Weil es so wichtig ist: Noch einmal ein Betrag zum Thema “Änderung Sexualstrafrecht” und damit zum vielzitierten „Nein heißt nein“. Denn zu ersterem hat der Bundestag am 07. Juli 2016 nun tatsächlich „ja“ gesagt und beschlossen das Sexualstrafrecht zu reformieren. Der entsprechende Gesetzentwurf steht bereits. In Kraft getreten ist die juristische Neuauslegung von sexuellem Missbrauch, sexueller Nötigung und ähnlichen Vergehen jedoch noch nicht.
Gina-Lisa Lohfink, Silvesternacht von Köln und die scheinbar einfache Formel „Nein heißt Nein“– darüber ist in diesem Jahr 2016 schon viel geschrieben worden. Jetzt ist es soweit: Am 7. Juli 2016 hat der Bundestag seinen Entwurf zur Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Im September muss das Gesetz noch durch den Bundesrat, mit seinem Inkrafttreten wird man also im Herbst rechnen können.
Alarmierend ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 31.05.2016 (Aktenzeichen 7 K 257/16). Dieses hatte die Klage eines Arztes gegen die Anordnung des Ruhens seiner Approbation als Arzt wegen dem Vorwurf sexueller Missbrauch abgewiesen.
Für mich als Strafverteidiger Sexualstrafrecht ist der Beitrag „Unschuldig hinter Gittern“ in der Mediathek des ZDF vom 10.März rund um Fehlurteile und Wiederaufnahmeverfahren abermals die Bestätigung einer unguten Wahrheit und absolut sehenswert.
Dass es auch im Sexualstrafrecht bei Gericht und Staatsanwaltschaft menschlich und fair zugehen kann, beweist ein am 4.3.2016 ergangenes und bereits rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts – Schöffengerichts – Mannheim zu einem Fall, in dem ich als Vertreidigerin aufgetreten bin