Missbrauch von Beruf oder Gewerbe
Eine der wesentlichen Voraussetzungen für ein Berufsverbot ist der Missbrauch von Beruf oder Gewerbe dazu, Straftaten zu begehen.
Missbrauch von Beruf oder Gewerbe bedeutet hierbei die bewusste und planmäßige Ausnutzung der durch den Beruf oder das Gewerbe gegebenen Möglichkeit zur Begehung von Straftaten. Voraussetzung ist, dass die Möglichkeit des Missbrauchs in einem inneren Zusammenhang mit der Berufsausübung oder der Ausübung des Gewerbes ausgenutzt wird.
Weiter setzt ein Berufsverbot eine Verurteilung wegen einer erheblichen rechtswidrigen Tat voraus; zudem, dass von dem Verurteilten nach Eindruck des Gerichts in der Hauptverhandlung weitere erhebliche Straftaten unter Ausnutzung seiner beruflichen oder gewerblichen Möglichkeiten zu erwarten sind.