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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Alle Berufsgruppen

Strafrechtliche Vorwürfe können für alle Berufe beruflich negative Folgen wie Berufsverbot, § 70 StGB, vorläufiges Berufsverbots, § 132 a StPO und/ oder eine gewerberechtliches Untersagungsverfahren und Eintrag im „normalen“ Führungszeugnis und Eintrag im erweiterten Führungszeugnis bedeuten.

Für Heilberufe wie Ärzte, Hebammen und Heilpraktiker, Kammerberufe wie Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Architekten; Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst kommen ergänzend die jeweiligen berufsrechtlichen Verfahren und Sanktionsmöglichkeiten der jeweiligen Berufsordnungen hinzu.

Führungszeugnis|closed

Zudem gelten für alle Berufsgruppen, dass in das „normale“ Führungszeugnis bereits etliche Verurteilungen wegen einem Sexualdelikt eingetragen werden. Dies selbst dann, wenn die dafür ausgeurteilte Strafe eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten nicht überschreitet. Konkret gilt dies für die Delikte sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexueller Missbrauch von Kindern, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Widerstandsunfähigen, sexueller Missbrauch von Jugendlichen sowie Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger.

Daneben kann das Tatgericht neben der Strafe ein Berufsverbot aussprechen; daneben besteht die Möglichkeit eines vorläufigen Berufsverbots, § 132 a StPO und/ oder eines gewerberechtliches Untersagungsverfahren.

Lesen Sie hierzu ergänzend bitte gerne meine vertieften Ausführungen zu den Punkten Berufsverbot und Führungszeugnis.

Lesen Sie mehr zu Sexualstraftaten im Führungszeugnis

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, er dient nur der ersten Orientierung. Für Fragen im Einzelfall vereinbaren Sie bitte einen Termin für eine zeitnahe Erstberatung in unserer Kanzlei in Frankfurt oder Mannheim, alternativ gerne auch telefonisch oder per E-Mail. Für eine Erstberatung planen Sie bitte rund eine Stunde Zeit ein.

Wir bearbeiten ausschließlich Mandate aus dem Sexualstrafrecht als Verteidiger. Selbstverständlich unterliegen ich als Rechtsanwältin und ebenso mein Team der Verschwiegenheit. Im Sexualstrafrecht stehen meist sensible Themen im Fokus - dabei muss Ihnen nichts unangenehm sein. Durch unsere langjährige Erfahrung und erfolgreiche Verteidigung widmen wir uns professionell und kompetent Ihrem Fall.