz 2 BZRG nicht.
So macht dieser bei etlichen Sexualstraftaten eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass Verurteilungen unter 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe unter 3 Monaten grundsätzlich nicht in das Führungszeugnis eingetragen werden.
So etwa
- § 174 StGB: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
- § 174a StGB: Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen
- § 174b StGB: sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
- § 174c StGB: sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
- § 176 bis § 176b StGB sexueller Missbrauch von Kindern
- § 177 StGB: sexueller Übergriff
- § 180 Abs. 3 StGB Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger in einem Dienst- Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis
- § 182 StGB: sexueller Missbrauch von Jugendlichen
Kinderpornografische Schriften gem. § 184b StGB sind in der Auflistung der Ausschlussgründe gem. § 32 Abs. 1 Satz 2 nicht erfasst; eine Verurteilung von nicht mehr als 90 Tagessätzen bzw. nicht mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe wird also nicht in ein einfaches Führungszeugnis aufgenommen. Umso wichtiger ist es, sich von einem fähigen Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie vertreten zu lassen.
AUSNAHME: ERWEITERTES FÜHRUNGSZEUGNIS!
Des Weiteren wurde auch das Bundeszentralregistergesetz geändert.
In der Zukunft ist bereits bei geringfügigen Verurteilungen eine Aufnahme in das erweiterte Führungszeugnis für die Dauer von zehn Jahren unweigerlich.
Benötigen Sie indes ein erweitertes Führungszeugnis, etwa, weil Sie im sozialen Bereich oder mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, wird darin eine Verurteilung wegen Kinder- und Jugendpornografie auch dann aufgenommen, wenn sie 90 Tagessätze Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von 3 Monaten nicht übersteigt.
Ähnlich wie die Reform des Sexualstrafrechts führt die Neuauslegung bestimmter Rechtsbegriffe zu einer notwendigen Umorientierung für Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie. Dennoch lässt sich mit dem richtigen Verteidigungsansatz enorm viel erreichen.
Anwalt Exhibitionismus: Vorwurf exhibitionistischer Handlungen nach § 183 StGB
§ 183 StGB stellt Exhibitionismus bzw. exhibitionistische Handlungen und die Erregung Öffentlichen Ärgernisses unter Strafe. Der Paragraf schützt die sexuelle Selbstbestimmung des Einzelnen vor der unerwünschten Konfrontation mit der Sexualität Dritter. Exhibitionismus und Erregen öffentlichen Ärgernissen werden in aller Regel mit Geldstrafe bestraft; häufig auch in der Form eines Strafbefehls. In seltenen Ausnahmen sind auch Freiheitsstrafen möglich.
Jeder Anwalt für Exhibitionismus wird Ihnen raten: Nehmen Sie Anzeigen wegen Exhibitionismus bzw. Erregung öffentlichen Ärgernisses trotz der relativ milden Strafdrohung dennoch ernst und wehren Sie sich gegen unberechtigte Vorwürfe. Denn auch Verurteilungen wegen Exhibitionismus oder Erregung öffentlichen Ärgernisses können Eintragungen im Bundeszentralregister (BZR) und Führungszeugnis nach sich ziehen bzw. zur Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung führen!
Denn häufig erfolgen hier Strafanzeigen und auch Verurteilungen vorschnell und zu Unrecht! Eine exhibitionistische Straftat setzt voraus, dass der Exhibitionist sein Glied öffentlich und gezielt in der Absicht entblößt, sich hierdurch sowie durch die Reaktion Dritter sexuell zu erregen. Die Strafbarkeit setzt weiter voraus, dass ein Dritter diese Handlung wahrnimmt und sich dadurch tatsächlich belästigt fühlt.
Sind Sie mit einem solchen Vorwurf konfrontiert, sollten Sie unbedingt einen Anwalt für Exhibitionismus konsultieren. Als erfolgreiche Strafverteidigerin und Fachanwältin unterstütze ich Beschuldigte kompetent und effektiv vor Gericht. Treten Sie jetzt mit mir in Kontakt.
Exhibitionismus & Rechtsanwalt: Verteidigungsansätze gegen den Vorwurf exhibitionistischer Handlungen
Hieraus ergeben sich Verteidigungsansätze! Denn der Täter des Exhibitionismus muss die Wahrnehmung seines entblößten Gliedes durch Dritte beabsichtigen, das heißt, es muss ihm gerade auf eine Wahrnehmung durch andere ankommen. Darüber hinaus muss eine andere Person das Verhalten des Exhibitionisten als sexuelle Handlung verstehen und sich hierdurch konkret belästigt fühlen, mithin Ekel, Schrecken oder Verärgerung empfinden.
Ein wichtiges Detail für die Strafverteidigung durch einen Anwalt für Exhibitionismus: Bleibt es indes bei einer sexuellen Handlung mit hinreichender Erheblichkeit wie etwa Masturbieren in der Öffentlichkeit, die ein Dritter – wie der „Täter“ sicher weiß — wahrnimmt und sich hierdurch negativ berührt fühlt, ist der Tatbestand des Erregen Öffentlichen Ärgernisses, § 183 a StGB, erfüllt. Dadurch ergeben sich demnach auch gegen den Vorwurf des Erregens öffentlichen Ärgernisses aufgrund relativ hoher Tatbestandsvoraussetzungen hinreichende Verteidigungsansätze!
Exhibitionistische Handlungen Anwalt: Exhibitionismus im Strafrecht
Nur mithilfe eines fähigen Anwalts für Exhibitionismus lässt sich eine Verurteilung vermeiden, denn exhibitionistische Handlungen sind eine ernstzunehmende Straftat, welche im Strafrecht im § 183 StGB gesetzlich verankert ist. Das Strafmaß gem. § 183 StGB beträgt für Schuldige bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Alternativ sind im Falle einer Verurteilung auch Geldstrafen möglich.
Nach dem Strafrecht handelt es sich bei strafbaren exhibitionistischen Handlungen um ein sogenanntes Antragsdelikt (§ 183 Abs. 2 StGB). Darunter versteht man eine Straftat, der grundsätzlich nur auf Antrag der oder des Geschädigten von zuständigen Behörden nachgegangen wird. Ausnahmen gibt es diesbezüglich, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung besteht.
Exhibitionismus & Anwalt: Was charakterisiert eine Straftat gem. § 183 StGB?
Entscheidend für die Strafverteidigung durch einen Anwalt für Exhibitionismus: Der Vorwurf, der dem Beschuldigten gemacht wird, muss tatsächlich strafbar sein. Die Strafbarkeit sexueller Handlungen im Sinne des Exhibitionismus nach § 183 StGB ist nur gegeben, wenn folgende Punkte erfüllt sind:
- Ausschließlich Männer können sich der Straftat einer exhibitionistischen Handlung gem. § 183 StGB schuldig machen.
- Die männlichen Geschlechtsteile werden vom Täter öffentlich entblößt. Eine Erektion ist zur Erfüllung des Strafbestandes nicht notwendig.
- Durch die Handlung muss die sexuelle Selbstbestimmung einer anderen Person verletzt werden, sodass eine tatsächliche Belästigung durch den Mann vorliegt.
- Der Tat muss folgende Motivation zugrunde liegen: Der Beschuldigte strebte mit seiner Tat (oder der Beobachtung der Reaktion der oder des Geschädigten) einen sexuellen Lustgewinn an.
Ein Anwalt für Exhibitionismus vertritt also nur Männer. Im Falle ähnlich gearteter Handlungen durch eine Frau, greift im Strafrecht der Straftatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses. Als kompetente Strafverteidigerin im Sexualstrafrecht vertrete ich natürlich auch Klientinnen in Verfahren bzgl. des Vorwurfs der Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular. Kontaktieren Sie mich
Welche Besonderheiten gibt es beim Straftatbestand Exhibitionismus?
Mit Nacktheit verbundene Handlungen unterhalb der Schwelle des Straftatbestandes Exhibitionismus fallen nach OWiG § 118 in die Kategorie Ordnungswidrigkeit. Hierzu zählen etwa das Entblößen zur reinen Provokation — also ohne sexuelle Motivation — oder das Entrichten der Notdurft in der Öffentlichkeit. Oftmals ist zwischen einer exhibitionistischen Straftat nach § 183 StGB und einer Ordnungswidrigkeit nur ein schmaler Grat. Mit der Hilfe eines Anwalts für Exhibitionismus lassen sich Freiheitsstrafen oder Geldbußen umgehen, die im Falle einer Verurteilung erlassen werden. Auch wird bei einer Ordnungswidrigkeit (im Gegensatz zu einer Straftat) kein Eintrag im Bundeszentralregister oder im Führungszeugnis zu erwarten sein.
Exhibitionistische Handlungen vor Kindern werden im Strafrecht abhängig vom Kontext unter Umständen anders behandelt. In diesem Fall erfüllt der Beschuldigte gegebenenfalls sogar den Tatbestand des Kindesmissbrauchs nach § 176 Abs. 1 StGB. Dieser kann mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet werden.
Anne Patsch: Strafverteidigung im Sexualstrafrecht aus Leidenschaft
Mit meiner Hilfe und Beratung ermögliche ich Ihnen einen fairen Prozess vor Gericht — und gute Erfolgsaussichten. Häufig bestehen bei einer Straftat nach § 183 StGB gute Verteidigungschancen, sodass ein fähiger Anwalt für Exhibitionismus Straffreiheit erreichen oder das Strafmaß zumindest erheblich reduzieren kann. Ich begleite Sie fachkundig und zuverlässig von der ersten Vorladung bis hin zur Urteilsverkündung durch das Verfahren.
Sie sind auf der Suche nach Rechtsbeistand durch einen Anwalt für Sexualstrafrecht? Als Fachanwältin in diesem Rechtsgebiet vertrete ich Sie vor Gericht und übernehme die Strafverteidigung. Sehen sich also dem Vorwurf des Exhibitionismus, der sexuellen Belästigung oder der Nötigung ausgesetzt, können Sie sich auf meine kompetente Unterstützung und Diskretion verlassen.