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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Rechtsanwalt für Berufung: Alles was Sie wissen müssen

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Wer erstinstanzlich durch das Amtsgericht verurteilt wurde, kann binnen sieben Tagen ab Urteilsverkündung Berufung einlegen. Im Zuge dessen erfolgt eine erneute Sachprüfung sämtlicher Tatsachen, Beweise werden nochmals aufgenommen. Dabei sind auch vollständig neue Beweismittel zulässig.
Als erfahrene Fachanwältin für Strafrecht bin ich neben der Verteidigung von Ärzten, Heilpraktikern und Therapeuten einzig auf die Verteidigung im Sexualstrafrecht spezialisiert. In diesem Bereich habe ich bereits zahlreiche Mandanten in Berufungsverfahren begleitet und konnte dadurch das Urteil zu deren Gunsten abändern. Im folgenden Blogartikel erfahren Sie unter anderem, welche Möglichkeiten Sie mit einem spezialisierten Rechtsanwalt in puncto Berufung haben, welche Auswirkungen sie auf das Verfahren haben kann und welche Fristen zu beachten sind.

Ich bin Ihre kompetente Strafverteidigerin im Sexualstrafrecht. Wird Ihnen ein Sexualdelikt vorgeworfen, bin ich jederzeit für Sie da! 

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Berufung und Revision im Sexualstrafrecht: Was sind die Unterschiede?

Im Volksmund werden die Begriffe Berufung und Revision häufig synonym verwendet. Im Strafrecht gibt es jedoch substanzielle Unterschiede zwischen den beiden Rechtsmitteln:

Berufung

Legt die Staatsanwaltschaft oder ein Rechtsanwalt Berufung ein, wird das entsprechende Urteil in tatsächlicher Hinsicht erneut überprüft.
Dies zieht in der Regel eine vollständig neue Hauptverhandlung vor Gericht inklusive Beweisaufnahme nach sich. Der Prozess wird vor einem Berufungsgericht buchstäblich nochmals neu aufgerollt. Hierbei können etwa Zeugen ein weiteres Mal verhört oder Beweismittel nochmalig vorgelegt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass im Rahmen des Verfahrens völlig neue Beweismittel vor Gericht präsentiert werden.

Eine Ausnahmen von diesem Grundsatz gilt nur dann, wenn die Berufung auf den sog. Rechtsfolgeausspruch beschränkt ist; man also den Vorwurf der Anklageschrift einräumt, und lediglich ein geringeres Strafmaß anstrebt. Bei Anklagen und Verurteilungen im Sexualstrafrecht ist diese sog. Strafmaß-Berufung allerdings eher die Ausnahme. Vielmehr geht es in aller Regel darum, für den Mandanten die Verurteilung durch das Amtsgericht aufzuheben und einen Freispruch zu erreichen.

Revision

Beim Rechtsmittel Revision handelt es sich hingegen um eine reine Rechtsbeschwerde. Das Verfahren wird lediglich auf Rechts- und Verfahrensfehler überprüft und nicht in zweiter Instanz vor einem Berufungsgericht neu aufgerollt. Neue Beweismittel sind bei einer Revision nicht zulässig.

Berufung & Sexualstrafrecht: Wann kann man überhaupt Berufung einlegen?

Damit ein Rechtsanwalt Berufung einlegen kann, muss das Urteil in erster Instanz von einem Strafrichter oder Schöffengericht gesprochen worden sein. Das bedeutet folglich, dass diesbezüglich nur Verfahren in Frage kommen, welche vom Amtsgericht entschieden werden. Handelt es sich um ein Urteil, welches in erster Instanz vom Landgericht gesprochen wurde, ist eine Berufung nicht möglich.

Da über tatsächliche und vermeintliche Delikte des Sexualstrafrechts häufig vom Schöffengericht (einem Teil des Amtsgerichts) geurteilt wird, ist die Berufung in solchen Fällen ein probates Rechtsmittel. Ebenso kann bei einem Urteil durch das Amtsgericht in Revision gegangen werden; die sog. Sprungrevision.

Welche Fristen sind bei der Berufung zu beachten?

Möchte ein Rechtsanwalt Berufung einlegen, muss eine entsprechende Frist eingehalten werden. Dies muss innerhalb von sieben Tagen nach der Verkündung des Urteils geschehen. Die Berufung kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim erstinstanzlichen Gericht eingelegt werden. Wird diese Frist versäumt - geht die Berufung also zu spät ein - gilt sie als unzulässig.

Die Begründung, weshalb das Rechtsmittel einer Berufung gewählt wird, muss indes nicht sofort erfolgen. Sie kann zu einem späteren Zeitpunkt dem Gericht vorgelegt werden oder sogar ganz unterbleiben. Allerdings kann im Einzelfall eine schlüssige Begründung durchaus förderlich sein.

Die Berufung wurde eingelegt — und nun?

Wurde durch den Rechtsanwalt die Berufung ordnungsgemäß eingelegt, geht das Verfahren an das Berufungsgericht über. Das Amtsgericht leitet Akten, Schriftstücke und Beweismittel an jenes weiter. Das zuständige Berufungsgericht ist das Landgericht des Bezirks, zu welchem das Amtsgericht gehört, welches das Urteil in erster Instanz gesprochen hat. Bevor das Verfahren nochmal neu aufgerollt wird, prüft das Berufungsgericht, ob alle Fristen eingehalten und sonstige Voraussetzungen erfüllt wurden.

Bevor sich das das Berufungsgericht nochmal mit dem Fall beschäftigt, profitiert der Mandant bereits vom sogenannten Suspensiveffekt. Dieser hemmt die Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils des Amtsgerichts, sodass dieses nicht in Kraft tritt. Damit verbundene Geld- oder Freiheitsstrafen sind folglich auch nicht zu verbüßen. Erst das Berufungsgericht in zweiter Instanz entscheidet über das Strafmaß.

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular. Kontaktieren Sie mich

 

 

Wie kann sich das Berufungsgericht entscheiden?

Ist die Berufung also fristgerecht eingelegt worden und damit zulässig, verhandelt das Berufungsgericht neu über die Sache. Hat lediglich der Rechtsanwalt Berufung eingelegt, gilt das sogenannte Verschlechterungsverbot. Das bedeutet: Werden Sie beispielsweise vom Amtsgericht aufgrund eines sexuellen Übergriffs verurteilt und wirlegen daraufhin Berufung ein, darf sich das Strafmaß im Rahmen der neuen Haupt-Verhandlung nicht zu Ihren Ungunsten verändern.
Anders sieht es aus, wenn die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat mit dem Bestreben, ein höheres Strafmaß zu erreichen.

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Vertrauen Sie sich so früh wie möglich einem Experten für Sexualstrafrecht an

Als erfahrene Strafverteidigerin im Sexualstrafrecht beobachte ich immer wieder folgende Situation: Menschen, denen Sexualdelikte vorgeworfen werden, sind sich keiner Schuld bewusst und begehen den Fehler, die polizeiliche Vorladung nicht ernst zu nehmen. So nehmen Beschuldigte die Vorladung häufig ohne einen auf das Sexualstrafrecht spezialisierten Rechtsbeistand wahr oder kommen dieser gar nicht erst nach. In sehr wenigen Einzelfällen ist dies ungefährlich, etwa wenn die Belastungsaussage bereits derart absurd ist, so dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren bereits von sich aus einstellt, derartige Fälle sind allerdings die absolute Ausnahme.

Die Erfolgschancen sind somit als deutlich größer, wenn das Verfahren bereits während der Ermittlungen beendet wird. Ohne kompetenten Anwalt für Sexualstrafrecht ist dies kaum möglich. Kommt es zu einer Verurteilung, bleibt nur noch die Möglichkeit, durch den Rechtsanwalt Berufung einzulegen. In diesem Fall ist jene die einzige Möglichkeit, eine Verurteilung (und damit den Eintrag ins Führungszeugnis sowie Haft- oder Geldstrafen) zu verhindern.

Ich bin Ihre kompetente Verteidigerin im Sexualstrafrecht und helfe Ihnen dabei, im Rahmen eines Berufungsverfahrens das Blatt zu wenden. Die Strafverteidigung bei Sexualdelikten (wie etwa der sexuellen Nötigung) unterscheidet sich vom restlichen Strafrecht erheblich, da in puncto Aussagepsychologie andere Parameter gelten. Dank jahrelanger Erfahrung weiß ich, wie ich diesbezüglich argumentieren muss und verschaffe Ihnen dadurch einen wesentlichen Vorteil.

Besonderheit Sexualstrafrecht: Amtsgericht versus Berufungsgericht

Legt ein Rechtsanwalt Berufung ein, entstehen Ihnen dadurch also erhebliche Vorteile. In Deutschland sind unsere Amtsgerichte völlig überlastet, sodass Sachbearbeitung und Verhandlung deutlich zügiger abgehandelt werden müssen, als dies bei Berufungsgerichten — also den zuständigen Landgerichten — der Fall ist. Hierdurch kann eine wirklich sorgfältige Beweisaufnahme, wie sie in der im Sexualstrafrecht zumeist gegebenen Aussage-gegen-Aussage-Konstellation erforderlich wäre, zumeist nicht stattfinden.

Natürlich gibt es bundesweit Amtsgerichte, die sich für Verhandlungen über eine Anklage aus dem Sexualstrafrecht bereits genügend Zeit nehmen, um die Vorwürfe auch wirklich sorgfältig aufzuklären. Meiner Erfahrung nach ist dies allerdings in vielen Fällen aus den genannten Gründen nicht machbar.

Dagegen steht den Landgerichten mehr Zeit pro Fall zur Verfügung. Während am Amtsgericht ein Tag angesetzt wird, nimmt man sich beim Landgericht vier Tage Zeit, um “jeden Stein umzudrehen”. Die kompetenten Richter der Landesgerichte agieren im Sexualstrafrecht auch weniger emotional als dies am Amtsgericht oftmals der Fall ist.

Konnte Ihr Sexualstrafverfahren also nicht während des Ermittlungsverfahrens zu Ihren Gunsten beendet werden, bietet ein Berufungsverfahren eine hohe Erfolgsquote, um Straffreiheit bzw. -minderung zu erwirken.

Beispiele für erfolgreiche Verteidigung in Berufungsverfahren:

Abschließend einige Beispiele für erfolgreiche Berufungsverfahren der vergangenen Jahre.