Neue Hoffnung macht der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26.05.2015, Az. II-2 RVs 36/15, 2 RVs 36/15 !
Zwischenzeitlich hat das Landgericht Augsburg Landgericht Augsburg (Az.: J Ns 404 Js 104801/15 jug) als Berufungsinstanz das Urteil des Amtsgerichts Augsburg vom 9.6.2015, (Az.: 35 Ds 404 Js 104801/15 jug AG ) bestätigt.
Glück im Unglück hatte ein Angeklagter wegen Spannens vor dem Amtsgericht Fulda. Dieses musste das Verfahren gegen den Mann in der Hauptverhandlung vom 24.11.2015, soweit es das Filmen unbekleideter Kinder betrifft, einstellen.
Hoffnung macht ein Beschluss des BGH (BGH 4 StR 132/15) vom 28.7.2015! Denn darin hat der BGH ein Urteil des Landgerichts Essen wegen Vergewaltigung aufgehoben und zur neuen Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Essen zurückgewiesen.
Einen Teilerfolg in der Revision konnte ein vor dem Landgericht Kaiserslautern Angeklagter erzielen. So hob der BGH mit Beschluss vom 18.06.2015 (Aktenzeichen 4 StR 46/15) ein Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 17. November 2014 auf die Revision des Angeklagten teilweise auf und verwies es im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurück an eine andere Strafkammer des Landgerichts Kaiserslautern.