Konsensuale Verteidigung, Geständnis, „Deal“ , TOA
Die Frage nach der Verteidigungsstrategie im Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Hauptverfahren gegen die Vorwürfe sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und sexueller Missbrauch bedeutet, polarisierend ausgedrückt, die mit dem Mandanten zu treffende Entscheidung, ob konsensual oder konfrontativ verteidigt werden soll.
Konsensuale Verteidigung kann sich bei erdrückender Beweislage anbieten.
Denn wenn die Beweislage derart gegen den Mandanten spricht, so dass mit einer Verurteilung zu rechnen ist, macht eine Freispruchverteidigung wenig Sinn. Vielmehr sollte dann eine konsensuale Verteidigung erfolgen; insbesondere auch dann, wenn dadurch eine Freiheitsstrafe für den Mandanten vermieden werden kann.
Dabei würde – zumeist durch Absprachen mit Gericht, Staatsanwaltschaft und Nebenklage versucht, durch ein frühzeitiges Geständnis sowie opferschonende Aktivitäten wie Verzicht auf weitere staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Befragungen des Opfers und Angebot eines Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) durch Zahlung von Schmerzensgeld eine erhebliche Strafmilderung, insbesondere noch eine Bewährungsstrafe zu erreichen.
Bei konsensualer Verteidigung werde ich zudem alles daran setzen, mit Ihnen bereits im Ermittlungsverfahren und im Zwischenverfahren diejenigen Voraussetzungen zu schaffen, die letztendlich auch das Tatgericht davon überzeugen, Ihnen in der Hauptverhandlung eine positive Sozialprognose bei der Urteilsfindung zu attestieren. Meine weiteren Ausführungen zur Bewährung finden Sie bitte hier (mehr zu Bewährung).
In den für konsensuale Strafverteidigung geeigneten Fällen bietet sich zudem insbesondere bei dem Vorwurf einer Sexualstraftat frühzeitige, und möglichst bereits im Ermittlungsverfahren beginnende Ausschöpfung aller Möglichkeiten künftiger Prävention an.