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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Erfolge in der Strafverteidigung - Eine Auswahl

In meiner Arbeit als Strafverteidigerin habe ich immer wieder sehr prägende Verfahren, von denen ich an dieser Stelle berichten möchte. Lesen Sie hier z.B. über Verfahren, bei denen ich für meine Mandanten die gegen sie laufenden Ermittlungsverfahren wegen dem Vorwurf sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und sexueller Missbrauch bereits im Ermittlungsverfahren beenden konnte. Ich möchte Ihnen einen Überblick über meine erfolgreiche Arbeit vermitteln, damit Sie sehen, dass Sie in mir die perfekte Verteidigerin für Ihren Fall gefunden haben.

 

Erfolge in der Sexualstrafverteidigung aus dem zweiten Halbjahr 2020

Bestätigt hat sich mein Erfolgskonzept auch im zweiten Halbjahr 2020.
In sämtlichen Verfahren hatte ich für die Mandanten eine ausführliche Stellungnahme zu den gegen sie erhobenen Tatvorwürfen bei der jeweiligen Staatsanwaltschaft eingereicht. Auch hier hat sich abermals erwiesen, dass letztendlich immer die aussagepsychologischen Argumente, mit denen jeweils die Glaubhaftigkeit der jeweiligen Belastungsaussagen erschüttert werden konnte, den entscheidenden Erfolg brachte.

Verfahren wurden schon während der Ermittlungen eingestellt

So konnten weiterhin etliche Einstellungen der jeweiligen Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren sowie weitere „Freispruch“-Urteile erreicht werden.
Beispielsweise erreichten wir die Einstellung des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Landau (angeblicher schwerer sexueller Missbrauch der Stieftöchter in deren Kindheit durch meinen Mandanten), der Staatsanwaltschaft Düsseldorf (angeblicher sexueller Übergriff bei Widerstandsunfähigkeit bei Vollrausch in der Silvesternacht 2019/2020), der Staatsanwaltschaft Schwerin (angeblicher schwerer sexueller Missbrauch durch Erzieher), der Staatsanwaltschaft Mainz (angebliche Vergewaltigung bei angeblich fehlendem Einverständnis der „Geschädigten“), der Staatsanwaltschaft Offenbach/ Main (angebliche sexuelle Belästigung im parteiinternen Konkurrenzkampf) sowie der Staatsanwaltschaft Mannheim (angebliche Vergewaltigung durch „Beinahe-Schwiegervater“ in der Silvesternacht – wobei die Anzeige erst nach längerer Zeit und zwischenzeitlich erfolgter psychotherapeutischer Behandlung der vermeintlich Geschädigten erfolgte.
Weiter hat die Staatsanwaltschaft Köln ihre Berufung gegen das meinen Mandanten freisprechende Urteil des Amtsgerichts Köln wegen sexuellen Übergriffs im Zustand völliger Trunkenheit) zurückgenommen; der Freispruch ist damit endlich rechtskräftig.

In Frankfurt/ Main erreichten wir die Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach über 3-jährigem Kampf gegen die Vorwürfe gegen meinen Mandanten (Erzieher) wegen angeblich schwerer sexueller Missbrauchshandlungen. Hier hatten einige wenige Eltern leider wieder einmal bewiesen, wie einfach sich jegliches unerfreuliche Verhalten ihrer Kinder durch angeblichen sexuellen Missbrauch durch den KiTa-Erzieher „erklären“ lässt.

Ebenso in Frankfurt/ Main bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft auf Beschwerde der Anzeige-Erstatterin die gegen meinen Mandanten erreichte Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Hier hatte eine inzwischen junge Frau ihren vormaligen „Lieblingsonkel“ – meinen Mandanten- wegen angeblich sexuellem Missbrauch von Kindern angezeigt, nachdem sie mit zunehmendem Alter dessen erfolgreiches Lebenskonzept immer weiter ablehnte. Die aussagepsychologische Exploration der Anzeige-Erstatterin ergab, dass deren Belastungsaussage nicht glaubhaft war. Dennoch konnte sie die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft nicht akzeptieren, so dass die Generalstaatsanwaltschaft letztendlich entscheiden musste – zu unseren Gunsten.

50 % der Anzeigen betrifft sexuellen Missbrauch von Kindern

Im Rückblick auf das Jahr 2020 lässt sich für meine Kanzlei zusammenfassen, dass rund die Hälfte aller Anzeigen über vermeintlichen sexuellen Missbrauch, §§ 176, 176a StGB, und Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, § 174 StGB, ausschließlich innerhalb der Familie (Tochter zeigt Vater/ Großvater; Nichte/Neffe zeigt Onkel wegen sexuellem Missbrauch von Kindern an) sowie Näheverhältnissen (Freundeskreis der Eltern, Nachbarschaft) erfolgen. Und dies häufig dann, wenn die vermeintlich Geschädigten nicht mehr Kinder, sondern erwachsene Frauen sind.

Die andere Hälfte der Anzeigen über vermeintlichen sexuellen Missbrauch wird von den Müttern der angeblich betroffenen Kinder gestellt. Hiervon wiederum etwa die Hälfte durch Alleinerziehende gegen den jeweiligen Kindsvater, um dessen Umgang und Kontakt mit dem gemeinsamen Kind zu verhindern und das Kind zu entfremden. Motive sind hier zumeist Hass und Eifersucht auf eine neue Partnerin des Vaters oder Wut und Rache aufgrund der gescheiterten Ehe/ Beziehung.

Die weitere Hälfte, also insgesamt rund 25 % der Anzeigen über vermeintlichen sexuellen Missbrauch richtet sich gegen Erzieher und Lehrer; zumeist sind Erzieher in KiTas und Grundschullehrer das Ziel der Beschuldigungen. Ausgehend davon, dass es völlig normal ist, wenn Kinder gegenseitig und an sich selbst ihre Sexualität erkunden und sehr häufig auch dann phasenweise sexualisiertes Verhalten haben, wenn sie gerade nicht tatsächlich Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind, ist dies absurd.

Anstieg der Vorwürfe sexuellen Missbrauchs in der Pandemie

Im „Corona-Jahr“ 2020 hat die Verteidigung gegen die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen in meiner Kanzlei nochmals stark zugenommen.

Auch die Verteidigung gegen den Vorwurf Sexueller Übergriff, § 177 StGB, mit all seinen Fallgruppen, insbesondere Sexueller Missbrauch bei Widerstandsunfähigkeit, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung „verteilt“ sich in meiner Kanzlei regelmäßig auf die Konstellationen der „Rosenkriege“ bei Scheidung/ Trennung in der Partnerschaft und Beziehung sowie auch innerhalb von Ehe und Beziehung; und nach Clubbesuch und anschließendem One-Night-Stand, Silvesterfeiern und missglücktem Online-Dating (extrem häufig seit Ausbruch der Corona-Pandemie). Ursachen sind hier neben Intrigen, vertuschten Seitensprüngen und Rache zumeist Monate bis Jahre nach der „Tat“ selbst- und fremdsuggerierte Falschaussagen; etwa, weil das gehabte Sex-Erlebnis immer weniger zum Selbstbild der Anzeige-Erstatterin passt.
Mit stark zunehmender Tendenz fallen Falschanzeigen wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz unter „Kollegen“ auf; ebenso der Vorwurf Sexueller Missbrauch im Behandlungsverhältnis und Sexueller Übergriff bei Widerstandsunfähigkeit gegen Angehörige der Heilberufe, insbesondere gegen Anästhesisten, Psychotherapeuten und Physiotherapeuten und Heilpraktiker. Hier steht dann immer auch die Approbation bzw. Zulassung auf dem Spiel. Hierbei kommt meinen Mandanten besonders zugute, dass ich nicht nur Fachanwältin für Strafrecht, sondern auch Fachanwältin für Medizinrecht bin.
Zunehmend die Verteidigung gegen den Vorwurf Sexueller Übergriff, § 177 StGB, mit all seinen Fallgruppen, insbesondere Sexueller Missbrauch bei Widerstandsunfähigkeit, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung im Jugendstrafrecht; d.h., wenn der Mandant Jugendlicher, also im Alter von 14 – 18 Jahren, oder Heranwachsender, also im Alter von 18 – 21 Jahren ist. Gerade hier lässt sich häufig sehr gut die Einstellung des Verfahrens im Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren oder sogar noch in der Hauptverhandlung erreichen, wenn Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt.
Etwas weniger häufig stellt sich hier die Verteidigung gegen den Vorwurf Sexueller Missbrauch von Jugendlichen gegen Entgelt, unter Ausnutzung einer Notlage, oder wegen sexueller Unerfahrenheit des Jugendlichen, § 182 StGB.

 

Erfolge in der Sexualstrafverteidigung aus dem ersten Halbjahr 2020

Freispruch nach Vorwürfen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs

Sehr erfolgreich hat das Jahr 2020 begonnen, nämlich mit einem Freispruch nach mehrtägiger Verhandlung vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen. Meinem Mandanten war schwerer sexueller Missbrauch seiner inzwischen erwachsenen Töchter im Kindesalter vorgeworfen worden. Hier hatte die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen zunächst sämtliche Argumente der Verteidigung im Ermittlungsverfahren ignoriert. In der Hauptverhandlung erwiesen sich die gegen den Mandanten erhobenen Vorwürfe als nicht glaubhaft. Auch hier bewies sich einmal wieder die große Bedeutung der Aussagepsychologie; denn Vorwürfe im Sexualstrafrecht lassen sich fast ausnahmslos durch aussagepsychologische Argumente über die fehlende Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage erschüttern und widerlegen.

Inszenierte Vergewaltigung

Gleiches gilt für ein mehrtägiges Verfahren vor dem Amtsgericht – Schöffengericht- Wiesbaden. Hier hatte eine junge Frau meinen Mandanten wegen versuchter Vergewaltigung angezeigt und die angebliche Vergewaltigung regelrecht inszeniert. Es blieb zu vermuten, dass der offenbar auch von der Anzeige-Erstatterin gewünschte Sex mit meinem Mandanten aus Furcht vor der Reaktion der damals besten Freundin und Partnerin meines Mandanten sowie dem eigenen Partner nunmehr als „Vergewaltigung“ dargestellt wurde.

Freispruch nach Anklage wegen sexuellen Übergriffs am Arbeitsplatz

Ebenfalls eine Anklage der Staatsanwaltschaft Wiesbaden wegen sexuellen Übergriffs am Arbeitsplatz war vor dem Amtsgericht Wiesbaden zu verhandeln. Die Vorwürfe waren derart absurd, dass das Amtsgericht auf meine Verteidigerschrift im Zwischenverfahren über die Anklage zunächst nicht verhandeln wollte und die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnte. Gegen diese Ablehnung wandte such die Staatsanwaltschaft zunächst erfolgreich mit dem Rechtsmittel der Beschwerde. Das Amtsgericht musste also über die Anklage verhandeln – das Verfahren endete mit Freispruch für meinen Mandanten.

Einstellung bereits im Ermittlungsverfahren

Daneben konnten abermals etliche Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt werden – dies in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hannover, in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Mainz, der Staatsanwaltschaft Koblenz sowie in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin.

Ferner in einem Ermittlungsverfahren wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie der Staatsanwaltschaft Schwerin; weiter in jeweils einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hanau sowie der Staatsanwaltschaft Göttingen mit dem Vorwurf sexueller Missbrauch von Jugendlichen; daneben erreichten wir die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Offenburg wegen sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen.
Ebenso konnten bereits zahlreiche Verfahren mit dem Vorwurf sexueller Übergriff, also insbesondere Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger; ferner wegen angeblicher sexueller Belästigung bereits im Stadium des Ermittlungsverfahrens eingestellt werden. So etwa in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Regensburg, in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen angeblicher Grenzüberschreitung im Bereich des BDSM. Ferner in einem weiteren Verfahren der Staatsanwaltschaft Mainz – auch hier hatte die Anzeigeerstatterin offenbar versucht, ihre Ehe und Rolle in ihrer Familie zu schützen, nachdem sie ihre jahrelange Beziehung mit meinem Mandanten nicht mehr verheimlichen konnte.

 

Erfolge aus der Strafverteidigung im Jahr 2019

Auch das Jahr 2019 ging für meine Mandanten und mich sehr erfolgreich weiter. So insbesondere mit etlichen Verfahren wegen angeblichen sexuellen Missbrauchs sowie angeblichen sexuellen Übergriffs. Hier konnte in weit über 80 % der Fälle die Einstellung des gegen meinen Mandanten geführten Ermittlungsverfahrens erreicht werden, die Hauptverhandlung also erspart werden.
In sämtlichen Verfahren zeigte sich erneut, dass Vorwürfe und Anzeigen wegen einer angeblichen Sexualstraftat nahezu ausschließlich in – zumeist längeren — Beziehungen erhoben und erstattet werden.
Vereinzelt finden Sie diese Verfahren auch in meinem Blog; erwähnenswert empfinde ich hier insbesondere die nachfolgenden Verfahren:

Einstellungen im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger; der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen dem Vorwurf der sexuellen Belästigung, ebenso der Staatsanwaltschaft Mainz wie auch der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen dem Vorwurf der sexuellen Belästigung – hier hatte jeweils ein Mann einen Mann angezeigt.
Ferner konnte jeweils eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen dem Vorwurf Sexueller Übergriff erreicht werden in Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Meiningen, der Staatsanwaltschaft Hamburg, der Staatsanwaltschaft Mannheim, der Staatsanwaltschaft Darmstadt; mehrere Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und der Staatsanwaltschaft Köln, der Staatsanwaltschaft Marburg, der Staatsanwaltschaft Gießen und der Staatsanwaltschaft Hanau – hier hatte eine Frau eine andere Frau, meine Mandantin, der Vergewaltigung beschuldigt. Daneben konnte in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Gera sowie der Staatsanwaltschaft München wegen sexuellem Übergriff die Einstellung des Verfahrens erreicht werden.

Ferner ein Freispruch vor dem Landgericht Hildesheim wegen Vergewaltigung (Bestätigung des Freispruchs vor dem Amtsgericht Burgdorf nach erfolgloser Berufung der Staatsanwaltschaft Hildesheim); sowie ein Freispruch vor dem Amtsgericht – Schöffengericht – Münster wegen sexueller Nötigung der ehemals Angestellten.
Ebenso ein Freispruch vor dem Amtsgericht Rosenheim wegen angeblichen Besitz von Kinderpornographie und ein Freispruch vor dem Amtsgericht – Schöffengericht- Wiesbaden für einen Justizvollzugsbeamten wegen sexueller Nötigung einer Kollegin sowie ein Freispruch vor dem Amtsgericht Düsseldorf wegen sexueller Belästigung einer Mitarbeiterin.

 

Weitere Erfolge im Überblick:

 

Erfolge aus dem ersten Halbjahr 2018

Auch im ersten Halbjahr 2018 hat sich unser Ansatz, in den Ermittlungsverfahren wegen Vorwurf einer Sexualstraftat mittels einer umfangreichen Verteidigerschutzschrift auf aussagepsychologischer Grundlage zu erkämpfen, in hohem Maß bewährt.

Über 85 % der Ermittlungsverfahren erfolgreich eingestellt

So konnten allein in den Monaten Januar bis Juni 2018 mehr als 85 % der Ermittlungsverfahren wegen dem Vorwurf sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und sexueller Missbrauch erfolgreich eingestellt werden. Und unseren Mandanten durch frühes Handeln im Ermittlungsverfahren Anklage, öffentliche Hauptverhandlung, Verlust weiterer erheblicher finanzieller Mittel, Rufschädigung und persönlicher Belastung erspart bleiben.

Anzeigen nach One-Night-Stand nehmen zu

Auffallend hierbei ist, dass ein erheblicher Anteil der Strafanzeigen wegen sexuellen Übergriffs, Vergewaltigung und sexueller Nötigung von relativ jungen Frauen nach Clubbesuchen und anschließenden one-night-stand erstattet wurden.

Einvernehmlicher Sex in Vergewaltigung umfunktioniert

Denn hier wird der in der Laune der Nacht noch einvernehmliche Sex an den Tagen danach häufig sehr schnell in ein nicht-einvernehmlich und damit ein Sexualdelikt umfunktioniert. Sei es, indem der spontane Sex jener Nacht mit dem Selbstbild kollidiert. Und bzw. oder die Dame dem Partner, den Eltern oder Freunden erklären soll, wie sie die Nacht verbracht hat. Da wird dann umso schneller Anzeige wegen Vergewaltigung erstattet. Sicherlich auch eine der Folgen der Reform des Sexualstrafrechts im November 2016.

Aus bewusster Falschaussage entsteht irrtümliche Falschaussage

Häufig lässt sich aussagepsychologisch auch belegen, dass aus einer zunächst bewussten Falschaussage mit zunehmender Zeit und Auseinandersetzung mit dem fraglichen Geschehen eine irrtümliche Falschaussage wird. D.h., es kann nicht ganz ausgeschlossen werden, dass die Zeugin zunächst unmittelbar nach dem Geschehen noch ein Bewusstsein hatte von einem vielleicht nicht tollen Sex, aber einem eben von einem von ihr hingenommenen. Und erst in den Stunden danach - etwa bei einem für sie unbefriedigenden weiteren Kontakt mit dem später sodann beschuldigten Mandanten- motivationale Prozesse entstehen, und sich für die Dame die Überzeugung von kompletter Nichteinvernehmlichkeit zunehmend etabliert. Mit der Folge, dass die Dame letztendlich tatsächlich die irrtümliche Überzeugung gewinnt, Opfer einer Vergewaltigung geworden zu sein.

Zumeist stehen Aussage gegen Aussage …

Nahezu alle hier aufgeführten Verfahren sind durch die Konstellation Aussage gegen Aussage geprägt; d.h., Aussage der Anzeigeerstatterin über die vermeintliche Nichteinvernehmlichkeit des Geschlechtsverkehrs und die Aussage des Mandanten als Beschuldigten stehen sich diametral gegenüber; weitere Indizien für die vermeintliche Tat fehlen.

Eingeschränkte Verteidigungsmöglichkeit

Mit der Folge stark eingeschränkter Verteidigungsmöglichkeit des Mandanten bei gleichzeitiger Voreingenommenheit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte zumeist voreingenommen zum Nachteil des Mandanten.

Aussagepsychologie wendet das Blatt

Mithilfe sachlicher Argumentation zum Nachweis fehlender Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage auf der Grundlage der forensischen Aussagepsychologie ließ sich das Blatt zugunsten des Mandanten zumeist bereits im Ermittlungsverfahren, wenden.
So konnten neben dem Freispruch vor dem Amtsgericht Stralsund – Anklage wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Osnabrück – Anklage wegen sexuellen Übergriffs – etliche Einstellungen in den Ermittlungsverfahren erkämpft werden.
Die besonders auffallenden dieser Verfahren haben wir Ihnen hier wieder zusammengestellt.

 

Erfolge aus dem zweiten Halbjahr 2018

Die Zahl der Ermittlungsverfahren mit dem Vorwurf sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen bzw. (schwerer) Sexueller Missbrauch von Kindern, die es hier in der Kanzlei erfolgreich zu beenden galt, hat auch im 2. Halbjahr 2018 weiter zugenommen.
So konnten wiederum bei gegebener Beweis-Konstellation „Aussage gegen Aussage“, bei der sich die Belastungsaussage der Anzeige-Erstatterin und die Aussage meines Mandanten einander widersprechend gegenüberstehen und weitere Indizien für die vermeintliche Tat wie etwa eindeutige Spuren fehlen, etliche Ermittlungsverfahren erfolgreich bereits in frühem Stadium zu ihrer endgültigen Einstellung bringen lassen. D.h., den Mandanten wurde auf diese Weise das zeit- und kostenintensive Gerichtsverfahren und die damit verbundene hohe emotionale Belastung erspart.
Eine Auswahl der aktuell erfolgreich beendeten Ermittlungsverfahren habe ich für Sie im Folgenden zusammengestellt:
So etwa ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Gießen wegen angeblicher Vergewaltigung der Staatsanwaltschaft Kassel wegen angeblichen sexuellen Missbrauchs von Kindern seitens Tochter der ehemaligen Lebensgefährtin im Erwachsenenalter und nach entsprechenden „Therapie-Marathon“.
Weiter ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Ulm wegen Vergewaltigung – auch hier hatte eine zwischenzeitlich erwachsene Zeugin meinen Mandanten wegen einer angeblichen Vergewaltigung im Jugendalter angezeigt.

Erwähnenswert ist daneben ein Freispruch in der Berufungsinstanz vor dem Landgericht Siegen. In dem Verfahren hatte die inzwischen von meinem Mandanten geschiedene Ehefrau diesen wegen angeblichen sexuellen Übergriffen, während sie geschlafen haben will, angezeigt. Hier hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklage auch in der Revision keinen Erfolg, so dass es beim Freispruch für meinen Mandanten blieb.
Daneben ein Freispruch vor dem Amtsgericht – Schöffengericht- Berlin Tiergarten wegen angeblicher Vergewaltigung. Auch hier hatte eine junge Frau den mit meinem Mandanten einvernehmlichen Sex in eine Vergewaltigung „umgedeutet“.
Ferner jeweils eine Einstellung im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hannover wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie die Einstellung des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern.

 

Erfolge aus 2018 im Einzelnen:

 

Erfolge vor 2018:

 

Freisprüche und Verfahrenseinstellungen in der Hauptverhandlung

Neben den erfolgreichen Einstellungen im Ermittlungsverfahren konnten zudem allein im Jahr 2017 nach dem Freispruch vor dem Landgericht Münster wegen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger etliche Freisprüche sowie Verfahrenseinstellungen in der Hauptverhandlung erzielt werden.

Diese Tendenz setzte sich auch im ersten Halbjahr 2018 mit einer Verfahrenseinstellung nach Anklage wegen sexueller Belästigung vor dem Amtsgericht - Schöffengericht Osnabrück sowie einem Freispruch in der Hauptverhandlung nach Anklage wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Amtsgericht - Schöffengericht- Stralsund fort. Daneben konnte in einem Verfahren nach Anklage wegen sexueller Nötigung die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens und damit die Zurückweisung der Anklage seitens des Amtsgerichts Wiesbaden nach umfassender Verteidigerschutzschrift erreicht werden. Damit konnte dem Mandanten die Hauptverhandlung auf diese Weise erspart werden. Insgesamt verringerte sich die Anzahl der Gerichtsverfahren weiter zu Gunsten der weiterhin gestiegen Zahl der erreichten Verfahrenseinstellungen in den Ermittlungsverfahren.